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Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur 2. Änderung des Regionalplans 2035 der Region Ostwürttemberg im Bereich Einzelhandel "Am Gaskessel", Schwäbisch Gmünd
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Heidenheim an der Brenz |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Heidenheim wird als Träger öffentlicher Belange zur 2. Änderung des Regionalplans Ostwürttemberg für ein XXXLutz-Einrichtungshaus (ca. 28.000 m² Verkaufsfläche) in Schwäbisch Gmünd beteiligt. Die Auswirkungsanalyse zeigt, dass das erforderliche Kongruenzgebot nicht erfüllt werden kann, da mehr als 30 % des Umsatzes aus Räumen außerhalb des Verflechtungsbereichs stammen würde. Der Gemeinderat stimmte der Verwaltungsempfehlung zu und lehnt die Regionalplanänderung ab, solange die Verkaufsfläche nicht entsprechend reduziert wird.
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Dokument
Extrahierter Text
DrucksacheGR058/2026
Stadtentwicklung,Umweltund
Vermessung
Käpplinger,Ralf
Az.613.24
I.Vorlagean:
Gemeinderat 28.07.2026 beschließend öffentlich
Tagesordnungspunkt:
BeteiligungderTrägeröffentlicherBelangezur2.ÄnderungdesRegionalplans2035derRegion
OstwürttembergimBereichEinzelhandel'AmGaskessel',SchwäbischGmünd
Anlagen:
Anlage1:AuszugRegionalplan
Anlage2:Bebauungsplan
Anlage3:AuswirkungsanalysezurAnsiedlungeinesXXXLutz-Einrichtungshauses
II.Beschlussantrag:
DerGemeinderatstimmtdervonderVerwaltungvorgeschlagenStellungnahmezur2.Änderung
desRegionalplanszu.
-2-
III.SachdarstellungundBegründung:
DieVerbandsversammlungdesRegionalverbandsOstwürttemberghatinihrerSitzungam10.Juni
2026denOffenlagebeschlussfüreineÄnderungdesRegionalplansOstwürttemberg2035fürdas
Vorhaben„AmGaskessel“inSchwäbischGmündgefasst.
DieStadtHeidenheimistgemäß§9Raumordnungsgesetz(ROG)inVerbindungmit§12
LandesplanungsgesetzBaden-Württemberg(LPlG)alsTrägeröffentlicherBelangeamVerfahren
beteiligtundaufgefordertzuderobengenannten2.RegionalplanänderungStellungzunehmen.
DasBeteiligungsverfahrenfindetgemäß§12Abs.3LPlGimbeschränktenBeteiligungsverfahren
statt.DieStellungnahmeistinsbesondereimHinblickaufdievonderStadtHeidenheim
wahrzunehmendenöffentlichenBelangevonBedeutungundwirdimweiterenVerfahren
entsprechend§7Abs.2ROGindieAbwägungeingestellt.
DieUnterlagenzurRegionalplanänderungkönneninderZeitvom19.Juni2026biseinschließlich
20.Juli2026unterfolgendemZugangeingesehenwerden:
https://www.ostwuerttemberg.org/regionalplanung/regionalplanaenderungen/
DieStadtSchwäbischGmündbeabsichtigtdieAnsiedlungundEntwicklungeinesgroßflächigen,
leistungsfähigenEinrichtungshausesimBereich„AmGaskessel“.Konkrethandeltessichumdie
AnsiedlungeinesEinrichtungshausesderMarkeXXXLutzmiteinerVerkaufsflächevonrund28.000
m²undeinemGesamtflächenumgriffvonca.6Hektar.
FüreinVorhabendieserGrößesinddieVorgabenderLandes-undRegionalplanungzu
Einzelhandelsgroßprojektenzubewerten.Diesesind:
-Konzentrationsgebot
-Integrationsgebot
-Kongruenzgebot
-Beeinträchtigungsverbot
LautderAuswirkungsanalysekanndasKongruenzgebotjedochnichterfülltwerden.
ImRegionalplanOstwürttemberg2035wirdinKapitel2.4.10.4zum„Kongruenzgebot“folgendes
ausgeführt:
Z(Ziel) DieVerkaufsflächenvonEinzelhandelsgroßprojektensindsozubemessen,
dassderUmsatzwesentlichausdemzentralörtlichenVerflechtungsbereich
derStandortgemeindegeneriertwird.
EineVerletzungdesKongruenzgebotsliegtvor,wennderbetriebswirtschaftlichangestrebte
EinzugsbereichdesVorhabensdenzentralörtlichenVerflechtungsbereichderStandortgemeinde
wesentlichüberschreitet.EinewesentlicheÜberschreitungistinderRegelgegeben,wennmehrals
30ProzentdesUmsatzesausRäumenaußerhalbdesVerflechtungsbereiches(unteranderem
Heidenheim)erzieltwerdensoll.
FürdasgeplanteEinrichtungshausistjedochnichtsichergestellt,dassdererwarteteUmsatzaus
demzentralörtlichenVerflechtungsbereichgeneriertwird.Diesgiltsowohlfürden
Verflechtungsbereich„MittelzentrumSchwäbischGmünd“alsauchfürden„erweiterten“
Verflechtungsbereich„RegionOstwürttemberg“.SomitliegteinZielverstoßzumRegionalplan
Ostwürttemberg2035vor.FürdenZielverstoßisteinZielabweichungsverfahren,beantragtvonder
StadtSchwäbischGmünd,vorgesehen,dasvomRegierungspräsidiumStuttgartdurchgeführtwird.
AndiesemVerfahrenwirddieStadtHeidenheimebenfallsalsTrägeröffentlicherBelangebeteiligt.
-3-
VorschlagderVerwaltungzurStellungnahme:
DieStadtHeidenheimanderBrenzstimmtder2.ÄnderungdesRegionalplans2035derRegion
OstwürttembergimBereichEinzelhandel"AmGaskessel",SchwäbischGmündnichtzu.Die
Verkaufsflächeistsozubemessen,dassdasKongruenzgeboteingehaltenwird.
MichaelSalomo
Oberbürgermeister
Text aus PDF extrahiert