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Neuaufstellung des städtischen Förderprogramms "Klimaschutz und Klimafolgenanpassung" nach dem Vorbild der Stadt Erkelenz

Abgelehnt
TypAntrag
GemeindeHeinsberg
Datum2026-07-15
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Die Linke beantragt die Neuaufstellung des städtischen Förderprogramms „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung" nach dem Vorbild der Stadt Erkelenz. Das Programm soll um Förderungen für Mobilität (E-Bikes, Lastenfahrräder), Klimaanpassung (Entsiegelung, Schottergärten), nachhaltigen Konsum (Stoffwindeln, Haushaltsgeräte) sowie erhöhte Zuschüsse für energieeffiziente Großgeräte (100 statt 50 Euro) erweitert werden. Die Finanzierung soll durch Budgetumschichtungen und Steuermehreinnahmen erfolgen. Der Rat verwarf den Antrag am 15. Juli 2026.

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Stadt Heinsberg Vorlagen-Nr.: 2026/Amt 10/00774 Antrag Gremium Zuständigkeit Sitzungsdatum Rat Entscheidung Ö 15.07.2026 Neuaufstellung des städtischen Förderprogramms "Klimaschutz und Klimafolgenanpassung" nach dem Vorbild der Stadt Erkelenz Es liegt ein Antrag der Fraktion Die Linke vom 13. Juni 2026 mit folgendem Wortlaut vor: Die Fraktion DIE LINKE stellt für die kommende Sitzung des Rates der Stadt Heinsberg folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung: Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Heinsberg beschließt, die bestehende „Richtlinie zum Förderprogramm ‚Klimaschutz und Klimafolgenanpassung‘“ der Stadt Heinsberg grundlegend zu überarbeiten und inhaltlich vollständig an die Struktur und die Fördertatbestände des Förderprogramms „Klimaschutz & Klimaanpassung“ der Stadt Erkelenz anzupassen. 2. In das neue Förderprogramm werden insbesondere die folgenden Bausteine aufgenommen: o Mobilität: Förderung von Lastenfahrrädern, E-Bikes/Pedelecs/ Fahrrädern für den Alltags- und Arbeitsweg sowie Fahrradanhängern. o Klimaanpassung/Biodiversität: Ausweitung der Förderung auf die gezielte Entsiegelung von Flächen und den Rückbau von Schottergärten. Die Stadt Erkelenz fördert bei diesem Punkt 30% maximal 1.000€. o Nachhaltiger Konsum: Einführung einer Förderung für Mehrweg- Stoffwindeln sowie für energiesparende Haushaltsgroßgeräte. 3. Abweichend von der Richtlinie der Stadt Erkelenz wird die pauschale Förderung für die Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschinen, Geschirrspülmaschinen, Kühl-/Gefriergeräte der jeweils höchsten Effizienzklassen) von 50,00 € auf 100,00 € pro Haushalt und Jahr festgelegt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Richtlinie auszuarbeiten, dem Rat zeitnah zum Beschluss vorzulegen und die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen. Begründung: Das aktuelle Förderprogramm der Stadt Heinsberg konzentriert sich primär auf Dach-/Fassadenbegrünung und Photovoltaik. Um die Bürgerinnen und Bürger in der Breite der Gesellschaft aktiv beim Klimaschutz und dem nachhaltigen Konsum im Alltag mitzunehmen, bedarf es jedoch niedrigschwelligerer Anreize. Die Nachbarstadt Erkelenz zeigt erfolgreich, wie ein ganzheitliches Programm ausgestaltet sein kann. Insbesondere die Förderung von E-Bikes für den Arbeitsweg entlastet den lokalen Berufsverkehr, während die Entsiegelung von Schottergärten einen messbaren Beitrag zum Artenschutz und zur Hitzeabmilderung leistet. Die Unterstützung von Familien bei der Anschaffung von Stoffwindeln schont Ressourcen und vermeidet erhebliche Abfallmengen. Um einen spürbaren finanziellen Anreiz für den Austausch alter, stromfressender Elektrogeräte, beantragen wir für Heinsberg eine Erhöhung des Zuschusses für Haushaltsgroßgeräte auf 100,00 €. Dies entlastet vor allem Haushalte mit geringerem Einkommen effektiv bei den steigenden Energiekosten. Deckungsvorschlag (gemäß § 16 Abs. 2 GesO): Die für die Ausweitung des Förderprogramms und die Erhöhung der Geräteprämie auf 100,00 € erforderlichen Haushaltsmittel werden wie folgt gedeckt: 1. Umschichtung und Budgetflexibilisierung: Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherigen Budgetansätze des Förderprogramms zu überprüfen. Da Teilbudgets (wie z. B. für die Dach- und Fassadenbegrünung) erfahrungsgemäß deutlich seltener abgerufen werden als andere Förderschwerpunkte, sollen diese Mittel zugunsten der stark nachgefragten neuen Posten (Mobilität, Konsum und Entsiegelung) umgeschichtet und bei Bedarf gegenseitig deckungsfähig erklärt werden. 2. Nutzung von Steuermehreinnahmen: Die verbleibenden Mehrkosten für die Gesamtfinanzierung des erweiterten Programms werden durch die aktuellen Mehreinnahmen der Stadt Heinsberg gedeckt, die aus den jüngsten Erhöhungen der Hebesätze (Grundsteuer/Gewerbesteuer) resultieren. Diese zusätzlichen Mittel der Bürgerinnen und Bürger sollen auf diesem Weg direkt in lokale, entlastende Klimaschutzmaßnahmen zurückfließen. Quellen: 1) 22.11.2024-geschaeftsordnung-in-der-fassung-der-4.-aenderung-vom 5.12.2024-wortlaut 2) richtlinie-zum-foerderprogramm-klimaschutz-und-klimaanpassung-in-erkelenz- 2026

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