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Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zum Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke

Angenommen30 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeBernau bei Berlin
Datum2026-07-02
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Stadt Bernau bei Berlin Vorlage Nr.: 8-590 Der Bürgermeister Aktenzeichen: 662003 Eingereicht am: 04.06.2026 Vorlageart: Verwaltungsvorlage SVV Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Bernau bei Berlin Titel: Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zum Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke über die Weißenseer Straße (L 200) Inhalt und Begründung: Die Deutsche Bahn (DB InfraGo) plant die Erneuerung der Eisenbahnbrücke über die Weißenseer Straße in Bernau bei Berlin. Das Land Brandenburg als Baulastträger der Straße (L200) und die Stadt Bernau bei Berlin als Baulastträger der Gehwege sind Beteiligte an dieser Kreuzung. Die Baumaßnahme setzt den Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung (KrV) nach EKrG voraus. Hierzu haben die Beteiligten jeweils zu prüfen, ob ein Verlangen nach Änderung der lichten Abmessungen des Bauwerks aus einer Anpassung der in der jeweiligen Baulast befindlichen Anlagen erforderlich wird. Im vorliegenden Fall haben sowohl das Land Brandenburg als auch die Stadt Bernau bei Berlin ein Verlangen geäußert. Das Land verlangt die Vergrößerung der lichten Durchfahrtshöhe auf ≥4,50 m. Die Stadt verlangt durch das Hinzukommen der neuen Anbindung der Ladestraße auf Grundlage des brandenburgischen Straßengesetzes (§ 29 StrG Brb) zur Bewältigung der steigenden Verkehrsentwicklung die Anordnung einer Linksabbiegespur auf der L200, um das Abbiegen in die Ladestraße zu ermöglichen. Darüber hinaus verlangt die Stadt regelkonforme Breiten der Gehwege (Radfahrer frei). Die DB InfraGo fordert Änderungen der Bauwerksbreite für die Herstellung regelkonformer Gehsteige an den Überbauten. Insofern ist hier gemäß § 3 EKrG eine Vereinbarung zu schließen, welche auch die Kostenfolge gem. § 12. Satz 2 EKrG zu regeln hat. Die DB InfraGo hat eine entsprechende Vereinbarung erarbeitet und den Beteiligten zur Prüfung und Bestätigung übergeben. Hinweise des Landes und der Stadt wurden entsprechend eingearbeitet. Aus Sicht des Fachamtes ist der Inhalt der Vereinbarung plausibel, so dass dieser Abschluss empfohlen wird. Der Vereinbarungstext entspricht den zwischen der DB InfraGo und dem Land Brandenburg abgestimmten Mustertexten. Nach dem vorliegenden Entwurf der Vereinbarung betragen die Gesamtkosten der Maßnahme 61.128.41,87 EUR. Die DB InfraGo versicherte im Rahmen der Prüfung der Unterlagen glaubhaft, dass die deutliche Kostensteigerung gegenüber ersten Entwürfen der KrV durch zusätzliche Leistungen (z.B. Nachbestellung des 2. Überbaus für die S-Bahn im Vorgriff auf die etwaige Einführung eines 10-min- Taktes der S-Bahn) und auf gestiegene Baupreise zurückzuführen sind. Von den Gesamtkosten entfallen auf die Stadt 17,93 % = 10.961.542,15 EUR, die über die Jahre 2027 bis 2031 verteilt aus dem Ergebnishaushalt zu tragen sind. Nach Inbetriebnahme der Bahnbrücke bzw. Fertigstellung der Lärmschutzwände erhält die Stadt einen Vorteilsausgleich von der DB InfraGo in Höhe von bis zu 2.867.000 EUR (anteilig für die Brücke durch die DB InfraGo abzulösen) - 284.000 EUR (anteilig für die Lärmschutzwand durch die Stadt abzulösen) = 2.583.000 EUR. Nach Abschluss der Kreuzungsvereinbarung werden durch die Stadt Fördermittel auf der Grundlage der Richtlinie zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg beantragt. Die Förderung kann bis 75 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen der Stadt betragen. Das Land ist mit 23,14 %, die DB InfraGo mit 58,93% der Gesamtkosten beteiligt. Die Maßnahme soll mit der Erstellung der Ausführungsplanung 2027 beginnen. Bauvorbereitende Maßnahmen starten ab Anfang 2028. Die eigentlichen Brückenbauarbeiten mit einhergehender Sperrung der Straße sollen ab September 2028 ausgeführt werden. Die Fertigstellung der Maßnahme ist für 2030 geplant. Die im Planwerk der Kreuzungsvereinbarung dargestellte technische Lösung berücksichtigt die Forderungen der Stadt, sie entspricht dem Abstimmungstand der Beteiligten und ist Gegenstand der vom Eisenbahn-Bundesamt erteilten und zwischenzeitlich rechtskräftigen planungsrechtlichen Zulassungsentscheidung (Planfeststellungsbeschluss 511ppü/023-2300#001 vom 25.07.2024). Der Abschluss der Vereinbarung ist die Voraussetzung für die erforderliche