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Resolution zur Stärkung der kommunalen Finanzen durch die Wiedereinführung einer rechtssicheren Vermögensteuer
Abgelehnt8 Ja · 34 Nein · 5 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Chemnitz |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Eingegangen im Sekretariat
des Oberbürgermeisters
07.05.2026
3361 Fi
Beschlussantrag Nr. BA-029/2026
Einreicher:
Fraktion Die Linke
Gegenstand:
Resolution zur Stärkung der kommunalen Finanzen durch die Wiedereinführung einer rechtssicheren
Vermögensteuer
Kostendeckungsvorschlag:
(Produktuntergruppe)
Status Beratungsergebnis
Beratungsfolge Sitzungs- ohne
öffentlich/ bestä- abge-
Empfeh-
(Beiräte, Ortschaftsräte, Ausschüsse, Stadtrat) termine nichtöffentlich tigt lehnt
lung
Verwaltungs- und Finanzausschuss 25.06.2026 nicht öffentlich
Stadtrat 01.07.2026 öffentlich
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt folgende Resolution:
1. Der Stadtrat von Chemnitz stellt fest, dass die finanzielle Ausstattung der Kommunen zur
Bewältigung der anstehenden Transformationsaufgaben (u. a. Klimaschutz, Wärmeplanung,
Sanierung der Infrastruktur, soziale Daseinsvorsorge) derzeit nicht auskömmlich ist.
2. Der Stadtrat appelliert an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag sowie die
Landesregierung von Sachsen, die gesetzlichen Voraussetzungen für die Wiedereinführung
einer rechtssicheren Vermögensteuer zu schaffen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss an die örtlichen Bundestags- und
Landtagsabgeordneten sowie an den Deutschen Städtetag und den Städte- und
Gemeindebund zu übermitteln.
i.A. Brünler
Unterschrift
Begründung:
Die Länder und Kommunen stehen vor einem riesigen Investitionsstau: Alleine in den Schulen fehlen
55 Milliarden Euro, nur um sie wieder auf Vordermann zu bekommen. Mit der Vermögensteuer wäre
das anders: Die Einnahmen gehen direkt an die Länder. Das Geld kommt da an, wo es am
dringendsten gebraucht wird: für bezahlbaren Wohnraum, öffentlichen Nahverkehr, eine
gemeinwohlorientierte Gesundheitsversorgung, die Sanierung der maroden Infrastruktur und
zusätzliche Erzieher:innen und Lehrkräfte.
Seite 2 zu BA-029/2026
Das deutsche Grundgesetz sieht eine Vermögensteuer ausdrücklich vor. Trotzdem wurde sie 1997
ausgesetzt und wird seitdem nicht mehr erhoben. Sie sollte wieder eingeführt werden und damit die
Finanzierung des Gemeinwesens gestärkt werden.
Text aus PDF extrahiert