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Kommunale Wärmeplanung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Hemer |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Hemer beschließt ihren Kommunalen Wärmeplan, den sie seit Januar 2025 gemeinsam mit Iserlohn nach gesetzlicher Verpflichtung erarbeitet hat. Der Plan teilt das Stadtgebiet in Versorgungsgebiete ein und zeigt, dass dezentrale Heizlösungen für die meisten Bereiche optimal sind; drei Prüfgebiete benötigen weitere Untersuchungen. Überschüssige Konnexitätszahlungen (ca. 42.000 € pro Jahr 2027–2028) werden zweckgebunden für Maßnahmen eingesetzt, insbesondere zur Verlängerung der Energieberatung der Verbraucherzentrale bis 2028 (36.000 € jährlich).
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Hemer
Der Bürgermeister
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Produkt 0901 Räumliche Planung, Datum
Stadtentwicklung 18.05.2026
Vorlagen-Nr.
11/2026-0176
Sitzungsvorlage
Gremium Top Sitzungstag Status
Ausschuss für Stadtentwicklung,
09.06.2026 öffentlich
Umwelt und Verkehr
Rat 14.07.2026 öffentlich
Kommunale Wärmeplanung
hier: Beschluss
I. Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat, folgenden
Beschluss zu fassen:
2. Der Rat beschließt:
a) Der Kommunale Wärmeplan der Stadt Hemer wird beschlossen.
b) Überschüssige Mittel aus den Konnexitätszahlungen werden zweckgebunden für die
Umsetzung von Maßnahmen eingesetzt. Für die Jahre 2027 und 2028 wird der Vertrag mit
der Verbraucherzentrale über die Energieberatung in der Stadt Hemer verlängert.
II. Sachverhalt
Zu a):
Beginnend im Januar 2025 hat die Stadt Hemer gemeinsam mit der Stadt Iserlohn gem. ihrer
gesetzlichen Verpflichtung einen kommunalen Wärmeplan erarbeitet. Die Ergebnisse wurden
bereits in der StUV-Sitzung am 05.05.2026 vom beauftragten Planungsbüro HIC Consulting
vorgestellt. Im Anschluss fand am 12.05.2026 eine Veranstaltung statt, bei der die Ergebnisse der
Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Vom 12.05.2026 bis zum 11.06.2026 wurde der Wärmeplan
zudem gem. § 13 Abs. 4 des Wärmeplanungsgesetzes öffentlich ausgelegt.
Der fertige Wärmeplan enthält
- die Bestandsanalyse mit der Untersuchung des Istzustandes,
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- die Potenzialanalyse, die geeignete Flächen, Wärmequellen und sonstige Potenziale benennen
soll,
- das Zielszenario, das die Optionen zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit
erneuerbaren Energien aufzeigen soll und
- der Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog, die einen Fahrplan zur klimaneutralen
Wärmeversorgung darlegen soll.
Wesentliches Ergebnis ist die Einteilung des Stadtgebietes in Eignungsgebiete für verschiedene
Wärmeversorgungsarten. Für Hemer hat sich herausgestellt, dass im Großteil des
Gemeindegebietes die Versorgung mit dezentralen Heizlösungen die beste Option ist. Es haben
sich keine Gebiete ergeben, in denen sich eindeutig die Versorgung über ein Wärmenetz als
bessere Lösung herausgestellt hat. Es gibt jedoch drei Prüfgebiete; hier konnte anhand der Daten
aus der kommunalen Wärmeplanung noch nicht eindeutig beurteilt werden, welche der
Versorgungsarten zu bevorzugen ist. Hier sind weitergehende Untersuchungen anzuschließen.
Der Wärmeplan ist ein strategisches Instrument und rechtlich unverbindlich. Mit Beschluss
entstehen somit noch keine Rechtspflichten für den Bürger. Insbesondere ergibt sich aus der
Gebietseinteilung weder eine Pflicht für eine bestimmte Versorgungslösung, noch haben die
Bürger einen Anspruch hierauf. Von der Wärmeplanung abweichende Versorgungslösungen sind
weiterhin möglich.
Zu b):
Für die Wende hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung ist die Erstellung der Kommunalen
Wärmeplanung nur der erste Schritt. Wichtiger ist es, die Erkenntnisse aus der Wärmeplanung
auch in der Praxis umzusetzen. Der Wärmeplan enthält hierzu insgesamt 13 Maßnahmen, die von
der HIC Consulting empfohlen werden.
Um hier zügig in die Umsetzung zu kommen, wird empfohlen, die überschüssigen Mittel aus den
Konnexitätszahlungen für die Umsetzung von Maßnahmen zu nutzen. Sowohl in den Jahren 2027
und 2028 wird die Stadt noch einmal Konnexitätszahlungen in Höhe von jeweils rund 42.000 €
vom Land erhalten, die entsprechend genutzt werden können.
Da der überwiegende Teil des Stadtgebiets als dezentrales Wärmeversorgungsgebiet eingestuft
wird, wird die Beratung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger ein wesentlicher Punkt
beim Gelingen der Wärmewende in Hemer sein. Bereits seit vielen Jahren gibt es für die
Hemeraner Bürgerinnen und Bürger das Energieberatungsangebot der Verbraucherzentrale, das
seit diesem Jahr auch mit eigenen Räumlichkeiten im Alten Amtshaus vertreten ist. Bis Mitte des
Jahres ist hier eine Entscheidung bzgl. der Weiterführung des Vertrages zu treffen. Seitens der
Verwaltung wird empfohlen, den Vertrag zunächst um zwei weitere Jahre zu verlängern. Die
jährlichen Kosten belaufen sich auf rund 36.000 € pro Jahr und könnten somit über die
Konnexitätszahlungen gedeckt werden. Das Angebot würde dann inhaltlich zukünftig stärker auf
das Thema Wärmewende zugeschnitten.
Für welche konkreten Maßnahmen die restlichen 6.000 € verwendet werden, ist im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen zu entscheiden; in Betracht kommt z.B. die Erstellung eines
(geförderten) Quartierskonzeptes für eines der Prüfgebiete.
III. Finanzielle Auswirkungen
Der Beschluss des Kommunalen Wärmeplans hat keine finanziellen Auswirkungen.
Erst die Umsetzung konkreter Maßnahmen erfordert finanzielle Mittel. Wie beschrieben führt die
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Verlängerung des Vertrags mit der Verbraucherzentrale bis 2028 zu Aufwendungen von 36.000 €
pro Jahr. Diese sind über die noch ausstehenden Konnexitätszahlungen i.H.v. ca. 42.0000 €
gedeckt.
IV. Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt
Keine Auswirkungen
Auswirkungen
Auswirkungen sind vorhanden, aber nicht messbar
Der Beschluss des Wärmeplans hat keine Auswirkungen auf Klima und Umwelt. Die
Umsetzung der Maßnahmen aus dem Plan hat jedoch positive Auswirkungen mit
dem Ziel, die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral zu gestalten.
Gez.
Christian Schweitzer
Bürgermeister
Anlagen
Kommunaler Wärmeplan Hemer
Text aus PDF extrahiert