Startseite › Georgsmarienhütte › Antrag
Antrag der SPD-Fraktion: Erhalt und Weiterentwicklung von Sitzgelegenheiten im Stadtwald
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Georgsmarienhütte |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
- 1 -
Stadt Georgsmarienhütte
Die Bürgermeisterin
Ordnungswesen, Kultur und Stadtmarketing
Verfasser/in: Astrid Kämmer
Vorlage Nr. BV/066/2026
Datum: 14.04.2026
Beschlussvorlage
Sitzungs-da- Sitzungsart (N/Ö)
Beratungsfolge tum
Ausschuss für Ordnung, Kultur und Feuer- 06.05.2026 Ö
wehrangelegenheiten
Verwaltungsausschuss (nichtöffentlich) 24.06.2026 N
Rat 25.06.2026 Ö
Betreff: Antrag der SPD-Fraktion: Erhalt und Weiterentwicklung von
Sitzgelegenheiten im Stadtwald
Beschlussvorschlag:
ohne
Sachverhalt / Begründung:
Die SPD-Fraktion hat den anliegenden Antrag am 17.02.2026 eingereicht. Dieser lautet wie
folgt:
„Die Verwaltung wird beauftragt,
1. ein Konzept zum Erhalt und zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung von Sitzgele-
genheiten in den im Eigentum der Stadt Georgsmarienhütte befindlichen Waldflächen
zu erarbeiten und den zuständigen politischen Gremien vorzulegen.
2. dabei die besondere Bedeutung des Waldes als Naherholungsraum für alle Gene-
rationen zu berücksichtigen und insbesondere die Nutzbarkeit für ältere Menschen
sowie Menschen mit eingeschränkter Mobilität sicherzustellen.
3. darzustellen, wie unter Beachtung der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht ein
waldtypischer Sicherungsmaßstab angewendet werden kann, der die Nutzung des
Waldes als naturnaher Erholungsraum weiterhin ermöglicht.
4. zu prüfen, inwieweit Sitzgelegenheiten bevorzugt an geeigneten und gut erreichba-
ren Standorten (z. B. entlang stark frequentierter Wege oder an Waldrändern) erhal-
ten oder neu angeordnet werden können.
5. zu prüfen, ob ergänzend ein Modell von Bankpatenschaften (z. B. durch Vereine,
Nachbarschaften oder Einzelpersonen) eingeführt werden kann, das Pflege,
- 2 -
Aufmerksamkeit und Identifikation mit dem Wald stärkt, ohne die rechtliche Verant-
wortung der Stadt zu übertragen.
6. darzustellen, inwieweit ein Austausch mit weiteren Waldeigentümern im Stadtge-
biet sinnvoll ist, um – soweit möglich – eine vergleichbare Berücksichtigung der Nah-
erholungsfunktion auch außerhalb städtischer Flächen anzuregen.“
Die weitere Begründung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Wanderinfrastruktur in Georgsmarienhütte wurde und wird stetig weiterentwickelt und an
die aktuellen Bedürfnisse der verschiedenen Interessengruppen – Wanderer, Spaziergänger,
Grundeigentümer, Flora und Fauna - angepasst.
Hierzu zählt mit Blick auf die letzten 10 Jahre die Einrichtung der TERRA.Tracks, der Ausbau
des Umfelds der Aussichtstürme und viele kleinere Maßnahmen.
In Arbeit ist die Einrichtung des Familienwanderwegs, der Antrag auf LEADER-Förderung ist
gestellt.
Zu 1.:
Beinahe der gesamte Georgsmarienhütter Wald befindet sich nicht in städtischem Besitz.
Die städtischen Flächen befinden sich überwiegend im urbanen Raum. Daher wäre es aus
Sicht der Verwaltung nicht zielführend, ein solches Konzept für die städtischen Flächen zu
entwickeln.
Die Intention des Antrags, den Menschen in Georgsmarienhütte eine attraktive Wanderinfra-
struktur mit ausreichend Sitzbänken zu bieten, ist aber dennoch eine wichtige Aufgabe.
Bislang wurde seitens der Verwaltung folgende operative Strategie im Umgang mit den im
Wald befindlichen Bänken umgesetzt, unabhängig vom Grundeigentümer:
Solange wie möglich und sinnvoll werden Bänke repariert, bspw. durch den Austausch von
Sitzbrettern. Wenn Bänke vollständig ausgetauscht werden müssen oder neu aufgestellt
werden sollen, geschieht dies nur unter Zustimmung des Grundeigentümers.
Auf städtischen Flächen liegt die Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt Georgsmarienhütte.
Bei Rastanlagen auf privaten Flächen ist der Eigentümer dafür verantwortlich. D.h.:
- Entlang der TERRA.Tracks und des Ahornwegs kümmert sich TERRA.Vita um die
Baumschau und die Kontrolle der Bänke für die Stadt Georgsmarienhütte. Dafür er-
hält TERRA.Vita jedes Jahr eine Pflegeumlage. Mit den Grundeigentümern wurden
Verträge zur Haftungsübernahme abgeschlossen.
- Entlang der übrigen Wegstrecken liegt die Verkehrssicherungspflicht weiterhin bei
den Grundeigentümern. Der überwiegende Teil der Grundeigentümer duldet bislang
die Bänke und führt selbst Maßnahmen zur Verkehrssicherung durch. Einzelne Ei-
gentümer haben um Rückbau gebeten.
