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Wahl eins Ortsvorstehers für den Bezirk Dülmen-Hiddingsel

Angenommen39 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeDülmen
Datum2026-07-02
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DER BÜRGERMEISTER Vorlagen-Nr.: Zentrale Dienste SV 161/2026 Berichterstattung: Bürgermeister Hövekamp Vorlagenersteller/in: Frau Reckmann Datum: Öffentliche Beschlussvorlage 11.06.2026 Beratungsfolge: Termin Gremium Zuständigkeit 02.07.2026 Stadtverordnetenversammlung Entscheidung Tagesordnungspunkt: Wahl eins Ortsvorstehers für den Bezirk Dülmen-Hiddingsel Beschlussentwurf: Herr Christoph Terlau wird gemäß § 39 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Dülmen für die Dauer der aktuellen Wahlperiode als Ortsvorsteher/in für den Bezirk Dülmen-Hiddingsel gewählt. Begründung: Der bisherige Ortsvorsteher des Bezirks Dülmen-Hiddingsel, Herr Hendrik Clodius, hat mitgeteilt, dass er mit Wirkung zum 30.06.2026 von seinem Amt als Ortsvorsteher zurücktreten wird. Insofern ist eine Neuwahl erforderlich. Gemäß § 39 Abs. 6 GO NRW wählt der Rat den Ortsvorsteher unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Bezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer seiner Wahlzeit. Ortsvorsteher sollen in dem Bezirk, für den sie gewählt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Seite 1 von 2 Das Stimmenverhältnis im Bezirk Dülmen-Hiddingsel stellt sich aufgrund der Ergebnisse der Kommunalwahl am 14.09.2025 wie folgt dar: WBZ Bezirk CDU SPD GRÜNE FDP Linke Gewonnen 22 Dülmen-Hiddingsel 777 83 93 127 0 CDU absol. Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 11.06.2026 Herrn Christoph Terlau, wohnhaft in 48249 Dülmen, für den Bezirk Dülmen-Hiddingsel vorgeschlagen. Dieser erfüllt die zuvor genannten Voraussetzungen. Klimarelevanz: Auswirkungen keine gez. Hövekamp Bürgermeister Anlagen: Anlage 1 – Verzichtserklärung Clodius Seite 2 von 2

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