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Umwandlung der Mittelrainschule von einer Grundschule zur Ganztagesschule nach Schulgesetz

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHeidenheim an der Brenz
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Heidenheim beantragt die Umwandlung der Mittelrainschule von einer Grundschule zur gesetzlichen Ganztagesschule nach § 4a Schulgesetz Baden-Württemberg zum Schuljahr 2027/2028. Das neue Zeitmodell umfasst vier Wochentage à sieben Zeitstunden. Die Schulkonferenz, Schulleitung, Lehrerschaft und Elternvertretung haben zugestimmt. Der Gemeinderat beschloss die Umwandlung am 28.07.2026 mit zusätzlichen jährlichen Kosten ab 2027 (9.000–45.000 EUR je nach Jahr).

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Dokument

Extrahierter Text

DrucksacheGR056/2026 Kinder,JugendundFamilie Kausch,Lisa Mittner,David Az.200.25 I.Vorlagean: Gemeinderat 28.07.2026 beschließend öffentlich Tagesordnungspunkt: UmwandlungderMittelrainschulevoneinerGrundschulezurGanztagesschulenachSchulgesetz Anlagen: --- II.Beschlussantrag: DasGremiumbeschließtnachAnhörungundZustimmungderSchulkonferenzderMittelrain- schulegemäß§30inVerbindungmit§4adesSchulgesetzesBaden-WürttembergdieUmstellung desGanztagesbetriebsanderMittelrainschuleaufdiegesetzlicheRegelunggemäß§4a SchulgesetzBaden-WürttemberginWahlformmitdemZeitmodell4Tageá7Zeitstundenzum Schuljahr2027/2028. FinanzielleAuswirkungen: Jahr Produktsachkon Verfügbare Bedarf(EUR) Erläuterung to Mittel(EUR) Einmalig Laufend 2027 21.10.0100- 9.000 Zusätzlichejährliche 42711100 Sach-und 40120000 Personalkosten, Veranschlagungim Haushalt2027 2028 21.10.0100- 22.500 Zusätzlichejährliche 42711100 Sach-und 40120000 Personalkosten, Veranschlagungim Haushalt2028 2029 21.10.0100- 33.700 Zusätzlichejährliche 42711100 Sach-und 40120000 Personalkosten, Veranschlagungim Haushalt2029 -2- 2030ff. 21.10.0100- 45.000 Zusätzlichejährliche 42711100 Sach-und 40120000 Personalkosten, Veranschlagungab Haushalt2030ff. -3- III.SachdarstellungundBegründung: FürdieUmsetzungdesGanztagesförderungsgesetzesinHeidenheimwurden Rahmenbedingungenerarbeitet,dieimKonzept„UmsetzungdesGanztagesförderungsgesetzin Heidenheim-AnspruchaufBetreuungvonKindernimGrundschulalter“festgeschriebenwurden. DieseRahmenbedingungenwurdengemeinsamineinerArbeitsgruppe,bestehendauseinigen SchulleitungenundVertreternderVerwaltung,erarbeitet.Zielistes,derBildungs-und BetreuungslandschaftinHeidenheimeinheitlicheRahmenbedingungenzugarantieren,um flächendeckendeinequalitativguteBetreuungzugewährleisten.DiesesolldieBildungs-und ChancengerechtigkeitsowiedieVereinbarkeitvonFamilieundBerufinHeidenheimstärkenundist damiteinewichtigeVoraussetzungfüreinestarkeWirtschaft. ZurHerstellungderselbenRahmenbedingungenisteinBausteindieWahleinereinheitlichen Schulform.InHeidenheimgibtesvieleverschiedeneGrundschulformen,dieteilweiseheutenicht mehrerlassenwerden.AusdiesemGrundhatderSchulträgerinAbstimmungmitdenMitgliedern derArbeitsgruppeempfohlen,dassfürdieGewährleistungdesGanztagesanspruchsdie UmwandlungderGrundschulenzureinzigengesetzlichvorgesehenenFormderGanztagesschule nach§4aSchulgesetzBaden-Württembergerforderlichist.Diesistperspektivischfüralle