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Antrag der SPD-Fraktion: Veröffentlichung von Ergebnisprotokollen aus Bürger- und Anliegerversammlungen
Angenommen35 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Borken |
| Datum | 2026-07-15 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragt, Ergebnisprotokolle von Bürger- und Anliegerversammlungen künftig öffentlich – etwa auf der Website der Stadt Borken – zu veröffentlichen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Informationen von Bürgerversammlungen bereits veröffentlicht werden und Anliegerversammlungen den teilnehmenden Personen zugesandt werden sollen. Der Rat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, sich mit dem Antragsanliegen zu befassen und Ergebnisse dem Haupt- und Finanzausschuss vorzustellen.
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Dokument
Extrahierter Text
S t a d t v e r w a l t u n g
Stabsstelle Politik, Recht, Kommunikation und
Liegenschaften
Vorlage A Vorlage-Nr: V 2026/0105
Status: öffentlich
TOP: Datum: 01.07.2026
Antrag der SPD-Fraktion: Veröffentlichung von Ergebnisprotokollen aus Bürger-
und Anliegerversammlungen
Stabsstelle Politik, Recht, Kommunikation und
Federf. Fachbereich:
Liegenschaften
Beteiligte
Fachbereiche:
Verfasser/in: Reining, Thilo
Beratungsfolge Sitzungsdatum Gremium
15.07.2026 Rat der Stadt Borken
Erläuterung:
Die SPD-Fraktion beantragt, die verschriftlichten Ergebnisprotokolle bzw. Mitschriften
von Bürger- und Anliegerversammlungen künftig der Öffentlichkeit zugänglich zu
machen, beispielsweise durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Stadt
Borken.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Ergebnisse von Bürger- und
Anliegerversammlungen bereits im Regelfall in geeigneter Form an die Öffentlichkeit
bzw. die betroffenen Personen weitergegeben werden.
Bei Bürgerversammlungen, die als öffentlich zugängliche
Informationsveranstaltungen durchgeführt werden, werden die entsprechenden
Informationen im Nachgang im Regelfall auf der Internetseite der Stadt Borken
veröffentlicht.
Bei Anliegerversammlungen, die sich an einen begrenzten Teilnehmerkreis richten,
werden die Informationen im Nachgang in der Regel den teilnehmenden Personen
zugesandt, sofern der Verwaltung deren E-Mail-Adressen, etwa durch Eintragung in
die Teilnehmerlisten der Veranstaltung, vorliegen. Zukünftig soll bereits in der
Einladung über einen Link oder eine vergleichbare Möglichkeit sichergestellt werden,
dass auch verhinderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Nachgang Zugang zu
den relevanten Informationen erhalten.
V 2026/0105 Seite 1 von 2
Entscheidungsalternative:
Der Antrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine finanziellen Auswirkungen.
Klimafolgenabschätzung:
Keine Klimafolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Borken beauftragt die Verwaltung sich mit dem Antragsanliegen zu
beschäftigen und die Ergebnisse in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und
Finanzausschusses vorzustellen.
V 2026/0105 Seite 2 von 2
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