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Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW); hier: Nachrufe der Stadt Dülmen
Angenommen38 Ja · 1 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Dülmen |
| Datum | 2026-07-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
DER BÜRGERMEISTER
Vorlagen-Nr.:
Zentrale Dienste
HA 156/2026/1
Berichterstattung:
Bürgermeister Hövekamp
Vorlagenersteller/in:
Frau Reckmann
Datum:
Öffentliche Beschlussvorlage
24.06.2026
Beratungsfolge:
Termin Gremium Zuständigkeit
02.07.2026 Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
Tagesordnungspunkt:
Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW);
hier: Nachrufe der Stadt Dülmen
Beschlussentwurf:
1. Der Anregung gemäß § 24 GO NRW wird entsprochen.
2. Künftig werden Nachrufe in der Tageszeitung veröffentlicht, wenn
a) aktive Stadtverordnete versterben,
b) aktive Mitarbeitende der Stadtverwaltung versterben,
c) Trägerinnen oder Träger eines Ehrenrings versterben,
d) ehemalige Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister versterben oder
e) ehemalige Dezernentinnen oder Dezernenten versterben.
f) Öffentliche Nachrufe werden darüber hinaus für Personen veröffentlicht, die in
herausgehobenen ehrenamtlichen Funktionen der Stadt Dülmen tätig waren.
Hierzu zählen insbesondere:
- Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher,
- stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister,
- Ausschussvorsitzende,
- Fraktionsvorsitzende.
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Ein öffentlicher Nachruf erfolgt, wenn die Funktion
- mindestens eine volle Wahlperiode ausgeübt wurde (Ortsvorsteher/in, stellv.
Bürgermeister/in), oder
- mindestens zehn Jahre ausgeübt wurde (Ausschussvorsitz, Fraktionsvorsitz).
Bei einer Amtsdauer von zwei Wahlperioden oder mehr erfolgt eine erweiterte individuel-
le Würdigung der verstorbenen Person und ihrer Verdienste.
3. Sofern die Stadtverwaltung vom Todesfall Kenntnis erlangt, erhalten die Angehörigen der
unter Ziffer 2 genannten Personengruppen sowie die Angehörigen ehemaliger
Stadtverordneter und ehemaliger Beschäftigter der Stadtverwaltung ein Kondolenzschreiben.
Begründung:
1. Gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat jede Einwohnerin oder
jeder Einwohner, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnte, das
Recht sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126 b des
Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der
Gemeinde an den Rat zu wenden. Die anliegende Eingabe stellt eine Anregung im Sinne von §
24 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW dar.
2. Zunächst wird vollumfänglich auf die als Anlage beigefügten E-Mail vom 28.08.2025
verwiesen.
Dem Antragsteller wurde im Anschluss an die Einreichung des Antrags mitgeteilt, dass eine
politische Beratung und Beschlussfassung nach der Kommunalwahl sowie nach einer
verwaltungsinternen Prüfung des Anliegens erfolgen wird. Hierzu gehörte insbesondere die
Erörterung der vorgeschlagenen Änderungen mit den betroffenen Organisationseinheiten
sowie dem Personalrat.
Der Antragsteller regt an, die bisherige Praxis der Stadt Dülmen bei der Veröffentlichung von
Nachrufen in der örtlichen Presse zu überprüfen. Er weist darauf hin, dass die Nachrufe für
ehemalige Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sowie ehemalige Beschäftigte der
Stadtverwaltung weitgehend auf einheitlichen Textvorlagen beruhen. Nach seiner Auffassung
wird dadurch die beabsichtigte individuelle Würdigung der Verstorbenen nur eingeschränkt
erreicht. Darüber hinaus wird angeregt, die Angehörigen verstorbener ehemaliger
Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie Beschäftigter durch persönliche
Kondolenzschreiben zu würdigen und öffentliche Nachrufe auf einen begrenzten
Personenkreis zu beschränken.
Die Verwaltung teilt die Auffassung, dass Nachrufe in erster Linie Ausdruck von
Wertschätzung, Dank und Anteilnahme sein sollen. Eine individuelle Würdigung der
Persönlichkeit sowie der kommunalpolitischen oder beruflichen Verdienste kann die
Aussagekraft eines Nachrufs erhöhen und dessen Bedeutung für Angehörige und
Öffentlichkeit stärken.
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Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass eine persönliche Darstellung insbesondere bei
Personen, deren Ausscheiden aus dem aktiven Dienst oder aus kommunalpolitischen
Funktionen bereits längere Zeit zurückliegt, häufig nur eingeschränkt möglich ist. In vielen
Fällen bestehen bei den für die Erstellung der Nachrufe zuständigen Mitarbeitenden keine
eigenen Kenntnisse mehr über die betreffende Person.
Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung eine Anpassung der bisherigen Praxis für
sachgerecht. Künftig soll bei den im Beschlussentwurf genannten Personengruppen eine
stärker personenbezogene und individuelle Ausgestaltung der Nachrufe erfolgen. Hierdurch
kann die beabsichtigte Würdigung der Verstorbenen angemessener zum Ausdruck gebracht
werden.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Angehörigen der unter Ziffer 3 des Beschlussentwurfs
genannten Personengruppen weiterhin durch ein angemessenes persönliches
Kondolenzschreiben zu berücksichtigen. Dies entspricht bereits der derzeitigen
Verwaltungspraxis und soll auch künftig beibehalten werden.
3. In der Sitzung des Hauptausschusses am 23.06.2026 wurde ein gemeinsamer
Änderungsantrag der Fraktionen CDU und B90/Die Grünen gestellt. Dieser Änderungsantrag
ist als Anlage beigefügt.
Klimarelevanz:
Auswirkungen: keine
Finanzierung:
Für die Veröffentlichung von Nachrufen in der örtlichen Presse sind der Stadt Dülmen im Jahr
2024 Kosten in Höhe von 4.155,00 Euro und im Jahr 2025 Kosten in Höhe von 4.472,50 Euro
entstanden.
Durch die im Beschlussentwurf vorgesehene Beschränkung öffentlicher Nachrufe auf bestimmte
Personengruppen ist davon auszugehen, dass künftig ein erheblicher Teil dieser Aufwendungen
eingespart werden kann.
Die zu erwartenden finanziellen Entlastungen werden von der Verwaltung grundsätzlich begrüßt.
Sie stellen jedoch nicht den maßgeblichen Beweggrund für die vorgeschlagene Neuregelung dar.
Im Vordergrund stehen vielmehr die mit dem Bürgerantrag verfolgten Ziele, die Wertschätzung
gegenüber Verstorbenen und deren Angehörigen durch eine stärker individuelle Würdigung zum
Ausdruck zu bringen.
gez.
Hövekamp
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Bürgermeister
Anlagen:
Anlage 1 - Anregung gem. § 24 GO NRW
Anlage 2 - Änderungsantrag der Fraktionen CDU und B90/Die Grünen vom 23.06.2026
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