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Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zum Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke
Angenommen30 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bernau bei Berlin |
| Datum | 2026-07-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Bernau bei Berlin Vorlage Nr.: 8-590
Der Bürgermeister Aktenzeichen: 662003
Eingereicht am: 04.06.2026
Vorlageart: Verwaltungsvorlage SVV
Öffentlichkeitsstatus: öffentlich
Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Bernau bei Berlin
Titel: Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz
(EKrG) zum Ersatzneubau der Eisenbahnbrücke über die Weißenseer Straße (L
200)
Inhalt und Begründung:
Die Deutsche Bahn (DB InfraGo) plant die Erneuerung der Eisenbahnbrücke über die Weißenseer
Straße in Bernau bei Berlin. Das Land Brandenburg als Baulastträger der Straße (L200) und die Stadt
Bernau bei Berlin als Baulastträger der Gehwege sind Beteiligte an dieser Kreuzung.
Die Baumaßnahme setzt den Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung (KrV) nach EKrG voraus. Hierzu
haben die Beteiligten jeweils zu prüfen, ob ein Verlangen nach Änderung der lichten Abmessungen des
Bauwerks aus einer Anpassung der in der jeweiligen Baulast befindlichen Anlagen erforderlich wird.
Im vorliegenden Fall haben sowohl das Land Brandenburg als auch die Stadt Bernau bei Berlin ein
Verlangen geäußert.
Das Land verlangt die Vergrößerung der lichten Durchfahrtshöhe auf ≥4,50 m.
Die Stadt verlangt durch das Hinzukommen der neuen Anbindung der Ladestraße auf Grundlage des
brandenburgischen Straßengesetzes (§ 29 StrG Brb) zur Bewältigung der steigenden
Verkehrsentwicklung die Anordnung einer Linksabbiegespur auf der L200, um das Abbiegen in die
Ladestraße zu ermöglichen. Darüber hinaus verlangt die Stadt regelkonforme Breiten der Gehwege
(Radfahrer frei).
Die DB InfraGo fordert Änderungen der Bauwerksbreite für die Herstellung regelkonformer Gehsteige
an den Überbauten.
Insofern ist hier gemäß § 3 EKrG eine Vereinbarung zu schließen, welche auch die Kostenfolge gem.
§ 12. Satz 2 EKrG zu regeln hat.
Die DB InfraGo hat eine entsprechende Vereinbarung erarbeitet und den Beteiligten zur Prüfung und
Bestätigung übergeben. Hinweise des Landes und der Stadt wurden entsprechend eingearbeitet.
Aus Sicht des Fachamtes ist der Inhalt der Vereinbarung plausibel, so dass dieser Abschluss empfohlen
wird. Der Vereinbarungstext entspricht den zwischen der DB InfraGo und dem Land Brandenburg
abgestimmten Mustertexten.
Nach dem vorliegenden Entwurf der Vereinbarung betragen die Gesamtkosten der Maßnahme
61.128.41,87 EUR. Die DB InfraGo versicherte im Rahmen der Prüfung der Unterlagen glaubhaft, dass
die deutliche Kostensteigerung gegenüber ersten Entwürfen der KrV durch zusätzliche Leistungen (z.B.
Nachbestellung des 2. Überbaus für die S-Bahn im Vorgriff auf die etwaige Einführung eines 10-min-
Taktes der S-Bahn) und auf gestiegene Baupreise zurückzuführen sind.
Von den Gesamtkosten entfallen auf die Stadt 17,93 % = 10.961.542,15 EUR, die über die Jahre 2027
bis 2031 verteilt aus dem Ergebnishaushalt zu tragen sind.
Nach Inbetriebnahme der Bahnbrücke bzw. Fertigstellung der Lärmschutzwände erhält die Stadt einen
Vorteilsausgleich von der DB InfraGo in Höhe von bis zu
2.867.000 EUR (anteilig für die Brücke durch die DB InfraGo abzulösen)
- 284.000 EUR (anteilig für die Lärmschutzwand durch die Stadt abzulösen)
= 2.583.000 EUR.
