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Festlegung Abrechnungsgebiet "Talhofstraße" - Ablösung von Erschließungsbeiträgen

Angenommen
TypAntrag
GemeindeHeidenheim an der Brenz
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt legt das Abrechnungsgebiet "Talhofstraße" fest, das 40 Flurstücke umfasst und durch Baumaßnahmen 2024–2026 endgültig hergestellt wird. Der Erschließungsbeitrag wird mit 21,84 Euro pro Quadratmeter Flächensumme abgelöst, soweit die Grundstückseigentümer zustimmen und dies rechtlich möglich ist. Die umlagefähigen Erschließungskosten betragen nach Abzug des Stadtanteils 1.061.580,62 Euro. Der Gemeinderat beschließt die Festlegung und Ablösung am 28. Juli 2026.

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Dokument

Extrahierter Text

DrucksacheGR055/2026 SteuernundAbgaben Horcajada,Sebastian Az.626.29 I.Vorlagean: Gemeinderat 28.07.2026 beschließend öffentlich Tagesordnungspunkt: FestlegungAbrechnungsgebiet'Talhofstraße' -AblösungvonErschließungsbeiträgen Anlagen: Lageplan II.Beschlussantrag: 1. DasAbrechnungsgebiet„Talhofstraße“wird,wieimSachverhaltbeschrieben,festgelegt. 2. DerErschließungsbeitragwirdgemäß§19Erschließungsbeitragssatzungmit21,84Euro/m² Flächensummeabgelöst,soweitdiejeweiligenGrundstückseigentümerimAbrechnungsgebiet zustimmenunddiesrechtlichmöglichist. -2- III.SachdarstellungundBegründung: BeiderTalhofstraßehandeltessichumeinenochnichtendgültighergestellteErschließungsstraße, diedurchdieindenJahren2024bis2026laufendenBaumaßnahmenihreersteendgültige Herstellungerfährt.DieerschlossenenGrundstückeerfahrenhierdurchihregesicherte ErschließungunddamitihrebeitragsrechtlicheAnbaubarkeit.Dietatsächlichundim erschließungsbeitragsrechtlichenSinndurchdieErschließungsanlageerschlossenenGrundstücke bildendasAbrechnungsgebiet. DasAbrechnungsgebietistimbeigefügtenLageplangekennzeichnet(roteUmrandung).Eswerden folgendeGrundstückezumAbrechnungsgebietzusammengefasst: Flurstücks-Nr.1017/2,1017&1017/5,1018und1018/8,1018/1,1022/8,1019/1,1022/9, 1022/16,1022,1022/15,1022/17,1022/18,1022/19,1022/10,1022/11,1022/12,1022/13, 1022/14,1022/7,1022/6,1051/1,1023,1025,1019/2,1020,1022/2,1022/3,3589,3588, 3587,1006,1007,1007/1,1010,1009,1002,1002/1,1002/6,1002/4,1002/7,1002/8, 1002/9,1002/10 Nach§26KommunalabgabengesetzBaden-Württemberg(KAG)inVerbindungmit§19der Erschließungsbeitragssatzung(EBS)kanndieStadtalsBeitragsberechtigte,solangedie Beitragsschuldnochnichtentstandenist,mitdenBeitragsschuldnerndieAblösungdes ErschließungsbeitragsfüreineErschließungsanlagevereinbaren.DerAblösungsbetragbestimmt sichnachderHöhedervoraussichtlichentstehendenBeitragsschuld;dieErmittlungerfolgtnach denBestimmungenderErschließungsbeitragssatzung. BeiderAblösunghandeltessichumeinevorgezogeneBeitragspflichtbeziehungsweise Kostenabrechnung. DurchdieAblösungwirdderErschließungsbeitragvorEntstehungder sachlichenBeitragspflichtgetilgtunddadurchdasEntstehenderspäterenBeitragspflichtfürdas entsprechendeGrundstückausgeschlossen. DienachAbzugdesAnteilsderStadt(5v.H.derbeitragsfähigenErschließungskostengemäß§5 Erschließungsbeitragssatzung)anderweitignichtgedecktenErschließungskosten(=umlagefähige Erschließungskosten)werdenaufdieGrundstückedesAbrechnungsgebietsindemVerhältnis verteilt,indemdieSummenausdenGrundstücksflächenunddenzulässigenGeschossflächender einzelnenGrundstückezueinanderstehen. Dervoraussichtlichebeitrags-undumlagefähigeErschließungsaufwandgliedertsichunter BerücksichtigungderAusschreibungsergebnissefürdieBaumaßnahmeimAbrechnungsgebiet wiefolgtauf: Nr. Bezeichnung BetraginEuro 1 Straßenbauinkl.StraßenbeleuchtungundStraßenbegleitgrün 897.831,94 2 KostenderEntwässerung(25Prozent 159.248,30 StraßenentwässerungsanteilandenKanalbaukostenvon …Euro) 3 Vermessungskosten(geschätzt) 3.000,00 4 AnteiligeFremdkapitalzinsenwährendderBauphase 57.373,04 5 Zwischensumme 1.117.453,28 6 abzgl.EigenanteilderStadt(5Prozentdesbeitrags-fähigen -55.872,66 Erschließungsaufwands);öffentlichesInteresse 7 SummeerschließungsbeitragsfähigerAufwand 1.061.580,62 DiebeitragsrelevantenGrundstücksflächenbetragen33.038m².DiemaßgeblicheFlächefürdie VerteilungdeserschließungsbeitragsfähigenAufwandsunterBerücksichtigungder Geschossflächenzahlen(GFZ)von0,3bis1,1sowiederVergünstigungfürmehrfacherschlossene GrundstückeimSinnevon§14Erschließungsbeitragssatzungbeläuftsichaufinsgesamt48.591 m². -3- AusgehendhiervonergebensichunterBerücksichtigungderaktuellenEigentumsverhältnisseim AbrechnungsgebietjenachMaßderbaulichenNutzbarkeitundeinermöglichen MehrfacherschließungfolgendeAblösebeträgeprom²Grundstücksflächezwischen16,41und 39,35Euro. DasentsprichtgemäßunsererErschließungsbeitragssatzungeinemnachuntengerundeten Ablösebetragvon21,84jem²Flächensumme. DerErschließungsbeitragsollabgelöstwerden,umimHinblickfürdiebeitragspflichtigen Grundstückseigentümer/-innenRechtssicherheitzuschaffen.DieAbrechnungder ErschließungsanlagewirdsichvoraussichtlichnochinsnächsteJahrziehen. DieAblöseverträgemüssennochgeschlossenwerden.HierfürsindGesprächemitden Grundstückseigentümernnotwendig.Esistgeplant,diesenachdererfolgtenBeschlussfassung anzugehen. SollteneinzelneGrundstückseigentümerkeineAblösevereinbarungenunterzeichnen,erhaltensie nachdemEntstehenderBeitragsschuldeinenBeitragsbescheid,inwelchemdieabgerechneten KostenderBaumaßnahmeGrundlagesind. MichaelSalomo Oberbürgermeister

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