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Neuwahl von Ausschussmitgliedern für den Wasser- und Bodenverband "Unterer Kleuterbach"
Angenommen39 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dülmen |
| Datum | 2026-07-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
DER BÜRGERMEISTER
Vorlagen-Nr.:
Tiefbau
SV 153/2026
Berichterstattung:
Beigeordneter Stadtbaurat Mönter
Vorlagenersteller/in:
Frau Möllmann
Datum:
Öffentliche Beschlussvorlage
02.06.2026
Beratungsfolge:
Termin Gremium Zuständigkeit
02.07.2026 Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Tagesordnungspunkt:
Neuwahl von Ausschussmitgliedern für den Wasser- und Bodenverband "Unterer Kleuterbach"
Beschlussentwurf:
Für den Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes „Unterer Kleuterbach“ werden für die
Amtszeit vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2030
a) für die Gruppe der Erschwerer (Grundstückseigentümer, die die Gewässerunterhaltung
über die bloße Beteiligung am natürlichen Abflussgang erschweren)
Frau Bernadette Geiger, Betriebsleiterin des Abwasserwerkes der Stadt Dülmen
und
b) für die Gruppe Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsgebiet der Gemeinden
folgende ordentliche Ausschussmitglieder bzw. Ersatzmitglieder
Elmar Beuers-Merfeld, Hiddingsel (Wiederwahl)
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Herr Josef Uckelmann, Daldrup (Wiederwahl)
Herr Karl Wemhoff, Mitwick (Neuwahl)
Ersatzmitglied:
Herr Markus Jeiler, Hiddingsel (Wiederwahl)
vorgeschlagen.
Begründung:
Die Amtszeit der Ausschussmitglieder des Wasser- und Bodenverbandes „Unterer Heubach“
endete turnusmäßig am 31.12.2025. Aus diesem Grund müssen die Ausschussmitglieder für die
nächste Wahlperiode vom 01.01.2026 bis 31.12.2030 neu gewählt werden.
Gemäß § 7 der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes „Unterer Heubach“ gehören
dem Ausschuss für die Gruppe der Eigentümer von Grundstücken im seitlichen Einzugsbereich
der Gemeinden unter anderem drei von der Stadt Dülmen zu benennende Mitglieder an.
Zusätzlich ist ein Ersatzmitglied zu benennen, das im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens eines
Ausschussmitgliedes für den Rest der Amtszeit an dessen Stelle tritt.
Darüber hinaus kann die Stadt Dülmen für die Gruppe der Erschwerer ein Ausschussmitglied
vorschlagen. Erschwerer (§ 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Landeswassergesetz NRW) sind dabei
diejenigen, welche die Gewässerunterhaltung über die bloße Beteiligung am natürlichen
Abflussvorgang erschweren (vgl. Queitsch in: Queitsch/Koll-Sarfeld/Wallbaum, LWG NRW,
Kommentar, Stand: März 2020, § 64 LWG NRW Rz. 17 ff.; VG Köln, Urteil vom 12.12.2017 – 14 K
1026/15 – abrufbar unter: www.jusitz.nrw.de).
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass gem. § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Vertreterin der Gemeinde/des Bürgermeisters Frau
Bernadette Geiger, Betriebsleiterin des Abwasserwerkes, vorgeschlagen wird. Sie wird als A-
Mitglied in der Nachfolge von Herrn Jochen Gerle zur Wahl aufgestellt, der aus dem aktiven
Dienst der Stadt Dülmen ausgeschieden ist.
Der Verbandsausschuss hat insgesamt 15 ehrenamtliche Mitglieder, wobei die beteiligten Städte
und Gemeinden als Vertreter des seitlichen Einzugsgebietes insgesamt sieben Mitglieder stellen.
Davon gehören drei der Stadt Dülmen, zwei der Stadt Haltern und zwei der Gemeinde Reken an.
Der Verbandvorsteher Herr Klaus Große Wiesmann hat, die vg. Personen als Ausschussmitglieder
bzw. Ersatzmitglieder vorgeschlagen.
Seitens der Verwaltung wird die (Wieder)-Wahl der v. g. Kandidaten als ordentliche
Ausschussmitglieder sowie des Ersatzmitgliedes vorgeschlagen und Frau Geiger als A-Mitglied zur
Wahl aufgestellt.
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Klimarelevanz:
Auswirkungen: keine
Finanzierung:
Es entstehen keine Kosten oder Folgekosten.
In Vertretung Gesehen
gez. gez.
Stadtbaurat Mönter Hövekamp
Beigeordneter Bürgermeister
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