Nach Abschluss der Kreuzungsvereinbarung werden durch die Stadt Fördermittel auf der Grundlage der
Richtlinie zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg
beantragt. Die Förderung kann bis 75 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen der Stadt betragen.
Das Land ist mit 23,14 %, die DB InfraGo mit 58,93% der Gesamtkosten beteiligt.
Die Maßnahme soll mit der Erstellung der Ausführungsplanung 2027 beginnen. Bauvorbereitende
Maßnahmen starten ab Anfang 2028. Die eigentlichen Brückenbauarbeiten mit einhergehender
Sperrung der Straße sollen ab September 2028 ausgeführt werden. Die Fertigstellung der Maßnahme
ist für 2030 geplant.
Die im Planwerk der Kreuzungsvereinbarung dargestellte technische Lösung berücksichtigt die
Forderungen der Stadt, sie entspricht dem Abstimmungstand der Beteiligten und ist Gegenstand der
vom Eisenbahn-Bundesamt erteilten und zwischenzeitlich rechtskräftigen planungsrechtlichen
Zulassungsentscheidung (Planfeststellungsbeschluss 511ppü/023-2300#001 vom 25.07.2024).
Der Abschluss der Vereinbarung ist die Voraussetzung für die erforderliche Ausschreibung der
Bauleistungen durch die DB InfraGo.
Es ist jedoch geboten, die Vereinbarung möglichst vor Inkrafttreten des aktuell im Entwurf vorliegenden
Infrastruktur-Zukunftsgesetzes abzuschließen. Dieses Gesetz soll auch auf das EKrG wirken und die
Grundsätze der Kostenteilung gem. § 12 ändern. Dies würde im Fall der EÜ Weißenseer Straße zu einer
Kostensteigerung des kommunalen Anteils führen. Danach würde infolge der hälftigen Kostentragung
zwischen Bahn und Straßenbaulastträger der kommunale Anteil von 17,93 % auf 21,35% (= rd. 13,1
Mio. EUR) steigen.
Zur Absicherung der finanziellen Verpflichtungen der Stadt muss zunächst unterstellt werden, dass die
gesetzlichen Änderungen der Kostenteilungsgrundsätze nach EKrG wirken. Insofern wurden bei der
Haushaltsplanung 13,1 Mio. EUR entsprechend auf die Jahre 2028 – 2030 (2031) verteilt. Sollte der
Abschluss der Vereinbarung rechtssicher vor Einführung des Zukunfts-Investitionsgesetzes erfolgen
können, wird die Haushaltsplanung gem. Bauzeiten- und Finanzierungsplan entsprechend auf insgesamt
rd. 11,0 Mio. EUR reduziert / angepasst.
Da der Finanzrahmen außerhalb des Geschäfts der laufenden Verwaltung liegt, bedarf der Abschluss
der Kreuzungsvereinbarung der Zustimmung der SVV.
Die Dokumentation zur Kreuzungsvereinbarung liegt der Vorlage auszugsweise bei.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung für die EÜ Weißenseer Straße nach dem EKrG mit
den an der Kreuzung Beteiligten abzuschließen.
Die Vereinbarung darf nur dann unterzeichnet werden, wenn im Rahmen der weiteren Prüfung
- sich die den Haushalt der Stadt Bernau betreffenden Ansätze der Kreuzungsvereinbarung nicht
signifikant erhöhen.
- vom Land Brandenburg keine wesentlichen Änderungen des Kostenteilers und/oder
gravierende inhaltliche Änderungen zu Lasten der Stadt Bernau bei Berlin verlangt werden.
Die SVV ist erneut zu beteiligen, wenn vorgenannte Änderungen einer Zeichnung der KrV
entgegenstehen.
