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Wahl eins Ortsvorstehers für den Bezirk Dülmen-Hiddingsel
Angenommen39 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dülmen |
| Datum | 2026-07-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
DER BÜRGERMEISTER
Vorlagen-Nr.:
Zentrale Dienste
SV 161/2026
Berichterstattung:
Bürgermeister Hövekamp
Vorlagenersteller/in:
Frau Reckmann
Datum:
Öffentliche Beschlussvorlage
11.06.2026
Beratungsfolge:
Termin Gremium Zuständigkeit
02.07.2026 Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Tagesordnungspunkt:
Wahl eins Ortsvorstehers für den Bezirk Dülmen-Hiddingsel
Beschlussentwurf:
Herr Christoph Terlau wird gemäß § 39 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Dülmen für die Dauer der aktuellen
Wahlperiode als Ortsvorsteher/in für den Bezirk Dülmen-Hiddingsel gewählt.
Begründung:
Der bisherige Ortsvorsteher des Bezirks Dülmen-Hiddingsel, Herr Hendrik Clodius, hat mitgeteilt,
dass er mit Wirkung zum 30.06.2026 von seinem Amt als Ortsvorsteher zurücktreten wird.
Insofern ist eine Neuwahl erforderlich.
Gemäß § 39 Abs. 6 GO NRW wählt der Rat den Ortsvorsteher unter Berücksichtigung des bei der
Wahl des Rates im jeweiligen Bezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer seiner
Wahlzeit. Ortsvorsteher sollen in dem Bezirk, für den sie gewählt werden, wohnen und dem Rat
angehören oder angehören können.
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Das Stimmenverhältnis im Bezirk Dülmen-Hiddingsel stellt sich aufgrund der Ergebnisse der
Kommunalwahl am 14.09.2025 wie folgt dar:
WBZ Bezirk CDU SPD GRÜNE FDP Linke Gewonnen
22 Dülmen-Hiddingsel 777 83 93 127 0 CDU absol.
Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 11.06.2026 Herrn Christoph Terlau, wohnhaft in 48249
Dülmen, für den Bezirk Dülmen-Hiddingsel vorgeschlagen. Dieser erfüllt die zuvor genannten
Voraussetzungen.
Klimarelevanz:
Auswirkungen keine
gez.
Hövekamp
Bürgermeister
Anlagen:
Anlage 1 – Verzichtserklärung Clodius
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