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Festlegung Abrechnungsgebiet "Talhofstraße" - Ablösung von Erschließungsbeiträgen
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Heidenheim an der Brenz |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt legt das Abrechnungsgebiet "Talhofstraße" fest, das 40 Flurstücke umfasst und durch Baumaßnahmen 2024–2026 endgültig hergestellt wird. Der Erschließungsbeitrag wird mit 21,84 Euro pro Quadratmeter Flächensumme abgelöst, soweit die Grundstückseigentümer zustimmen und dies rechtlich möglich ist. Die umlagefähigen Erschließungskosten betragen nach Abzug des Stadtanteils 1.061.580,62 Euro. Der Gemeinderat beschließt die Festlegung und Ablösung am 28. Juli 2026.
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Dokument
Extrahierter Text
DrucksacheGR055/2026
SteuernundAbgaben
Horcajada,Sebastian
Az.626.29
I.Vorlagean:
Gemeinderat 28.07.2026 beschließend öffentlich
Tagesordnungspunkt:
FestlegungAbrechnungsgebiet'Talhofstraße'
-AblösungvonErschließungsbeiträgen
Anlagen:
Lageplan
II.Beschlussantrag:
1. DasAbrechnungsgebiet„Talhofstraße“wird,wieimSachverhaltbeschrieben,festgelegt.
2. DerErschließungsbeitragwirdgemäß§19Erschließungsbeitragssatzungmit21,84Euro/m²
Flächensummeabgelöst,soweitdiejeweiligenGrundstückseigentümerimAbrechnungsgebiet
zustimmenunddiesrechtlichmöglichist.
-2-
III.SachdarstellungundBegründung:
BeiderTalhofstraßehandeltessichumeinenochnichtendgültighergestellteErschließungsstraße,
diedurchdieindenJahren2024bis2026laufendenBaumaßnahmenihreersteendgültige
Herstellungerfährt.DieerschlossenenGrundstückeerfahrenhierdurchihregesicherte
ErschließungunddamitihrebeitragsrechtlicheAnbaubarkeit.Dietatsächlichundim
erschließungsbeitragsrechtlichenSinndurchdieErschließungsanlageerschlossenenGrundstücke
bildendasAbrechnungsgebiet.
DasAbrechnungsgebietistimbeigefügtenLageplangekennzeichnet(roteUmrandung).Eswerden
folgendeGrundstückezumAbrechnungsgebietzusammengefasst:
Flurstücks-Nr.1017/2,1017&1017/5,1018und1018/8,1018/1,1022/8,1019/1,1022/9,
1022/16,1022,1022/15,1022/17,1022/18,1022/19,1022/10,1022/11,1022/12,1022/13,
1022/14,1022/7,1022/6,1051/1,1023,1025,1019/2,1020,1022/2,1022/3,3589,3588,
3587,1006,1007,1007/1,1010,1009,1002,1002/1,1002/6,1002/4,1002/7,1002/8,
1002/9,1002/10
Nach§26KommunalabgabengesetzBaden-Württemberg(KAG)inVerbindungmit§19der
Erschließungsbeitragssatzung(EBS)kanndieStadtalsBeitragsberechtigte,solangedie
Beitragsschuldnochnichtentstandenist,mitdenBeitragsschuldnerndieAblösungdes
ErschließungsbeitragsfüreineErschließungsanlagevereinbaren.DerAblösungsbetragbestimmt
sichnachderHöhedervoraussichtlichentstehendenBeitragsschuld;dieErmittlungerfolgtnach
denBestimmungenderErschließungsbeitragssatzung.
BeiderAblösunghandeltessichumeinevorgezogeneBeitragspflichtbeziehungsweise
Kostenabrechnung. DurchdieAblösungwirdderErschließungsbeitragvorEntstehungder
sachlichenBeitragspflichtgetilgtunddadurchdasEntstehenderspäterenBeitragspflichtfürdas
entsprechendeGrundstückausgeschlossen.
DienachAbzugdesAnteilsderStadt(5v.H.derbeitragsfähigenErschließungskostengemäß§5
Erschließungsbeitragssatzung)anderweitignichtgedecktenErschließungskosten(=umlagefähige
Erschließungskosten)werdenaufdieGrundstückedesAbrechnungsgebietsindemVerhältnis
verteilt,indemdieSummenausdenGrundstücksflächenunddenzulässigenGeschossflächender
einzelnenGrundstückezueinanderstehen.
Dervoraussichtlichebeitrags-undumlagefähigeErschließungsaufwandgliedertsichunter
BerücksichtigungderAusschreibungsergebnissefürdieBaumaßnahmeimAbrechnungsgebiet
wiefolgtauf:
Nr. Bezeichnung BetraginEuro
1 Straßenbauinkl.StraßenbeleuchtungundStraßenbegleitgrün 897.831,94
2 KostenderEntwässerung(25Prozent 159.248,30
StraßenentwässerungsanteilandenKanalbaukostenvon
…Euro)
3 Vermessungskosten(geschätzt) 3.000,00
4 AnteiligeFremdkapitalzinsenwährendderBauphase 57.373,04
5 Zwischensumme 1.117.453,28
6 abzgl.EigenanteilderStadt(5Prozentdesbeitrags-fähigen -55.872,66
Erschließungsaufwands);öffentlichesInteresse
7 SummeerschließungsbeitragsfähigerAufwand 1.061.580,62
DiebeitragsrelevantenGrundstücksflächenbetragen33.038m².DiemaßgeblicheFlächefürdie
VerteilungdeserschließungsbeitragsfähigenAufwandsunterBerücksichtigungder
Geschossflächenzahlen(GFZ)von0,3bis1,1sowiederVergünstigungfürmehrfacherschlossene
GrundstückeimSinnevon§14Erschließungsbeitragssatzungbeläuftsichaufinsgesamt48.591
m².
-3-
AusgehendhiervonergebensichunterBerücksichtigungderaktuellenEigentumsverhältnisseim
AbrechnungsgebietjenachMaßderbaulichenNutzbarkeitundeinermöglichen
MehrfacherschließungfolgendeAblösebeträgeprom²Grundstücksflächezwischen16,41und
39,35Euro.
DasentsprichtgemäßunsererErschließungsbeitragssatzungeinemnachuntengerundeten
Ablösebetragvon21,84jem²Flächensumme.
DerErschließungsbeitragsollabgelöstwerden,umimHinblickfürdiebeitragspflichtigen
Grundstückseigentümer/-innenRechtssicherheitzuschaffen.DieAbrechnungder
ErschließungsanlagewirdsichvoraussichtlichnochinsnächsteJahrziehen.
DieAblöseverträgemüssennochgeschlossenwerden.HierfürsindGesprächemitden
Grundstückseigentümernnotwendig.Esistgeplant,diesenachdererfolgtenBeschlussfassung
anzugehen.
SollteneinzelneGrundstückseigentümerkeineAblösevereinbarungenunterzeichnen,erhaltensie
nachdemEntstehenderBeitragsschuldeinenBeitragsbescheid,inwelchemdieabgerechneten
KostenderBaumaßnahmeGrundlagesind.
MichaelSalomo
Oberbürgermeister
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