Ausschreibung der Bauleistungen durch die DB InfraGo. Es ist jedoch geboten, die Vereinbarung möglichst vor Inkrafttreten des aktuell im Entwurf vorliegenden Infrastruktur-Zukunftsgesetzes abzuschließen. Dieses Gesetz soll auch auf das EKrG wirken und die Grundsätze der Kostenteilung gem. § 12 ändern. Dies würde im Fall der EÜ Weißenseer Straße zu einer Kostensteigerung des kommunalen Anteils führen. Danach würde infolge der hälftigen Kostentragung zwischen Bahn und Straßenbaulastträger der kommunale Anteil von 17,93 % auf 21,35% (= rd. 13,1 Mio. EUR) steigen. Zur Absicherung der finanziellen Verpflichtungen der Stadt muss zunächst unterstellt werden, dass die gesetzlichen Änderungen der Kostenteilungsgrundsätze nach EKrG wirken. Insofern wurden bei der Haushaltsplanung 13,1 Mio. EUR entsprechend auf die Jahre 2028 – 2030 (2031) verteilt. Sollte der Abschluss der Vereinbarung rechtssicher vor Einführung des Zukunfts-Investitionsgesetzes erfolgen können, wird die Haushaltsplanung gem. Bauzeiten- und Finanzierungsplan entsprechend auf insgesamt rd. 11,0 Mio. EUR reduziert / angepasst. Da der Finanzrahmen außerhalb des Geschäfts der laufenden Verwaltung liegt, bedarf der Abschluss der Kreuzungsvereinbarung der Zustimmung der SVV. Die Dokumentation zur Kreuzungsvereinbarung liegt der Vorlage auszugsweise bei. Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung für die EÜ Weißenseer Straße nach dem EKrG mit den an der Kreuzung Beteiligten abzuschließen. Die Vereinbarung darf nur dann unterzeichnet werden, wenn im Rahmen der weiteren Prüfung - sich die den Haushalt der Stadt Bernau betreffenden Ansätze der Kreuzungsvereinbarung nicht signifikant erhöhen. - vom Land Brandenburg keine wesentlichen Änderungen des Kostenteilers und/oder gravierende inhaltliche Änderungen zu Lasten der Stadt Bernau bei Berlin verlangt werden. Die SVV ist erneut zu beteiligen, wenn vorgenannte Änderungen einer Zeichnung der KrV entgegenstehen. Finanzielle Auswirkungen:Ja im Ergebnishaushalt: Ja im Finanzhaushalt: Nein Modellrechnung / Finanzierungsplan unter Berücksichtigung der Einführung des Infrastruktur- Zukunftsgesetz: ggf. Fördermittel Vorteilsausgleich Jahr Anteil Stadt (Einzahlung/Ertrag) von/an DB Netz AG 2027 395.000 EUR -170.000 EUR 2028 3.550.000 EUR -1.524.000 EUR 2029 3.550.000 EUR -1.524.000 EUR 2030 3.550.000 EUR -1.524.000 EUR -2.867.000 EUR 2031 2.055.000 EUR -883.000 EUR 284.000 EUR Gesamt 13.100.000 EUR -5.625.000 EUR -2.583.000 EUR Durch Abzug der nicht zuwendungsfähigen Kosten und Berücksichtigung der Ablösebeträge könnten Fördermittel vsl. auf rd. 7,5 Mio. EUR ausgereicht werden. Einzahlungen/Erträge: Auszahlungen/Aufwendungen: 13.100.000 EUR Haushaltsstelle: Haushaltsstelle: 543100.5316000 voraussichtliche jährliche Folgeeinnahmen: € voraussichtliche jährliche Folgekosten: € Deckung: planmäßig: Ja überplanmäßig: Nein außerplanmäßig: Nein € € Mehreinnahmen: Nein Minderausgaben: Nein Haushaltsstelle: Haushaltsstelle: Beratungsfolge: Erläuterung Spalte 1 (Aktion): I - Zur Information A - Zur Anhörung V - Zur Vorberatung B - Zur Beschlussfassung A Ausschuss/Gremium Datum J N E Bemerkungen Unterschrift V Finanz- und Wirtschaftsausschuss 23.06.2026 V Seniorenbeirat 23.06.2026 Ausschuss für Umwelt, V 24.06.2026 Stadtentwicklung und Verkehr B Stadtverordnetenversammlung 02.07.2026 Mitzeichnungen Name Datum Amt/Dezernate Marx, Dunja 05.06.2026 Dezernat IV - Bau-, Gebäude-, Stadtplanungs- und Infrastrukturangelegenheiten Dankert-Schmidt, Yvonne 05.06.2026 Dezernat III - Schul-, Kultur- und Jugendangelegenheiten Pfütz, Clemens 05.06.2026 Dezernat II - Finanz-, Ordnungs- und Liegenschaftsangelegenheiten Laue-Schramm, Sabine 08.06.2026 Dezernat I - Rechts- und Personalangelegenheiten, Allgemeine Verwaltung und IT Behr, Fanny 05.06.2026 Amt 17 - Referentin des Bürgermeisters/Stabsstellenleiterin Wolscht, Christin 05.06.2026 Amt 60 - Bauamt Balk, Torsten 05.06.2026 Amt 60 - Bauamt Unterzeichnung Name Datum Funktion André Stahl Bürgermeister Unterschrift Anlagen: 10.7_Zusammenfassung 4.5 Kostenteilungsberechnung Anlage 12-Bauzeiten- u. Finanzierungsplan_Weißenseer Straße EB_Weißenseer Straße EP_08-01-02-01_VA_SB_WEISS-001 EP_08-01-02-02_VA_LS_WEISS-001 EP_08-01-02-03_VA_RQ_WEISS-001 EP_08-01-02-04_VA_RQ_WEISS-002 EP_08-01-02-05_VA_RQ_WEISS-003 EP_08-01-02-06_VA_RQ_WEISS-004 EP_08-02-01_D_EP_IB-UP-01-0 EP_08-02-02_D_EP_IB_BW_01_1_DS EP_08-02-03_D_EP_IB_BW_02_1_Sch EP_08-02-09_EP-IB-UP-02-0-Uebers_LSW KrV Weißenseer Straße ZdvK Weißenseer Straße

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