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Antrag der SPD-Fraktion: Veröffentlichung von Ergebnisprotokollen aus Bürger- und Anliegerversammlungen

Angenommen35 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBorken
Datum2026-07-15
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die SPD-Fraktion beantragt, Ergebnisprotokolle von Bürger- und Anliegerversammlungen künftig öffentlich – etwa auf der Website der Stadt Borken – zu veröffentlichen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Informationen von Bürgerversammlungen bereits veröffentlicht werden und Anliegerversammlungen den teilnehmenden Personen zugesandt werden sollen. Der Rat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, sich mit dem Antragsanliegen zu befassen und Ergebnisse dem Haupt- und Finanzausschuss vorzustellen.

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S t a d t v e r w a l t u n g Stabsstelle Politik, Recht, Kommunikation und Liegenschaften Vorlage A Vorlage-Nr: V 2026/0105 Status: öffentlich TOP: Datum: 01.07.2026 Antrag der SPD-Fraktion: Veröffentlichung von Ergebnisprotokollen aus Bürger- und Anliegerversammlungen Stabsstelle Politik, Recht, Kommunikation und Federf. Fachbereich: Liegenschaften Beteiligte Fachbereiche: Verfasser/in: Reining, Thilo Beratungsfolge Sitzungsdatum Gremium 15.07.2026 Rat der Stadt Borken Erläuterung: Die SPD-Fraktion beantragt, die verschriftlichten Ergebnisprotokolle bzw. Mitschriften von Bürger- und Anliegerversammlungen künftig der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, beispielsweise durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt Borken. Anmerkung der Verwaltung: Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Ergebnisse von Bürger- und Anliegerversammlungen bereits im Regelfall in geeigneter Form an die Öffentlichkeit bzw. die betroffenen Personen weitergegeben werden. Bei Bürgerversammlungen, die als öffentlich zugängliche Informationsveranstaltungen durchgeführt werden, werden die entsprechenden Informationen im Nachgang im Regelfall auf der Internetseite der Stadt Borken veröffentlicht. Bei Anliegerversammlungen, die sich an einen begrenzten Teilnehmerkreis richten, werden die Informationen im Nachgang in der Regel den teilnehmenden Personen zugesandt, sofern der Verwaltung deren E-Mail-Adressen, etwa durch Eintragung in die Teilnehmerlisten der Veranstaltung, vorliegen. Zukünftig soll bereits in der Einladung über einen Link oder eine vergleichbare Möglichkeit sichergestellt werden, dass auch verhinderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Nachgang Zugang zu den relevanten Informationen erhalten. V 2026/0105 Seite 1 von 2 Entscheidungsalternative: Der Antrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt. Finanzielle Auswirkungen: Keine finanziellen Auswirkungen. Klimafolgenabschätzung: Keine Klimafolgen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Borken beauftragt die Verwaltung sich mit dem Antragsanliegen zu beschäftigen und die Ergebnisse in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses vorzustellen. V 2026/0105 Seite 2 von 2

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