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BVB/FREIE WÄHLER Bernau: Krisensichere Wasserversorgung durch stromunabhängige Notbrunnen
Abgelehnt9 Ja · 22 Nein · 1 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Bernau bei Berlin |
| Datum | 2026-07-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Bernau bei Berlin Vorlage Nr.: 8-600/2
Bernatzki, Jan Aktenzeichen:
Eingereicht am: 07.07.2026
Vorlageart: Fraktionsvorlage
Öffentlichkeitsstatus: öffentlich
Antrag an die Stadtverordnetenversammlung Bernau bei Berlin
Titel: BVB/FREIE WÄHLER Bernau: Krisensichere Wasserversorgung durch
stromunabhängige Notbrunnen
Inhalt und Begründung:
Ein länger andauernder Stromausfall hätte weitreichende Auswirkungen auf das öffentliche Leben und
die Versorgung der Bevölkerung. Heizungen, Kommunikationsmittel und zahlreiche technische
Einrichtungen würden nur eingeschränkt oder gar nicht mehr funktionieren. Um auf eine solche
Krisensituation vorbereitet zu sein, hat die Stadt bereits entsprechende Notfallmaßnahmen erprobt und
die Bewältigung eines solchen Szenarios geübt.
Auch die öffentliche Trinkwasserversorgung ist in weiten Teilen von einer funktionierenden
Stromversorgung abhängig. Bei länger andauernden Stromausfällen oder anderen außergewöhnlichen
Krisensituationen kann die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erheblich beeinträchtigt
werden. Zwar verfügen viele Wasserversorger über Notstromaggregate, deren Einsatzfähigkeit ist
jedoch zeitlich begrenzt und von der Treibstoff- bzw. alternativer Energieversorgung abhängig.
Bund, Länder und viele Städte und Gemeinden empfehlen Bürgerinnen und Bürgern, Trinkwasservorräte
für Notfälle anzulegen. Als Richtwert gelten mindestens zwei Liter Trinkwasser pro Person und Tag für
einen Zeitraum von 10 bis 14 Tagen. Für einen Vier-Personen-Haushalt entspricht dies etwa 80 bis 112
Liter Wasser. Das ist sehr viel und dafür hat nicht jeder Haushalt ausreichend Platz. Außerdem kann
eine solche Bevorratung die öffentliche Verantwortung für die Sicherstellung einer grundlegenden
Notversorgung mit Trinkwasser nicht vollständig ersetzen.
Das Wassersicherstellungsgesetz (WasSiG) dient der Vorbereitung auf Verteidigungs- und
Katastrophenfälle und unterstreicht die Bedeutung einer krisenfesten Wasserversorgung. Vor diesem
Hintergrund erscheint es sinnvoll zu prüfen, welche Vorbereitungen bereits getroffen wurden und welche
zusätzlichen Maßnahmen auf kommunaler Ebene geeignet sind, die Resilienz der Wasserversorgung
zu erhöhen.
Öffentliche Notbrunnen oder entsprechend ausgerüstete Brunnenanlagen können einen wichtigen
Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung in außergewöhnlichen Notlagen leisten. Die beantragte Prüfung
soll eine sachliche Entscheidungsgrundlage schaffen und mögliche Handlungsoptionen einschließlich
der zu erwartenden Kosten aufzeigen.
Mit diesem Antrag wird ausdrücklich zunächst nur die Prüfung vorhandener und zusätzlich geeigneter
Maßnahmen beantragt. Über eine mögliche Umsetzung zusätzlich geeigneter Maßnahmen soll erst nach
Vorlage und Beratung der Prüfergebnisse durch die Stadtverordnetenversammlung entschieden werden.
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister und die Vertreter der Stadt Bernau bei Berlin in der Verbandsversammlung des WAV
„Panke/Finow“ werden beauftragt, für eine krisensichere Wasserversorgung in Bernau bei Berlin zu
prüfen,
welche Brunnen, Wassergewinnungsanlagen oder sonstige Einrichtungen vorhanden sind, die
im Falle eines länger andauernden Stromausfalls oder einer anderen Krisenlage zur
Notwasserversorgung der Bevölkerung genutzt werden können,
welche technischen Möglichkeiten bestehen, vorhandene Brunnen mit handbetriebenen
Notpumpen (z.B. Schwengel- oder Tiefbrunnenhandpumpen) nachzurüsten oder geeignete neue
Notbrunnen zu errichten,
welche Standorte in Bernau bei Berlin für eine dezentrale Notwasserversorgung geeignet wären,
insbesondere unter Berücksichtigung der hydrogeologischen Bedingungen, der
Grundwasserstände und der Erreichbarkeit für die Bevölkerung,
welche technischen, hygienischen und rechtlichen Anforderungen für den Betrieb solcher
Notbrunnen zu beachten sind,
ob eine regelmäßige Nutzung der Anlagen außerhalb von Krisensituationen möglich und sinnvoll
wäre, beispielsweise für die Bewässerung öffentlicher Grünanlagen oder anderer kommunaler
Zwecke,
mit welchen Investitions-, Betriebs- und Wartungskosten für die jeweils möglichen Varianten zu
rechnen ist und welche Fördermöglichkeiten hierfür gegebenenfalls in Anspruch genommen
werden können.
Die Prüfergebnisse sollen der Stadtverordnetenversammlung im 4. Quartal 2026 vorgelegt werden.
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beratungsfolge:
Erläuterung Spalte 1 (Aktion):
I - Zur Information A - Zur Anhörung V - Zur Vorberatung B - Zur Beschlussfassung
A Ausschuss/Gremium Datum J N E Bemerkungen Unterschrift
B Stadtverordnetenversammlung 02.07.2026
Unterschrift
...............................................................
Anlagen:
Antrag im Original
Stellungnahme der Verwaltung
Text aus PDF extrahiert