Zu 2.:
Die Waldnutzung für Ältere und Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist in Georgsmarien-
hütte besonders gut im Kasinopark möglich und wird dort auch bereits gelebt. Im Zuge der
Konzeption des Familienwanderwegs soll das Stück von „Am Pavillion“ bis zum Varusturm
als „buggyfreundlich“ ausgewiesen werden und damit auch Menschen mit eingeschränkter
Mobilität empfohlen werden. Die Verwaltung nimmt den Impuls „für alle Generationen“ mit in
die Konzeption des Familienwanderwegs auf.
Zu 3.:
- 3 -
Bis zum 31.12.2026 soll eine Gesetzesanpassung u.a. hinsichtlich des Gemeingebrauchs
von Wäldern erfolgen. Hier soll geregelt werden, dass dieser „auf eigene Gefahr“ erfolgt. Die
Haftung für Verkehrssicherungspflichten soll dabei auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz be-
schränkt werden.
Es ist davon auszugehen, dass damit auch die rechtliche Problematik der Erfüllung der Ver-
kehrssicherungspflicht mit Blick auf Rastanlagen und Sitzbänke im Wald geklärt wird. Konk-
ret, dass auch deren Benutzung „auf eigene Gefahr“ erfolgen wird.
Derzeit liegen der Stadt keine weiteren Wünsche auf Rückbau von Bänken auf nicht-städti-
schen Waldflächen vor.
Die Verwaltung beabsichtigt, die angekündigte Novelle des Waldgesetzes bereits jetzt bei
ihren Überlegungen zu berücksichtigen und Maßnahmen abzuwägen.
Zu 4.:
Die meisten Rastanlagen sind derzeit in einem guten Zustand und entlang der ausgeschil-
derten Wege im Wald vorhanden. Sollten Anlagen reparaturbedürftig sein, wird dies zügig
durch den Bauhof umgesetzt und Bretter bspw. ausgetauscht.
Die Schutzhütte am Hermannsturm wird im Sommer durch die Bildungswerkstatt repariert,
da die Arbeiten umfangreicher sind.
Impulse von Bürgerinnen und Bürgern oder von Vereinen zu neuen Standorten wird grund-
sätzlich nachgegangen. Es wird abgeklärt, ob an den gewünschten Standorten eine Bank
aufgestellt werden kann.
Sollten an die Mitglieder des Rates Wünsche zu neuen Standorten herangetragen werden,
können diese gerne an die Kulturabteilung weitergeleitet werden. Sofern die unter 3. ge-
nannte Novellierung des Waldgesetzes in Kraft tritt, können einzelne Standorte sicherlich er-
gänzt werden, die deshalb bislang noch nicht realisiert werden konnten. Darunter bspw. eine
Bank am Schnettberg in Holsten-Mündrup oder im Holzhauser Wald.
Zu 5.:
Mit TERRA.Vita sind bereits ca. 50 km Wanderweg in Georgsmarienhütte zusätzlich über die
Wanderpaten ehrenamtlich betreut. In Kloster Oesede kümmert sich der Heimatverein um
viele Bänke und sorgt bei Bedarf bspw. für einen neuen Anstrich. In Alt-Georgsmarienhütte
kümmern sich der Verschönerungsverein und die Bildungswerkstatt mit um den Kasinopark.
Viele weitere Bürgerinnen und Bürger kümmern sich um „ihre“ Bank, die ihnen im Laufe der
Jahre ans Herz gewachsen ist und halten diese sauber, bspw. am Bardinghaushof oder am
Hochholz. Eine progressive Ausweitung von sogenannten Bankpatenschaften ist derzeit
nicht geplant, bürgerschaftliches ehrenamtliches Engagement aber jederzeit sehr willkom-
men.
Zu 6.:
Mit den privaten und öffentlichen Waldeigentümern auf Georgsmarienhütter Stadtgebiet be-
steht anlassbezogen Kontakt. Die Zusammenarbeit ist kooperativ und lösungsorientiert. Die
Eigentümer sind sich ihrer öffentlichen Verantwortung für die Naherholung bewusst und un-
terstützen dies aktiv. Durch die Unterstützung der privaten Waldeigentümer konnten auch
Projekte wie die TERRA.Tracks, die Einrichtung der Mountainbike-Trails oder die Umfeldge-
staltung der Aussichtstürme umgesetzt werden. Auch für die Umsetzung des geplanten Fa-
milienwanderwegs ist die Zusammenarbeit mit den Waldbesitzern unbedingt notwendig und
dabei produktiv.
Vorschlag der Verwaltung
Die bislang seitens der Stadt angewandte und beschriebene Strategie zum Erhalt, zum Aus-
bau und zur Verbesserung der Wanderinfrastruktur im Stadtgebiet wird weiterverfolgt. Sollten
sich die Rahmenbedingungen durch gesetzliche Anpassungen der Haftung für Verkehrssi-
cherungspflichten in Wäldern ändern, finden diese selbstverständlich umgehend Berücksich-
tigung.
- 4 -
Finanzielle Auswirkungen:
Gleichstellungspolitische Auswirkungen:
Anlagen:
Antrag SPD Fraktion Baenke im Wald
Text aus PDF extrahiert