HeidenheimerGrundschulengeplant,diedenRechtsanspruchaufGanztagesbetreuungerfüllen sollenundbeidenennachexpliziterEinzelfallbetrachtungkeineerheblichenGründe dagegensprechen. IndiesemSinnewurdemitderDrucksacheGR102/2025dieUmwandlungderBergschule,der OstschuleundderFriedrich-Voith-SchulezurGanztagesschulenachSchulgesetzzumSchuljahr 2026/2027bereitsbeschlossen.ZumSchuljahr2027/2028sollauchdieMittelrainschule umgewandeltwerden. DieSchulleitung,dieLehrerschaftsowiedieSchulkonferenz,inderauchdieElternschaftvertreten ist,wurdenimRahmendesEntscheidungsprozessesaufUmwandlungderGrundschuleangehört undhabensichfürdieUmwandlungausgesprochen. DieMittelrainschulestelltihrenGanztagebetriebvonderbisherigenFormaufdiegesetzliche Regelunggemäß§4aSchulgesetzBaden-WürttemberginWahlformmitdemZeitmodellvier WochentagemitjeweilssiebenZeitstundenzumSchuljahr2027/2028um.DasneueZeitmodell decktdengrößtenTeilderbisherigenBedarfederFamilien.Kommunaleergänzende Betreuungsangebote,diezusätzlichnachBedarfgeschaffenwerden,ergänzendenschulischen Ganztagesbetrieb. DieUmwandlungermöglichtderSchule,LehrkräfteimRahmenderGanztagesbetreuung einzusetzenundaufdiesemWegdiein§24SGBVIIIgeforderteQualitätderBetreuungzu gewährleisten.SolltedasGanztagesdeputatderjeweiligenGrundschulenichtvollständigbesetzt sein,isteineUmwandlungeinzelnerGanztageswochenstundenbiszurObergrenzevon70Prozent ineinenpauschalfestgelegtenGeldbetrag(Monetarisierung)möglich,umseitensdesSchulträgers ersatzweiseeineentsprechendeBetreuungsicherzustellen.DieMonetarisierungsollauchaus strategischenGründenimSinnedesKonzeptes„UmsetzungdesGanztagesförderungsgesetzin Heidenheim–AnspruchaufBetreuungvonKindernimGrundschulalter“eingesetztwerden,um attraktiveBeschäftigungsverhältnisseimGanztagesbereichschaffenzukönnenunddiesezu finanzieren. AnderMittelrainschulegibtesbishereinkommunalesBetreuungsangebotbis15:30Uhrsowie einenHortbis17:00Uhr.DurchdenHortunddasparallellaufendeGanztagesangebotsindzwei unterschiedlicheSystemeentstanden.DiesewerdendurchdieUmwandlungzurGanztagesschule undderAbschaffungdesHortszueinemSystemzusammengeführtwerden.DieBetreuungszeiten sollenfürEltern,diedenBedarfnachweisenkönnen,erhaltenbleiben.DieBeschäftigtendesHorts könnenimschulischenGanztagesbetriebimSinnedesobengenanntenKonzepteseingesetzt werden.MitUmwandlungineineGanztagesschulenach§4aSchulgesetzBaden-Württemberg werdederMittelrainschuleunterBerücksichtigungdesmomentanenBedarfsabdemSchuljahr -4- 2027/202840Lehrerwochenstunden(5Ganztagesgruppen)fürdieGanztagesbetreuungzur Verfügungstehen. DieSchulkonferenzderMittelrainschulewirdam07.07.2026entsprechend§4aSchulgesetz Baden-Württembergangehört.Elternvertreter/innenundLehrkräftewurdenvorab,alsTeilder Schulkonferenz,beteiligtundhabenkeineEinwändegegendieUmwandlungderMittelrainschule zurGanztagesschulenachSchulgesetz. DurchdieUmstellungdesGanztagesangebotserhöhtsichdasDefizitimEndausbauvonderzeit 100.000Euroauf145.000Euro.AufdasJahr2027entfallenhierfürrund9.000Euro.Die FinanzierungderergänzendenAngebotewirdvomSchulträgerdurchBetreuungsentgelteundeine BetriebskostenförderungdesLandesvoraussichtlichkostendeckend. JohannesKrombach-Champiomont Bürgermeister

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