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Prokura Eigenbetrieb
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Georgsmarienhütte |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
- 1 -
Stadt Georgsmarienhütte
Die Bürgermeisterin
Stadtwerke Georgsmarienhütte - Eigenbetrieb Abwasser
Verfasser/in:
Vorlage Nr. BV/100/2026
Datum: 10.06.2026
Beschlussvorlage
Sitzungs-da- Sitzungsart (N/Ö)
Beratungsfolge tum
Betriebsausschuss 30.06.2026 Ö
Betreff: Prokura Eigenbetrieb
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss stimmt der Erteilung einer Prokura von Herrn Olaf Lietzke zu.
Sachverhalt / Begründung:
Gemäß § 3 der Betriebssatzung wurde Herr Jörg Dorroch in der Ratssitzung vom 13.11.2025
zum Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasser ernannt.
§ 8 Abs. 1 Satz 2 der Betriebssatzung regelt, dass die Betriebsleitung ihre Vertretungsbefugnis
für bestimmte Angelegenheiten allgemein oder im Einzelfall auf Bedienstete des Eigenbetriebs
übertragen kann.
Da der Eigenbetrieb keine weiteren Mitarbeiter hat, ist es hier zulässig eine Mitarbeiterin oder
einen Mitarbeiter des Betriebsführers (§ 4 der Eigenbetriebssatzung) als allgemeinen Vertreter
vorzusehen.
In einer Sondersitzung des Betriebsausschusses am 03.03.2026, im Verwaltungsausschuss
am 18.03.2026 und in der Ratssitzung der Stadt Georgsmarienhütte am 19.03.2026 wurde
Herr Olaf Lietzke zum allgemeinen Vertreter der Betriebsleitung ernannt.
Der Rechtsanwalt, Herr Pencereci von der Kanzlei GKMP Pencereci aus Bremen hat den
Prozess der Satzungsänderung Eigenbetrieb begleitet. Um im Vertretungsfall rechtsicher
handeln zu können wurde Herr Pencereci beauftragt, die Zeichnungsbefugnis des
stellvertretenden Betriebsleiters zu prüfen.
Im Rahmen der Prüfung kam er zu der Empfehlung, die Prokura aus nachfolgenden Gründen
zu erteilen:
Die Übertragung der Prokura sichert rechtlich die Handlungsvollmacht von Herrn Lietzke als
Stellvertreter des Betriebsleiters ab. Dies gilt nicht nur aber auch insbesondere für den Fall der
Abwesenheit des Betriebsleiters.
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Da der Eigenbetrieb organisatorisch eng mit den Stadtwerken verflochten ist und die Arbeit
nach kaufmännischen-/handelsrechtlichen Regelungen erfolgt, sollte die Prokura aus
handelsrechtlicher Position erfolgen.
Gleichstellungspolitische Auswirkungen:
Text aus PDF extrahiert