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Prokura Eigenbetrieb

Angenommen
TypAntrag
GemeindeGeorgsmarienhütte
Datum2026-06-30
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- 1 - Stadt Georgsmarienhütte Die Bürgermeisterin Stadtwerke Georgsmarienhütte - Eigenbetrieb Abwasser Verfasser/in: Vorlage Nr. BV/100/2026 Datum: 10.06.2026 Beschlussvorlage Sitzungs-da- Sitzungsart (N/Ö) Beratungsfolge tum Betriebsausschuss 30.06.2026 Ö Betreff: Prokura Eigenbetrieb Beschlussvorschlag: Der Betriebsausschuss stimmt der Erteilung einer Prokura von Herrn Olaf Lietzke zu. Sachverhalt / Begründung: Gemäß § 3 der Betriebssatzung wurde Herr Jörg Dorroch in der Ratssitzung vom 13.11.2025 zum Betriebsleiter des Eigenbetriebes Abwasser ernannt. § 8 Abs. 1 Satz 2 der Betriebssatzung regelt, dass die Betriebsleitung ihre Vertretungsbefugnis für bestimmte Angelegenheiten allgemein oder im Einzelfall auf Bedienstete des Eigenbetriebs übertragen kann. Da der Eigenbetrieb keine weiteren Mitarbeiter hat, ist es hier zulässig eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des Betriebsführers (§ 4 der Eigenbetriebssatzung) als allgemeinen Vertreter vorzusehen. In einer Sondersitzung des Betriebsausschusses am 03.03.2026, im Verwaltungsausschuss am 18.03.2026 und in der Ratssitzung der Stadt Georgsmarienhütte am 19.03.2026 wurde Herr Olaf Lietzke zum allgemeinen Vertreter der Betriebsleitung ernannt. Der Rechtsanwalt, Herr Pencereci von der Kanzlei GKMP Pencereci aus Bremen hat den Prozess der Satzungsänderung Eigenbetrieb begleitet. Um im Vertretungsfall rechtsicher handeln zu können wurde Herr Pencereci beauftragt, die Zeichnungsbefugnis des stellvertretenden Betriebsleiters zu prüfen. Im Rahmen der Prüfung kam er zu der Empfehlung, die Prokura aus nachfolgenden Gründen zu erteilen: Die Übertragung der Prokura sichert rechtlich die Handlungsvollmacht von Herrn Lietzke als Stellvertreter des Betriebsleiters ab. Dies gilt nicht nur aber auch insbesondere für den Fall der Abwesenheit des Betriebsleiters. - 2 - Da der Eigenbetrieb organisatorisch eng mit den Stadtwerken verflochten ist und die Arbeit nach kaufmännischen-/handelsrechtlichen Regelungen erfolgt, sollte die Prokura aus handelsrechtlicher Position erfolgen. Gleichstellungspolitische Auswirkungen:

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