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Beratung über den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2024 und Entlastung des Bürgermeisters
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Detmold |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Detmold hat den Jahresabschluss und Lagebericht für 2024 geprüft und übernimmt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Örtlichen Rechnungsprüfung. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen; der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. Der Ausschuss billigt den Jahresabschluss und erhebt keine Einwendungen gegen die Entlastung des Bürgermeisters.
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Dokument
Extrahierter Text
Stellunqnahme/Bericht des RechnunQSprüfunasausschusses zum Eraebnis der
Jahresabschlussprüfunq 2024 der Stadt Detmold
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Haushaltsjahr
2024 in seiner Sitzung am 24.06.2026 geprüft. Er hat sich dabei der Örtlichen Rechnungsprüfung (ORP)
unter Einbezug des Prüfungsberichtes bedient und kommt zu folgenden Feststellungen:
1. Die ORP hat gemäß § 102 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) den Jahresabschluss der Stadt Detmold geprüft.
Das Ergebnis der Prüfung wurde in dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der
Stadt Detmold 2024 vom 27.03.2026 zusammengefasst und schließt mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab.
2. Der Rechnungsprüfungsäusschuss der Stadt Detmold übernimmt den Bericht der ORP über die
Prüfung des Jahresabschlusses 2024 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk und .
fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dieser/-m Stellungnahme/Bericht zusammen,
3. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2024 und der Lagebericht der Stadt Detmold wurden
von der ORP geprüft,
Die Buchführung, die Inventur und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den
gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen liegen in der Verantwortung des
Bürgermeisters. Die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Detmold ist es, auf
der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss sowie
über den Lagebericht, unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars sowie
der örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, abzugeben.
Die Prüfung des Jahresabschlusses wurde nach § 102 GO NRW und in Anlehnung an die vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht
vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage sowie der Ertrags- und Finanzlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Detmold sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden Nachweise für die Angaben in
Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der
Vermögensgegenstände, Ergebnis-/Finanzrechnung und Lagebericht beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze, der
wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters und die Würdigung der Gesamtdarstellung
des Jahresabschlusses und des Lageberichtes,
4. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Detmold ist der Auffassung, dass die Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt.
Der/die vorstehende Prüfungsbericht/Stellungnahme wird in Übereinstimmung mit den
gesetzlichen Vorschriften erstattet. Nach der Beurteilung des Rechnungsprüfungsausschusses
aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss 2024
den gesetzlichen Vorschriften und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Detmold.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss 2024, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Detmold
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen EnNcklung zutreffend dar.
Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Rechnungsprüfungsausschuss
daher keine Einwendungen und billigt den vom Bürgermeister aufgestellten Jahresabschluss und
Lagebericht für das Jahr 2024.
Detmold, den 24.06.2026
'-\
(Volker Brauner)
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Text aus PDF extrahiert