Finanzielle Auswirkungen:Ja
im Ergebnishaushalt: Ja im Finanzhaushalt: Nein
Modellrechnung / Finanzierungsplan unter Berücksichtigung der Einführung des Infrastruktur-
Zukunftsgesetz:
ggf. Fördermittel Vorteilsausgleich
Jahr Anteil Stadt
(Einzahlung/Ertrag) von/an DB Netz AG
2027 395.000 EUR -170.000 EUR
2028 3.550.000 EUR -1.524.000 EUR
2029 3.550.000 EUR -1.524.000 EUR
2030 3.550.000 EUR -1.524.000 EUR -2.867.000 EUR
2031 2.055.000 EUR -883.000 EUR 284.000 EUR
Gesamt 13.100.000 EUR -5.625.000 EUR -2.583.000 EUR
Durch Abzug der nicht zuwendungsfähigen Kosten und Berücksichtigung der Ablösebeträge könnten
Fördermittel vsl. auf rd. 7,5 Mio. EUR ausgereicht werden.
Einzahlungen/Erträge: Auszahlungen/Aufwendungen: 13.100.000 EUR
Haushaltsstelle: Haushaltsstelle: 543100.5316000
voraussichtliche jährliche Folgeeinnahmen: € voraussichtliche jährliche Folgekosten: €
Deckung:
planmäßig: Ja überplanmäßig: Nein außerplanmäßig: Nein
€ €
Mehreinnahmen: Nein Minderausgaben: Nein
Haushaltsstelle: Haushaltsstelle:
Beratungsfolge:
Erläuterung Spalte 1 (Aktion):
I - Zur Information A - Zur Anhörung V - Zur Vorberatung B - Zur Beschlussfassung
A Ausschuss/Gremium Datum J N E Bemerkungen Unterschrift
V Finanz- und Wirtschaftsausschuss 23.06.2026
V Seniorenbeirat 23.06.2026
Ausschuss für Umwelt,
V 24.06.2026
Stadtentwicklung und Verkehr
B Stadtverordnetenversammlung 02.07.2026
Mitzeichnungen
Name Datum Amt/Dezernate
Marx, Dunja 05.06.2026 Dezernat IV - Bau-, Gebäude-, Stadtplanungs- und
Infrastrukturangelegenheiten
Dankert-Schmidt, Yvonne 05.06.2026 Dezernat III - Schul-, Kultur- und
Jugendangelegenheiten
Pfütz, Clemens 05.06.2026 Dezernat II - Finanz-, Ordnungs- und
Liegenschaftsangelegenheiten
Laue-Schramm, Sabine 08.06.2026 Dezernat I - Rechts- und Personalangelegenheiten,
Allgemeine Verwaltung und IT
Behr, Fanny 05.06.2026 Amt 17 - Referentin des
Bürgermeisters/Stabsstellenleiterin
Wolscht, Christin 05.06.2026 Amt 60 - Bauamt
Balk, Torsten 05.06.2026 Amt 60 - Bauamt
Unterzeichnung
Name Datum Funktion
André Stahl Bürgermeister
Unterschrift
Anlagen:
10.7_Zusammenfassung
4.5 Kostenteilungsberechnung
Anlage 12-Bauzeiten- u. Finanzierungsplan_Weißenseer Straße
EB_Weißenseer Straße
EP_08-01-02-01_VA_SB_WEISS-001
EP_08-01-02-02_VA_LS_WEISS-001
EP_08-01-02-03_VA_RQ_WEISS-001
EP_08-01-02-04_VA_RQ_WEISS-002
EP_08-01-02-05_VA_RQ_WEISS-003
EP_08-01-02-06_VA_RQ_WEISS-004
EP_08-02-01_D_EP_IB-UP-01-0
EP_08-02-02_D_EP_IB_BW_01_1_DS
EP_08-02-03_D_EP_IB_BW_02_1_Sch
EP_08-02-09_EP-IB-UP-02-0-Uebers_LSW
KrV Weißenseer Straße
ZdvK Weißenseer Straße
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