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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW über die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS)

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHemer
Datum2026-07-14
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Stadt Hemer Der Bürgermeister Produkt 0216 Wahlen Datum 30.06.2026 Vorlagen-Nr. 11/2026-0207 Sitzungsvorlage Gremium Top Sitzungstag Status Rat 14.07.2026 öffentlich Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW über die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten„ (SKS) I. Beschlussvorschlag Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW genehmigt: „Der Rat der Stadt Hemer stimmt der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ mit der Einreichung einer Projektskizze für das Freibad am Damm zu. Im Falle einer Auswahl durch den Haushaltsaus-schuss des Deutschen Bundestages werden die hierfür erforderlichen Investitionsmittel in der Investitionsplanung für 2027 und 2028 vorgesehen.“ II. Sachverhalt Die Dringlichkeitsentscheidung ist als Anlage beigefügt. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Begründung in der Anlage. Gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW ist die getroffene Dringlichkeitsentscheidung dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. III. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen können der Dringlichkeitsentscheidung entnommen werden. - 2 - Gez. Christian Schweitzer Bürgermeister Anlagen Dringlichkeitsentscheidung

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