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Resolution zur Stärkung der kommunalen Finanzen durch die Wiedereinführung einer rechtssicheren Vermögensteuer

Abgelehnt8 Ja · 34 Nein · 5 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeChemnitz
Datum2026-07-01
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Eingegangen im Sekretariat des Oberbürgermeisters 07.05.2026 3361 Fi Beschlussantrag Nr. BA-029/2026 Einreicher: Fraktion Die Linke Gegenstand: Resolution zur Stärkung der kommunalen Finanzen durch die Wiedereinführung einer rechtssicheren Vermögensteuer Kostendeckungsvorschlag: (Produktuntergruppe) Status Beratungsergebnis Beratungsfolge Sitzungs- ohne öffentlich/ bestä- abge- Empfeh- (Beiräte, Ortschaftsräte, Ausschüsse, Stadtrat) termine nichtöffentlich tigt lehnt lung Verwaltungs- und Finanzausschuss 25.06.2026 nicht öffentlich Stadtrat 01.07.2026 öffentlich Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt folgende Resolution: 1. Der Stadtrat von Chemnitz stellt fest, dass die finanzielle Ausstattung der Kommunen zur Bewältigung der anstehenden Transformationsaufgaben (u. a. Klimaschutz, Wärmeplanung, Sanierung der Infrastruktur, soziale Daseinsvorsorge) derzeit nicht auskömmlich ist. 2. Der Stadtrat appelliert an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag sowie die Landesregierung von Sachsen, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wiedereinführung einer rechtssicheren Vermögensteuer zu schaffen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss an die örtlichen Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie an den Deutschen Städtetag und den Städte- und Gemeindebund zu übermitteln. i.A. Brünler Unterschrift Begründung: Die Länder und Kommunen stehen vor einem riesigen Investitionsstau: Alleine in den Schulen fehlen 55 Milliarden Euro, nur um sie wieder auf Vordermann zu bekommen. Mit der Vermögensteuer wäre das anders: Die Einnahmen gehen direkt an die Länder. Das Geld kommt da an, wo es am dringendsten gebraucht wird: für bezahlbaren Wohnraum, öffentlichen Nahverkehr, eine gemeinwohlorientierte Gesundheitsversorgung, die Sanierung der maroden Infrastruktur und zusätzliche Erzieher:innen und Lehrkräfte. Seite 2 zu BA-029/2026 Das deutsche Grundgesetz sieht eine Vermögensteuer ausdrücklich vor. Trotzdem wurde sie 1997 ausgesetzt und wird seitdem nicht mehr erhoben. Sie sollte wieder eingeführt werden und damit die Finanzierung des Gemeinwesens gestärkt werden.

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