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Kommunale Wärmeplanung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHemer
Datum2026-07-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Hemer beschließt ihren Kommunalen Wärmeplan, den sie seit Januar 2025 gemeinsam mit Iserlohn nach gesetzlicher Verpflichtung erarbeitet hat. Der Plan teilt das Stadtgebiet in Versorgungsgebiete ein und zeigt, dass dezentrale Heizlösungen für die meisten Bereiche optimal sind; drei Prüfgebiete benötigen weitere Untersuchungen. Überschüssige Konnexitätszahlungen (ca. 42.000 € pro Jahr 2027–2028) werden zweckgebunden für Maßnahmen eingesetzt, insbesondere zur Verlängerung der Energieberatung der Verbraucherzentrale bis 2028 (36.000 € jährlich).

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Dokument

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Stadt Hemer Der Bürgermeister 4 Produkt 0901 Räumliche Planung, Datum Stadtentwicklung 18.05.2026 Vorlagen-Nr. 11/2026-0176 Sitzungsvorlage Gremium Top Sitzungstag Status Ausschuss für Stadtentwicklung, 09.06.2026 öffentlich Umwelt und Verkehr Rat 14.07.2026 öffentlich Kommunale Wärmeplanung hier: Beschluss I. Beschlussvorschlag 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 2. Der Rat beschließt: a) Der Kommunale Wärmeplan der Stadt Hemer wird beschlossen. b) Überschüssige Mittel aus den Konnexitätszahlungen werden zweckgebunden für die Umsetzung von Maßnahmen eingesetzt. Für die Jahre 2027 und 2028 wird der Vertrag mit der Verbraucherzentrale über die Energieberatung in der Stadt Hemer verlängert. II. Sachverhalt Zu a): Beginnend im Januar 2025 hat die Stadt Hemer gemeinsam mit der Stadt Iserlohn gem. ihrer gesetzlichen Verpflichtung einen kommunalen Wärmeplan erarbeitet. Die Ergebnisse wurden bereits in der StUV-Sitzung am 05.05.2026 vom beauftragten Planungsbüro HIC Consulting vorgestellt. Im Anschluss fand am 12.05.2026 eine Veranstaltung statt, bei der die Ergebnisse der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Vom 12.05.2026 bis zum 11.06.2026 wurde der Wärmeplan zudem gem. § 13 Abs. 4 des Wärmeplanungsgesetzes öffentlich ausgelegt. Der fertige Wärmeplan enthält - die Bestandsanalyse mit der Untersuchung des Istzustandes, - 2 - - die Potenzialanalyse, die geeignete Flächen, Wärmequellen und sonstige Potenziale benennen soll, - das Zielszenario, das die Optionen zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien aufzeigen soll und - der Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog, die einen Fahrplan zur klimaneutralen Wärmeversorgung darlegen soll. Wesentliches Ergebnis ist die Einteilung des Stadtgebietes in Eignungsgebiete für verschiedene Wärmeversorgungsarten. Für Hemer hat sich herausgestellt, dass im Großteil des Gemeindegebietes die Versorgung mit dezentralen Heizlösungen die beste Option ist. Es haben sich keine Gebiete ergeben, in denen sich eindeutig die Versorgung über ein Wärmenetz als bessere Lösung herausgestellt hat. Es gibt jedoch drei Prüfgebiete; hier konnte anhand der Daten aus der kommunalen Wärmeplanung noch nicht eindeutig beurteilt werden, welche der Versorgungsarten zu bevorzugen ist. Hier sind weitergehende Untersuchungen anzuschließen. Der Wärmeplan ist ein strategisches Instrument und rechtlich unverbindlich. Mit Beschluss entstehen somit noch keine Rechtspflichten für den Bürger. Insbesondere ergibt sich aus der Gebietseinteilung weder eine Pflicht für eine bestimmte Versorgungslösung, noch haben die Bürger einen Anspruch hierauf. Von der Wärmeplanung abweichende Versorgungslösungen sind weiterhin möglich. Zu b): Für die Wende hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung ist die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung nur der erste Schritt. Wichtiger ist es, die Erkenntnisse aus der Wärmeplanung auch in der Praxis umzusetzen. Der Wärmeplan enthält hierzu insgesamt 13 Maßnahmen, die von der HIC Consulting empfohlen werden. Um hier zügig in die Umsetzung zu kommen, wird empfohlen, die überschüssigen Mittel aus den Konnexitätszahlungen für die Umsetzung von Maßnahmen zu nutzen. Sowohl in den Jahren 2027 und 2028 wird die Stadt noch einmal Konnexitätszahlungen in Höhe von jeweils rund 42.000 € vom Land erhalten, die entsprechend genutzt werden können. Da der überwiegende Teil des Stadtgebiets als dezentrales Wärmeversorgungsgebiet eingestuft wird, wird die Beratung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger ein wesentlicher Punkt beim Gelingen der Wärmewende in Hemer sein. Bereits seit vielen Jahren gibt es für die Hemeraner Bürgerinnen und Bürger das Energieberatungsangebot der Verbraucherzentrale, das seit diesem Jahr auch mit eigenen Räumlichkeiten im Alten Amtshaus vertreten ist. Bis Mitte des Jahres ist hier eine Entscheidung bzgl. der Weiterführung des Vertrages zu treffen. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Vertrag zunächst um zwei weitere Jahre zu verlängern. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf rund 36.000 € pro Jahr und könnten somit über die Konnexitätszahlungen gedeckt werden. Das Angebot würde dann inhaltlich zukünftig stärker auf das Thema Wärmewende zugeschnitten. Für welche konkreten Maßnahmen die restlichen 6.000 € verwendet werden, ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu entscheiden; in Betracht kommt z.B. die Erstellung eines (geförderten) Quartierskonzeptes für eines der Prüfgebiete. III. Finanzielle Auswirkungen Der Beschluss des Kommunalen Wärmeplans hat keine finanziellen Auswirkungen. Erst die Umsetzung konkreter Maßnahmen erfordert finanzielle Mittel. Wie beschrieben führt die - 3 - Verlängerung des Vertrags mit der Verbraucherzentrale bis 2028 zu Aufwendungen von 36.000 € pro Jahr. Diese sind über die noch ausstehenden Konnexitätszahlungen i.H.v. ca. 42.0000 € gedeckt. IV. Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt Keine Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen sind vorhanden, aber nicht messbar Der Beschluss des Wärmeplans hat keine Auswirkungen auf Klima und Umwelt. Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Plan hat jedoch positive Auswirkungen mit dem Ziel, die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Gez. Christian Schweitzer Bürgermeister Anlagen Kommunaler Wärmeplan Hemer

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