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Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur 2. Änderung des Regionalplans 2035 der Region Ostwürttemberg im Bereich Einzelhandel "Am Gaskessel", Schwäbisch Gmünd

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHeidenheim an der Brenz
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Heidenheim wird als Träger öffentlicher Belange zur 2. Änderung des Regionalplans Ostwürttemberg für ein XXXLutz-Einrichtungshaus (ca. 28.000 m² Verkaufsfläche) in Schwäbisch Gmünd beteiligt. Die Auswirkungsanalyse zeigt, dass das erforderliche Kongruenzgebot nicht erfüllt werden kann, da mehr als 30 % des Umsatzes aus Räumen außerhalb des Verflechtungsbereichs stammen würde. Der Gemeinderat stimmte der Verwaltungsempfehlung zu und lehnt die Regionalplanänderung ab, solange die Verkaufsfläche nicht entsprechend reduziert wird.

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Dokument

Extrahierter Text

DrucksacheGR058/2026 Stadtentwicklung,Umweltund Vermessung Käpplinger,Ralf Az.613.24 I.Vorlagean: Gemeinderat 28.07.2026 beschließend öffentlich Tagesordnungspunkt: BeteiligungderTrägeröffentlicherBelangezur2.ÄnderungdesRegionalplans2035derRegion OstwürttembergimBereichEinzelhandel'AmGaskessel',SchwäbischGmünd Anlagen: Anlage1:AuszugRegionalplan Anlage2:Bebauungsplan Anlage3:AuswirkungsanalysezurAnsiedlungeinesXXXLutz-Einrichtungshauses II.Beschlussantrag: DerGemeinderatstimmtdervonderVerwaltungvorgeschlagenStellungnahmezur2.Änderung desRegionalplanszu. -2- III.SachdarstellungundBegründung: DieVerbandsversammlungdesRegionalverbandsOstwürttemberghatinihrerSitzungam10.Juni 2026denOffenlagebeschlussfüreineÄnderungdesRegionalplansOstwürttemberg2035fürdas Vorhaben„AmGaskessel“inSchwäbischGmündgefasst. DieStadtHeidenheimistgemäß§9Raumordnungsgesetz(ROG)inVerbindungmit§12 LandesplanungsgesetzBaden-Württemberg(LPlG)alsTrägeröffentlicherBelangeamVerfahren beteiligtundaufgefordertzuderobengenannten2.RegionalplanänderungStellungzunehmen. DasBeteiligungsverfahrenfindetgemäß§12Abs.3LPlGimbeschränktenBeteiligungsverfahren statt.DieStellungnahmeistinsbesondereimHinblickaufdievonderStadtHeidenheim wahrzunehmendenöffentlichenBelangevonBedeutungundwirdimweiterenVerfahren entsprechend§7Abs.2ROGindieAbwägungeingestellt. DieUnterlagenzurRegionalplanänderungkönneninderZeitvom19.Juni2026biseinschließlich 20.Juli2026unterfolgendemZugangeingesehenwerden: https://www.ostwuerttemberg.org/regionalplanung/regionalplanaenderungen/ DieStadtSchwäbischGmündbeabsichtigtdieAnsiedlungundEntwicklungeinesgroßflächigen, leistungsfähigenEinrichtungshausesimBereich„AmGaskessel“.Konkrethandeltessichumdie AnsiedlungeinesEinrichtungshausesderMarkeXXXLutzmiteinerVerkaufsflächevonrund28.000 m²undeinemGesamtflächenumgriffvonca.6Hektar. FüreinVorhabendieserGrößesinddieVorgabenderLandes-undRegionalplanungzu Einzelhandelsgroßprojektenzubewerten.Diesesind: -Konzentrationsgebot -Integrationsgebot -Kongruenzgebot -Beeinträchtigungsverbot LautderAuswirkungsanalysekanndasKongruenzgebotjedochnichterfülltwerden. ImRegionalplanOstwürttemberg2035wirdinKapitel2.4.10.4zum„Kongruenzgebot“folgendes ausgeführt: Z(Ziel) DieVerkaufsflächenvonEinzelhandelsgroßprojektensindsozubemessen, dassderUmsatzwesentlichausdemzentralörtlichenVerflechtungsbereich derStandortgemeindegeneriertwird. EineVerletzungdesKongruenzgebotsliegtvor,wennderbetriebswirtschaftlichangestrebte EinzugsbereichdesVorhabensdenzentralörtlichenVerflechtungsbereichderStandortgemeinde wesentlichüberschreitet.EinewesentlicheÜberschreitungistinderRegelgegeben,wennmehrals 30ProzentdesUmsatzesausRäumenaußerhalbdesVerflechtungsbereiches(unteranderem Heidenheim)erzieltwerdensoll. FürdasgeplanteEinrichtungshausistjedochnichtsichergestellt,dassdererwarteteUmsatzaus demzentralörtlichenVerflechtungsbereichgeneriertwird.Diesgiltsowohlfürden Verflechtungsbereich„MittelzentrumSchwäbischGmünd“alsauchfürden„erweiterten“ Verflechtungsbereich„RegionOstwürttemberg“.SomitliegteinZielverstoßzumRegionalplan Ostwürttemberg2035vor.FürdenZielverstoßisteinZielabweichungsverfahren,beantragtvonder StadtSchwäbischGmünd,vorgesehen,dasvomRegierungspräsidiumStuttgartdurchgeführtwird. AndiesemVerfahrenwirddieStadtHeidenheimebenfallsalsTrägeröffentlicherBelangebeteiligt. -3- VorschlagderVerwaltungzurStellungnahme: DieStadtHeidenheimanderBrenzstimmtder2.ÄnderungdesRegionalplans2035derRegion OstwürttembergimBereichEinzelhandel"AmGaskessel",SchwäbischGmündnichtzu.Die Verkaufsflächeistsozubemessen,dassdasKongruenzgeboteingehaltenwird. MichaelSalomo Oberbürgermeister

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