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Controlling Beschlussanträge
Angenommen29 Ja · 22 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Chemnitz |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Eingegangen im Sekretariat
des Oberbürgermeisters
15.01.2026
471 Fi
Beschlussantrag Nr. BA-007/2026
Einreicher:
Fraktion Die Linke, Fraktionsgemeinschaft
CDU/FDP, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gegenstand:
Controlling Beschlussanträge
Kostendeckungsvorschlag:
(Produktuntergruppe)
Status Beratungsergebnis
Beratungsfolge Sitzungs- ohne
öffentlich/ bestä- abge-
Empfeh-
(Beiräte, Ortschaftsräte, Ausschüsse, Stadtrat) termine nichtöffentlich tigt lehnt
lung
Verwaltungs- und Finanzausschuss 25.06.2026 nicht öffentlich
Stadtrat 01.07.2026 öffentlich
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung beginnend ab 2027 einmal jährlich (vorzugsweise im
Januar) mittels einer Informationsvorlage eine Übersicht über den Umsetzungsstand der
beschlossenen Beschlussanträge der vergangenen zwei Jahre zu geben.
Folgende Informationen sollen mindestens enthalten sein:
Wie ist der aktuelle Bearbeitungstand des jeweiligen Beschlussantrages?
Sofern die Umsetzung noch nicht abgeschlossen ist: Wie ist die Realisierung verbindlich
terminiert (Zeitplan)?
Für den Fall, dass die im Beschlussantrag getroffene Terminierung überschritten ist, sollte die
Informationsvorlage folgende Eckpunkte beinhalten:
Welche Gründe haben zu der Verzögerung geführt?
Für wann ist die terminliche Umsetzung, infolge der Verzögerung, geplant?
Haben die Verzögerungen Auswirkungen auf weitere Beschlussanträge und Projekte?
Gibt es Abweichungen zum ursprünglichen Beschlussziel?
i.A. S. Brünler, i.A. R. Mann, i.A. S. Mäder
Unterschrift
Begründung:
Im Stadtrat werden jährlich Anträge im zweistelligen Bereich beschlossen. Über den Umsetzungsstand
wird vereinzelt in den Fachausschüssen berichtet, aber nicht immer und nicht über alle beschlossenen
Anträge. Damit die Stadträtinnen und Stadträte einen umfassenden Überblick über die Be-
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schlussumsetzung haben, soll eine regelmäßige Controllingvorlage über den aktuellen Stand der
Anträge der jeweils letzten 2 Jahre informieren. Die Realisierung des Beschlussantrages soll zu einer
verbesserten Termintransparenz beitragen und sicherstellen, dass die getroffenen Beschlüsse nicht
nur in deren inhaltlichen, sondern auch in der zeitlichen Zielsetzung eingehalten werden.
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