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BVB/FREIE WÄHLER Bernau: Krisensichere Wasserversorgung durch stromunabhängige Notbrunnen

Abgelehnt9 Ja · 22 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeBernau bei Berlin
Datum2026-07-02
DatenstufeNur Ergebnisse
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Stadt Bernau bei Berlin Vorlage Nr.: 8-600/2 Bernatzki, Jan Aktenzeichen: Eingereicht am: 07.07.2026 Vorlageart: Fraktionsvorlage Öffentlichkeitsstatus: öffentlich Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Bernau bei Berlin Titel: BVB/FREIE WÄHLER Bernau: Krisensichere Wasserversorgung durch stromunabhängige Notbrunnen Inhalt und Begründung: Ein länger andauernder Stromausfall hätte weitreichende Auswirkungen auf das öffentliche Leben und die Versorgung der Bevölkerung. Heizungen, Kommunikationsmittel und zahlreiche technische Einrichtungen würden nur eingeschränkt oder gar nicht mehr funktionieren. Um auf eine solche Krisensituation vorbereitet zu sein, hat die Stadt bereits entsprechende Notfallmaßnahmen erprobt und die Bewältigung eines solchen Szenarios geübt. Auch die öffentliche Trinkwasserversorgung ist in weiten Teilen von einer funktionierenden Stromversorgung abhängig. Bei länger andauernden Stromausfällen oder anderen außergewöhnlichen Krisensituationen kann die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erheblich beeinträchtigt werden. Zwar verfügen viele Wasserversorger über Notstromaggregate, deren Einsatzfähigkeit ist jedoch zeitlich begrenzt und von der Treibstoff- bzw. alternativer Energieversorgung abhängig. Bund, Länder und viele Städte und Gemeinden empfehlen Bürgerinnen und Bürgern, Trinkwasservorräte für Notfälle anzulegen. Als Richtwert gelten mindestens zwei Liter Trinkwasser pro Person und Tag für einen Zeitraum von 10 bis 14 Tagen. Für einen Vier-Personen-Haushalt entspricht dies etwa 80 bis 112 Liter Wasser. Das ist sehr viel und dafür hat nicht jeder Haushalt ausreichend Platz. Außerdem kann eine solche Bevorratung die öffentliche Verantwortung für die Sicherstellung einer grundlegenden Notversorgung mit Trinkwasser nicht vollständig ersetzen. Das Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG) dient der Vorbereitung auf Verteidigungs- und Katastrophenfälle und unterstreicht die Bedeutung einer krisenfesten Wasserversorgung. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll zu prüfen, welche Vorbereitungen bereits getroffen wurden und welche zusätzlichen Maßnahmen auf kommunaler Ebene geeignet sind, die Resilienz der Wasserversorgung zu erhöhen. Öffentliche Notbrunnen oder entsprechend ausgerüstete Brunnenanlagen können einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung in außergewöhnlichen Notlagen leisten. Die beantragte Prüfung soll eine sachliche Entscheidungsgrundlage schaffen und mögliche Handlungsoptionen einschließlich der zu erwartenden Kosten aufzeigen. Mit diesem Antrag wird ausdrücklich zunächst nur die Prüfung vorhandener und zusätzlich geeigneter Maßnahmen beantragt. Über eine mögliche Umsetzung zusätzlich geeigneter Maßnahmen soll erst nach Vorlage und Beratung der Prüfergebnisse durch die Stadtverordnetenversammlung entschieden werden. Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister und die Vertreter der Stadt Bernau bei Berlin in der Verbandsversammlung des WAV „Panke/Finow“ werden beauftragt, für eine krisensichere Wasserversorgung in Bernau bei Berlin zu prüfen,  welche Brunnen, Wassergewinnungsanlagen oder sonstige Einrichtungen vorhanden sind, die im Falle eines länger andauernden Stromausfalls oder einer anderen Krisenlage zur Notwasserversorgung der Bevölkerung genutzt werden können,  welche technischen Möglichkeiten bestehen, vorhandene Brunnen mit handbetriebenen Notpumpen (z.B. Schwengel- oder Tiefbrunnenhandpumpen) nachzurüsten oder geeignete neue Notbrunnen zu errichten,  welche Standorte in Bernau bei Berlin für eine dezentrale Notwasserversorgung geeignet wären, insbesondere unter Berücksichtigung der hydrogeologischen Bedingungen, der Grundwasserstände und der Erreichbarkeit für die Bevölkerung,  welche technischen, hygienischen und rechtlichen Anforderungen für den Betrieb solcher Notbrunnen zu beachten sind,  ob eine regelmäßige Nutzung der Anlagen außerhalb von Krisensituationen möglich und sinnvoll wäre, beispielsweise für die Bewässerung öffentlicher Grünanlagen oder anderer kommunaler Zwecke,  mit welchen Investitions-, Betriebs- und Wartungskosten für die jeweils möglichen Varianten zu rechnen ist und welche Fördermöglichkeiten hierfür gegebenenfalls in Anspruch genommen werden können. Die Prüfergebnisse sollen der Stadtverordnetenversammlung im 4. Quartal 2026 vorgelegt werden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Beratungsfolge: Erläuterung Spalte 1 (Aktion): I - Zur Information A - Zur Anhörung V - Zur Vorberatung B - Zur Beschlussfassung A Ausschuss/Gremium Datum J N E Bemerkungen Unterschrift B Stadtverordnetenversammlung 02.07.2026 Unterschrift ............................................................... Anlagen: Antrag im Original Stellungnahme der Verwaltung

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