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Neuwahl von Ausschussmitgliedern für den Wasser- und Bodenverband "Unterer Kleuterbach"

Angenommen39 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeDülmen
Datum2026-07-02
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DER BÜRGERMEISTER Vorlagen-Nr.: Tiefbau SV 153/2026 Berichterstattung: Beigeordneter Stadtbaurat Mönter Vorlagenersteller/in: Frau Möllmann Datum: Öffentliche Beschlussvorlage 02.06.2026 Beratungsfolge: Termin Gremium Zuständigkeit 02.07.2026 Stadtverordnetenversammlung Entscheidung Tagesordnungspunkt: Neuwahl von Ausschussmitgliedern für den Wasser- und Bodenverband "Unterer Kleuterbach" Beschlussentwurf: Für den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes „Unterer Kleuterbach“ werden für die Amtszeit vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2030 a) für die Gruppe der Erschwerer (Grundstückseigentümer, die die Gewässerunterhaltung über die bloße Beteiligung am natürlichen Abflussgang erschweren) Frau Bernadette Geiger, Betriebsleiterin des Abwasserwerkes der Stadt Dülmen und b) für die Gruppe Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden folgende ordentliche Ausschussmitglieder bzw. Ersatzmitglieder Elmar Beuers-Merfeld, Hiddingsel (Wiederwahl) Seite 1 von 3 Herr Josef Uckelmann, Daldrup (Wiederwahl) Herr Karl Wemhoff, Mitwick (Neuwahl) Ersatzmitglied: Herr Markus Jeiler, Hiddingsel (Wiederwahl) vorgeschlagen. Begründung: Die Amtszeit der Ausschussmitglieder des Wasser- und Bodenverbandes „Unterer Heubach“ endete turnusmäßig am 31.12.2025. Aus diesem Grund müssen die Ausschussmitglieder für die nächste Wahlperiode vom 01.01.2026 bis 31.12.2030 neu gewählt werden. Gemäß § 7 der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes „Unterer Heubach“ gehören dem Ausschuss für die Gruppe der Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsbereich der Gemeinden unter anderem drei von der Stadt Dülmen zu benennende Mitglieder an. Zusätzlich ist ein Ersatzmitglied zu benennen, das im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines Ausschussmitgliedes für den Rest der Amtszeit an dessen Stelle tritt. Darüber hinaus kann die Stadt Dülmen für die Gruppe der Erschwerer ein Ausschussmitglied vorschlagen. Erschwerer (§ 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Landeswassergesetz NRW) sind dabei diejenigen, welche die Gewässerunterhaltung über die bloße Beteiligung am natürlichen Abflussvorgang erschweren (vgl. Queitsch in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum, LWG NRW, Kommentar, Stand: März 2020, § 64 LWG NRW Rz. 17 ff.; VG Köln, Urteil vom 12.12.2017 – 14 K 1026/15 – abrufbar unter: www.jusitz.nrw.de). Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass gem. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Vertreterin der Gemeinde/des Bürgermeisters Frau Bernadette Geiger, Betriebsleiterin des Abwasserwerkes, vorgeschlagen wird. Sie wird als A- Mitglied in der Nachfolge von Herrn Jochen Gerle zur Wahl aufgestellt, der aus dem aktiven Dienst der Stadt Dülmen ausgeschieden ist. Der Verbandsausschuss hat insgesamt 15 ehrenamtliche Mitglieder, wobei die beteiligten Städte und Gemeinden als Vertreter des seitlichen Einzugsgebietes insgesamt sieben Mitglieder stellen. Davon gehören drei der Stadt Dülmen, zwei der Stadt Haltern und zwei der Gemeinde Reken an. Der Verbandvorsteher Herr Klaus Große Wiesmann hat, die vg. Personen als Ausschussmitglieder bzw. Ersatzmitglieder vorgeschlagen. Seitens der Verwaltung wird die (Wieder)-Wahl der v. g. Kandidaten als ordentliche Ausschussmitglieder sowie des Ersatzmitgliedes vorgeschlagen und Frau Geiger als A-Mitglied zur Wahl aufgestellt. Seite 2 von 3 Klimarelevanz: Auswirkungen: keine Finanzierung: Es entstehen keine Kosten oder Folgekosten. In Vertretung Gesehen gez. gez. Stadtbaurat Mönter Hövekamp Beigeordneter Bürgermeister Seite 3 von 3

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