Startseite › Heidenheim an der Brenz › Antrag
Umwandlung der Mittelrainschule von einer Grundschule zur Ganztagesschule nach Schulgesetz
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Heidenheim an der Brenz |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Heidenheim beantragt die Umwandlung der Mittelrainschule von einer Grundschule zur gesetzlichen Ganztagesschule nach § 4a Schulgesetz Baden-Württemberg zum Schuljahr 2027/2028. Das neue Zeitmodell umfasst vier Wochentage à sieben Zeitstunden. Die Schulkonferenz, Schulleitung, Lehrerschaft und Elternvertretung haben zugestimmt. Der Gemeinderat beschloss die Umwandlung am 28.07.2026 mit zusätzlichen jährlichen Kosten ab 2027 (9.000–45.000 EUR je nach Jahr).
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
DrucksacheGR056/2026
Kinder,JugendundFamilie
Kausch,Lisa
Mittner,David
Az.200.25
I.Vorlagean:
Gemeinderat 28.07.2026 beschließend öffentlich
Tagesordnungspunkt:
UmwandlungderMittelrainschulevoneinerGrundschulezurGanztagesschulenachSchulgesetz
Anlagen:
---
II.Beschlussantrag:
DasGremiumbeschließtnachAnhörungundZustimmungderSchulkonferenzderMittelrain-
schulegemäß§30inVerbindungmit§4adesSchulgesetzesBaden-WürttembergdieUmstellung
desGanztagesbetriebsanderMittelrainschuleaufdiegesetzlicheRegelunggemäß§4a
SchulgesetzBaden-WürttemberginWahlformmitdemZeitmodell4Tageá7Zeitstundenzum
Schuljahr2027/2028.
FinanzielleAuswirkungen:
Jahr Produktsachkon Verfügbare Bedarf(EUR) Erläuterung
to Mittel(EUR) Einmalig Laufend
2027 21.10.0100- 9.000 Zusätzlichejährliche
42711100 Sach-und
40120000 Personalkosten,
Veranschlagungim
Haushalt2027
2028 21.10.0100- 22.500 Zusätzlichejährliche
42711100 Sach-und
40120000 Personalkosten,
Veranschlagungim
Haushalt2028
2029 21.10.0100- 33.700 Zusätzlichejährliche
42711100 Sach-und
40120000 Personalkosten,
Veranschlagungim
Haushalt2029
-2-
2030ff. 21.10.0100- 45.000 Zusätzlichejährliche
42711100 Sach-und
40120000 Personalkosten,
Veranschlagungab
Haushalt2030ff.
-3-
III.SachdarstellungundBegründung:
FürdieUmsetzungdesGanztagesförderungsgesetzesinHeidenheimwurden
Rahmenbedingungenerarbeitet,dieimKonzept„UmsetzungdesGanztagesförderungsgesetzin
Heidenheim-AnspruchaufBetreuungvonKindernimGrundschulalter“festgeschriebenwurden.
DieseRahmenbedingungenwurdengemeinsamineinerArbeitsgruppe,bestehendauseinigen
SchulleitungenundVertreternderVerwaltung,erarbeitet.Zielistes,derBildungs-und
BetreuungslandschaftinHeidenheimeinheitlicheRahmenbedingungenzugarantieren,um
flächendeckendeinequalitativguteBetreuungzugewährleisten.DiesesolldieBildungs-und
ChancengerechtigkeitsowiedieVereinbarkeitvonFamilieundBerufinHeidenheimstärkenundist
damiteinewichtigeVoraussetzungfüreinestarkeWirtschaft.
ZurHerstellungderselbenRahmenbedingungenisteinBausteindieWahleinereinheitlichen
Schulform.InHeidenheimgibtesvieleverschiedeneGrundschulformen,dieteilweiseheutenicht
mehrerlassenwerden.AusdiesemGrundhatderSchulträgerinAbstimmungmitdenMitgliedern
derArbeitsgruppeempfohlen,dassfürdieGewährleistungdesGanztagesanspruchsdie
UmwandlungderGrundschulenzureinzigengesetzlichvorgesehenenFormderGanztagesschule
nach§4aSchulgesetzBaden-Württembergerforderlichist.Diesistperspektivischfüralle
HeidenheimerGrundschulengeplant,diedenRechtsanspruchaufGanztagesbetreuungerfüllen
sollenundbeidenennachexpliziterEinzelfallbetrachtungkeineerheblichenGründe
dagegensprechen.
