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6. Änderungssatzung der „Gebührenordnung für die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Stadt Detmold vom 28.05.2018“
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Detmold |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Rat der Stadt Detmold beschließt die 6. Änderungssatzung der Parkgebührenordnung. Die wesentlichen Änderungen sind: Wegfall des Parkplatzes „Baugrube Hornsches Tor" wegen anstehender Bauarbeiten, Anpassung der Gebühren für „Werrebogen" mit verkürzter Bewirtschaftungszeit (Mo–Fr 8:00–10:00 Uhr) zur kostenlosen Nutzung für Innenstadtbesucher und Vermeidung von Pendlernutzung, sowie Ersatz der Grundgebühr der Blauen Bonuskarte durch einen Verkaufspreis.
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Dokument
Extrahierter Text
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
öffentlich
Fachbereich / Betrieb (Geschäftszeichen) Datum Drucksachen-Nummer
Tiefbau und Immobilienmanagement 29.06.2026 Fb 5/170/2026
- 5.1.20
Beratungsfolge voraussichtlicher TOP Ein Für Geg Ent Bemerkungen
Sitzungstermin
Ausschuss für Tiefbau und Immobilienmanage- 07.07.2026
ment
Rat 09.07.2026
Betreff:
6. Änderungssatzung der „Gebührenordnung für die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Stadt
Detmold vom 28.05.2018„
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Tiefbau und Immobilienmanagement empfiehlt und der Rat beschließt den Erlass der
anliegenden 6. Änderungssatzung der Gebührenordnung für die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet
der Stadt Detmold vom 28.05.2018 mit folgenden wesentlichen Änderungen:
a) Wegfall des Parkplatzes „Baugrube Hornsches Tor“ und die damit verbundene Erhebung von Ge-
bühren.
b) Anpassung der Gebühren für den Parkplatz „Werrebogen“.
c) Die Grundgebühr der Blauen Bonuskarte wird durch einen Verkaufspreis ersetzt.
Sachdarstellung / Begründung:
Aufgrund der anstehenden Bauarbeiten auf dem Gelände des Hornschen Tores, wird der Betrieb auf dem
Parkplatz „Baugrube Hornsches Tor“ nach der Sommerpause eingestellt.
Um für die Besucher der Innenstadt alternative Parkmöglichkeiten zu schaffen, soll der am Rande der In-
nenstadt gelegene Parkplatz „Werrebogen“ durch eine deutliche Reduzierung der gebührenpflichtigen Zei-
ten attraktiviert werden. Nach den Erfahrungen der SVD bestehen aufgrund der aktuellen Auslastung noch
entsprechende freie Kapazitäten.
Auf dem Parkplatz „Werrebogen“ beträgt die Parkgebühr für die erste Stunde zukünftig 1,00 € anstatt 0,60
€. Der Preis für jede weitere Zeiteinheit sowie die Tageshöchstgebühr bleiben unverändert. Gleichzeitig
steigt die Gebühr bei der Nutzung von Handyparken von 1,0 Cent je angefangene Minute auf 1,6 Cent je
angefangene Minute. Die Bewirtschaftungszeit wird dagegen deutlich reduziert von aktuell werktags Mon-
tag bis Samstag von 8:00 bis 19:00 Uhr auf werktags Montag bis Freitag von 8:00 bis 10:00 Uhr. Damit
kann der Parkplatz von Besuchern der Innenstadt überwiegend kostenfrei genutzt werden. Eine Belegung
durch Pendler wird gleichzeitig vermieden.
Anstelle der Erhebung einer Grundgebühr für die Blaue Bonuskarte wird nun ein Verkaufspreis diese er-
setzen. Der Verkaufspreis für die Blaue Bonuskarte wird vom Aufsichtsrat der DetCon festgelegt.
Weiterhin sind formale Anpassungen erfolgt. Der Abschnitt zum Parkplatz „Werrebogen“ ist nun unter Ge-
bührenzone II zu finden, da er auch geographisch in dieser zu verorten ist.
Die Änderungen der Gebührenordnung sind in der Anlage in rot dargestellt.
Auswirkungen für den städtischen Haushalt:
Gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag verbleibt ein Anteil von 25 % der Parkgebühren bei der SVD
GmbH
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein lfd. Jahr Folgejahre
X*)
Ergebnisplan/-rechnung X
Im Budget enthalten X
Ertrag
Aufwand
Finanzplan/-rechnung X *)
Im Budget enthalten X
Einzahlung
Auszahlung
*) Die finanziellen Auswirkungen aufgrund der o. g. Änderungen für den Parkplatz „Werrebogen“ können
nicht genau beziffert werden, da zum einen die Gebühr für Kurzzeitparker (unter dem Tageshöchstbetrag)
erhöht und zum anderen die Bewirtschaftungszeit verkürzt wird.
Check zur Nachhaltigkeit d n
d
n e la Kurzbegründung
STADT DETMOLD
r e
d r ö
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m e
r tu
e n
(zwingend bei "fördernd")
f h
Nachhaltiger Konsum &
X
Gesundes Leben
Nachhaltige Mobilität X Vermeidung von Parksuchverkehr in der Innenstadt
Wohnen &
X
Nachhaltige Quartiere
Ressourcenschutz & Reduzierung CO2-Ausstoß durch Verringerung von Park-
X
Klimafolgenanpassung suchverkehr in der Innenstadt
Globale Verantwortung &
X
Eine Welt
Soziale Gerechtigkeit &
X
lebenslanges Lernen
Gute Arbeit und Nachhal-
X
tiges Wirtschaften
- 2 -
Klimaschutz und Energie X
Nachhaltige Verwaltung X
Der Bürgermeister
i. A.
Klaus Zimmermann
Anlagen
- 6. Änderungssatzung zur „Gebührenordnung für die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Stadt
Detmold
- Gebührenordnung für die Erhebung von Parkgebühren im Gebiet der Stadt Detmold
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Text aus PDF extrahiert