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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW über die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hemer |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hemer
Der Bürgermeister
Produkt 0216 Wahlen Datum
30.06.2026
Vorlagen-Nr.
11/2026-0207
Sitzungsvorlage
Gremium Top Sitzungstag Status
Rat 14.07.2026 öffentlich
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60
Abs. 1 GO NRW über die Teilnahme am
Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm
„Sanierung kommunaler Sportstätten„ (SKS)
I. Beschlussvorschlag
Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW genehmigt:
„Der Rat der Stadt Hemer stimmt der Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für das
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ mit der Einreichung einer Projektskizze
für das Freibad am Damm zu. Im Falle einer Auswahl durch den Haushaltsaus-schuss des
Deutschen Bundestages werden die hierfür erforderlichen Investitionsmittel in der
Investitionsplanung für 2027 und 2028 vorgesehen.“
II. Sachverhalt
Die Dringlichkeitsentscheidung ist als Anlage beigefügt.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Begründung in der Anlage.
Gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW ist die getroffene Dringlichkeitsentscheidung dem Rat in der
nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
III. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen können der Dringlichkeitsentscheidung entnommen werden.
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Gez.
Christian Schweitzer
Bürgermeister
Anlagen
Dringlichkeitsentscheidung
Text aus PDF extrahiert