Startseite › Heinsberg › Antrag
Neuaufstellung des städtischen Förderprogramms "Klimaschutz und Klimafolgenanpassung" nach dem Vorbild der Stadt Erkelenz
Abgelehnt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Heinsberg |
| Datum | 2026-07-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Die Linke beantragt die Neuaufstellung des städtischen Förderprogramms „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung" nach dem Vorbild der Stadt Erkelenz. Das Programm soll um Förderungen für Mobilität (E-Bikes, Lastenfahrräder), Klimaanpassung (Entsiegelung, Schottergärten), nachhaltigen Konsum (Stoffwindeln, Haushaltsgeräte) sowie erhöhte Zuschüsse für energieeffiziente Großgeräte (100 statt 50 Euro) erweitert werden. Die Finanzierung soll durch Budgetumschichtungen und Steuermehreinnahmen erfolgen. Der Rat verwarf den Antrag am 15. Juli 2026.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Heinsberg
Vorlagen-Nr.: 2026/Amt 10/00774
Antrag
Gremium Zuständigkeit Sitzungsdatum
Rat Entscheidung Ö 15.07.2026
Neuaufstellung des städtischen Förderprogramms "Klimaschutz und
Klimafolgenanpassung" nach dem Vorbild der Stadt Erkelenz
Es liegt ein Antrag der Fraktion Die Linke vom 13. Juni 2026 mit folgendem Wortlaut
vor:
Die Fraktion DIE LINKE stellt für die kommende Sitzung des Rates der Stadt
Heinsberg folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Heinsberg beschließt, die bestehende „Richtlinie zum
Förderprogramm ‚Klimaschutz und Klimafolgenanpassung‘“ der Stadt
Heinsberg grundlegend zu überarbeiten und inhaltlich vollständig an die
Struktur und die Fördertatbestände des Förderprogramms „Klimaschutz &
Klimaanpassung“ der Stadt Erkelenz anzupassen.
2. In das neue Förderprogramm werden insbesondere die folgenden Bausteine
aufgenommen:
o Mobilität: Förderung von Lastenfahrrädern, E-Bikes/Pedelecs/
Fahrrädern für den Alltags- und Arbeitsweg sowie Fahrradanhängern.
o Klimaanpassung/Biodiversität: Ausweitung der Förderung auf die
gezielte Entsiegelung von Flächen und den Rückbau von
Schottergärten. Die Stadt Erkelenz fördert bei diesem Punkt 30%
maximal 1.000€.
o Nachhaltiger Konsum: Einführung einer Förderung für Mehrweg-
Stoffwindeln sowie für energiesparende Haushaltsgroßgeräte.
3. Abweichend von der Richtlinie der Stadt Erkelenz wird die pauschale
Förderung für die Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgroßgeräte
(Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Kühl-/Gefriergeräte der jeweils
höchsten Effizienzklassen) von 50,00 € auf 100,00 € pro Haushalt und Jahr
festgelegt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Richtlinie auszuarbeiten,
dem Rat zeitnah zum Beschluss vorzulegen und die notwendigen
Haushaltsmittel bereitzustellen.
Begründung: Das aktuelle Förderprogramm der Stadt Heinsberg konzentriert sich
primär auf Dach-/Fassadenbegrünung und Photovoltaik. Um die Bürgerinnen und
Bürger in der Breite der Gesellschaft aktiv beim Klimaschutz und dem nachhaltigen
Konsum im Alltag mitzunehmen, bedarf es jedoch niedrigschwelligerer Anreize.
Die Nachbarstadt Erkelenz zeigt erfolgreich, wie ein ganzheitliches Programm
ausgestaltet sein kann. Insbesondere die Förderung von E-Bikes für den Arbeitsweg
entlastet den lokalen Berufsverkehr, während die Entsiegelung von Schottergärten
einen messbaren Beitrag zum Artenschutz und zur Hitzeabmilderung leistet. Die
Unterstützung von Familien bei der Anschaffung von Stoffwindeln schont Ressourcen
und vermeidet erhebliche Abfallmengen.
Um einen spürbaren finanziellen Anreiz für den Austausch alter, stromfressender
Elektrogeräte, beantragen wir für Heinsberg eine Erhöhung des Zuschusses für
Haushaltsgroßgeräte auf 100,00 €. Dies entlastet vor allem Haushalte mit
geringerem Einkommen effektiv bei den steigenden Energiekosten.
Deckungsvorschlag (gemäß § 16 Abs. 2 GesO):
Die für die Ausweitung des Förderprogramms und die Erhöhung der Geräteprämie
auf 100,00 € erforderlichen Haushaltsmittel werden wie folgt gedeckt:
1. Umschichtung und Budgetflexibilisierung: Die Verwaltung wird beauftragt,
die bisherigen Budgetansätze des Förderprogramms zu überprüfen. Da
Teilbudgets (wie z. B. für die Dach- und Fassadenbegrünung)
erfahrungsgemäß deutlich seltener abgerufen werden als andere
Förderschwerpunkte, sollen diese Mittel zugunsten der stark nachgefragten
neuen Posten (Mobilität, Konsum und Entsiegelung) umgeschichtet und bei
Bedarf gegenseitig deckungsfähig erklärt werden.
2. Nutzung von Steuermehreinnahmen: Die verbleibenden Mehrkosten für die
Gesamtfinanzierung des erweiterten Programms werden durch die aktuellen
Mehreinnahmen der Stadt Heinsberg gedeckt, die aus den jüngsten
Erhöhungen der Hebesätze (Grundsteuer/Gewerbesteuer) resultieren. Diese
zusätzlichen Mittel der Bürgerinnen und Bürger sollen auf diesem Weg direkt
in lokale, entlastende Klimaschutzmaßnahmen zurückfließen.
Quellen:
1) 22.11.2024-geschaeftsordnung-in-der-fassung-der-4.-aenderung-vom
5.12.2024-wortlaut
2) richtlinie-zum-foerderprogramm-klimaschutz-und-klimaanpassung-in-erkelenz-
2026
Text aus PDF extrahiert