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Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW); hier: Nachrufe der Stadt Dülmen

Angenommen38 Ja · 1 Nein
TypAntrag
GemeindeDülmen
Datum2026-07-02
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DER BÜRGERMEISTER Vorlagen-Nr.: Zentrale Dienste HA 156/2026/1 Berichterstattung: Bürgermeister Hövekamp Vorlagenersteller/in: Frau Reckmann Datum: Öffentliche Beschlussvorlage 24.06.2026 Beratungsfolge: Termin Gremium Zuständigkeit 02.07.2026 Stadtverordnetenversammlung Entscheidung Tagesordnungspunkt: Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW (GO NRW); hier: Nachrufe der Stadt Dülmen Beschlussentwurf: 1. Der Anregung gemäß § 24 GO NRW wird entsprochen. 2. Künftig werden Nachrufe in der Tageszeitung veröffentlicht, wenn a) aktive Stadtverordnete versterben, b) aktive Mitarbeitende der Stadtverwaltung versterben, c) Trägerinnen oder Träger eines Ehrenrings versterben, d) ehemalige Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister versterben oder e) ehemalige Dezernentinnen oder Dezernenten versterben. f) Öffentliche Nachrufe werden darüber hinaus für Personen veröffentlicht, die in herausgehobenen ehrenamtlichen Funktionen der Stadt Dülmen tätig waren. Hierzu zählen insbesondere: - Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, - stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, - Ausschussvorsitzende, - Fraktionsvorsitzende. Seite 1 von 4 Ein öffentlicher Nachruf erfolgt, wenn die Funktion - mindestens eine volle Wahlperiode ausgeübt wurde (Ortsvorsteher/in, stellv. Bürgermeister/in), oder - mindestens zehn Jahre ausgeübt wurde (Ausschussvorsitz, Fraktionsvorsitz). Bei einer Amtsdauer von zwei Wahlperioden oder mehr erfolgt eine erweiterte individuel- le Würdigung der verstorbenen Person und ihrer Verdienste. 3. Sofern die Stadtverwaltung vom Todesfall Kenntnis erlangt, erhalten die Angehörigen der unter Ziffer 2 genannten Personengruppen sowie die Angehörigen ehemaliger Stadtverordneter und ehemaliger Beschäftigter der Stadtverwaltung ein Kondolenzschreiben. Begründung: 1. Gemäß § 24 Absatz 1 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnte, das Recht sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126 b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden. Die anliegende Eingabe stellt eine Anregung im Sinne von § 24 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW dar. 2. Zunächst wird vollumfänglich auf die als Anlage beigefügten E-Mail vom 28.08.2025 verwiesen. Dem Antragsteller wurde im Anschluss an die Einreichung des Antrags mitgeteilt, dass eine politische Beratung und Beschlussfassung nach der Kommunalwahl sowie nach einer verwaltungsinternen Prüfung des Anliegens erfolgen wird. Hierzu gehörte insbesondere die Erörterung der vorgeschlagenen Änderungen mit den betroffenen Organisationseinheiten sowie dem Personalrat. Der Antragsteller regt an, die bisherige Praxis der Stadt Dülmen bei der Veröffentlichung von Nachrufen in der örtlichen Presse zu überprüfen. Er weist darauf hin, dass die Nachrufe für ehemalige Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sowie ehemalige Beschäftigte der Stadtverwaltung weitgehend auf einheitlichen Textvorlagen beruhen. Nach seiner Auffassung wird dadurch die beabsichtigte individuelle Würdigung der Verstorbenen nur eingeschränkt erreicht. Darüber hinaus wird angeregt, die Angehörigen verstorbener ehemaliger Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sowie Beschäftigter durch persönliche Kondolenzschreiben zu würdigen und öffentliche Nachrufe auf einen begrenzten Personenkreis zu beschränken. Die Verwaltung teilt die Auffassung, dass Nachrufe in erster Linie Ausdruck von Wertschätzung, Dank und Anteilnahme sein sollen. Eine individuelle Würdigung der Persönlichkeit sowie der kommunalpolitischen oder beruflichen Verdienste kann die Aussagekraft eines Nachrufs erhöhen und dessen Bedeutung für Angehörige und Öffentlichkeit stärken. Seite 2 von 4 Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass eine persönliche Darstellung insbesondere bei Personen, deren Ausscheiden aus dem aktiven Dienst oder aus kommunalpolitischen Funktionen bereits längere Zeit zurückliegt, häufig nur eingeschränkt möglich ist. In vielen Fällen bestehen bei den für die Erstellung der Nachrufe zuständigen Mitarbeitenden keine eigenen Kenntnisse mehr über die betreffende Person. Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung eine Anpassung der bisherigen Praxis für sachgerecht. Künftig soll bei den im Beschlussentwurf genannten Personengruppen eine stärker personenbezogene und individuelle Ausgestaltung der Nachrufe erfolgen. Hierdurch kann die beabsichtigte Würdigung der Verstorbenen angemessener zum Ausdruck gebracht werden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Angehörigen der unter Ziffer 3 des Beschlussentwurfs genannten Personengruppen weiterhin durch ein angemessenes persönliches Kondolenzschreiben zu berücksichtigen. Dies entspricht bereits der derzeitigen Verwaltungspraxis und soll auch künftig beibehalten werden. 3. In der Sitzung des Hauptausschusses am 23.06.2026 wurde ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen CDU und B90/Die Grünen gestellt. Dieser Änderungsantrag ist als Anlage beigefügt. Klimarelevanz: Auswirkungen: keine Finanzierung: Für die Veröffentlichung von Nachrufen in der örtlichen Presse sind der Stadt Dülmen im Jahr 2024 Kosten in Höhe von 4.155,00 Euro und im Jahr 2025 Kosten in Höhe von 4.472,50 Euro entstanden. Durch die im Beschlussentwurf vorgesehene Beschränkung öffentlicher Nachrufe auf bestimmte Personengruppen ist davon auszugehen, dass künftig ein erheblicher Teil dieser Aufwendungen eingespart werden kann. Die zu erwartenden finanziellen Entlastungen werden von der Verwaltung grundsätzlich begrüßt. Sie stellen jedoch nicht den maßgeblichen Beweggrund für die vorgeschlagene Neuregelung dar. Im Vordergrund stehen vielmehr die mit dem Bürgerantrag verfolgten Ziele, die Wertschätzung gegenüber Verstorbenen und deren Angehörigen durch eine stärker individuelle Würdigung zum Ausdruck zu bringen. gez. Hövekamp Seite 3 von 4 Bürgermeister Anlagen: Anlage 1 - Anregung gem. § 24 GO NRW Anlage 2 - Änderungsantrag der Fraktionen CDU und B90/Die Grünen vom 23.06.2026 Seite 4 von 4

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