IndiesemSinnewurdemitderDrucksacheGR102/2025dieUmwandlungderBergschule,der
OstschuleundderFriedrich-Voith-SchulezurGanztagesschulenachSchulgesetzzumSchuljahr
2026/2027bereitsbeschlossen.ZumSchuljahr2027/2028sollauchdieMittelrainschule
umgewandeltwerden.
DieSchulleitung,dieLehrerschaftsowiedieSchulkonferenz,inderauchdieElternschaftvertreten
ist,wurdenimRahmendesEntscheidungsprozessesaufUmwandlungderGrundschuleangehört
undhabensichfürdieUmwandlungausgesprochen.
DieMittelrainschulestelltihrenGanztagebetriebvonderbisherigenFormaufdiegesetzliche
Regelunggemäß§4aSchulgesetzBaden-WürttemberginWahlformmitdemZeitmodellvier
WochentagemitjeweilssiebenZeitstundenzumSchuljahr2027/2028um.DasneueZeitmodell
decktdengrößtenTeilderbisherigenBedarfederFamilien.Kommunaleergänzende
Betreuungsangebote,diezusätzlichnachBedarfgeschaffenwerden,ergänzendenschulischen
Ganztagesbetrieb.
DieUmwandlungermöglichtderSchule,LehrkräfteimRahmenderGanztagesbetreuung
einzusetzenundaufdiesemWegdiein§24SGBVIIIgeforderteQualitätderBetreuungzu
gewährleisten.SolltedasGanztagesdeputatderjeweiligenGrundschulenichtvollständigbesetzt
sein,isteineUmwandlungeinzelnerGanztageswochenstundenbiszurObergrenzevon70Prozent
ineinenpauschalfestgelegtenGeldbetrag(Monetarisierung)möglich,umseitensdesSchulträgers
ersatzweiseeineentsprechendeBetreuungsicherzustellen.DieMonetarisierungsollauchaus
strategischenGründenimSinnedesKonzeptes„UmsetzungdesGanztagesförderungsgesetzin
Heidenheim–AnspruchaufBetreuungvonKindernimGrundschulalter“eingesetztwerden,um
attraktiveBeschäftigungsverhältnisseimGanztagesbereichschaffenzukönnenunddiesezu
finanzieren.
AnderMittelrainschulegibtesbishereinkommunalesBetreuungsangebotbis15:30Uhrsowie
einenHortbis17:00Uhr.DurchdenHortunddasparallellaufendeGanztagesangebotsindzwei
unterschiedlicheSystemeentstanden.DiesewerdendurchdieUmwandlungzurGanztagesschule
undderAbschaffungdesHortszueinemSystemzusammengeführtwerden.DieBetreuungszeiten
sollenfürEltern,diedenBedarfnachweisenkönnen,erhaltenbleiben.DieBeschäftigtendesHorts
könnenimschulischenGanztagesbetriebimSinnedesobengenanntenKonzepteseingesetzt
werden.MitUmwandlungineineGanztagesschulenach§4aSchulgesetzBaden-Württemberg
werdederMittelrainschuleunterBerücksichtigungdesmomentanenBedarfsabdemSchuljahr
-4-
2027/202840Lehrerwochenstunden(5Ganztagesgruppen)fürdieGanztagesbetreuungzur
Verfügungstehen.
DieSchulkonferenzderMittelrainschulewirdam07.07.2026entsprechend§4aSchulgesetz
Baden-Württembergangehört.Elternvertreter/innenundLehrkräftewurdenvorab,alsTeilder
Schulkonferenz,beteiligtundhabenkeineEinwändegegendieUmwandlungderMittelrainschule
zurGanztagesschulenachSchulgesetz.
DurchdieUmstellungdesGanztagesangebotserhöhtsichdasDefizitimEndausbauvonderzeit
100.000Euroauf145.000Euro.AufdasJahr2027entfallenhierfürrund9.000Euro.Die
FinanzierungderergänzendenAngebotewirdvomSchulträgerdurchBetreuungsentgelteundeine
BetriebskostenförderungdesLandesvoraussichtlichkostendeckend.
JohannesKrombach-Champiomont
Bürgermeister
Text aus PDF extrahiert