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Antrag der FDP-Fraktion betr. Überprüfung der Realisierbarkeit und veränderten Fördersituation für den Bau und Betrieb des geplanten Parkhauses

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeBad Honnef
Datum2026-07-07
DatenstufeNur Dokumente
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An den Vorsitzenden des Planungsausschusses Herrn Folkert Milch Rathausplatz 1 53604 Bad Honnef per E-Mail Bad Honnef, 23.06.2026 Überprüfung der Realisierbarkeit und veränderten Fördersituation für den Bau und Betrieb des geplanten Parkhauses vor dem Hintergrund der Sperrung der Bonner Nordbrücke (A565) und neuer Förderkulissen von Go Rheinland Mobilitätsknoten Bereich West – Sachstand, Förderfragen und weiteres Vorgehen Erneute Befassung aufgrund neuer Sachlage Sehr geehrter Herr Milch, sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags in der Sitzung des nächsten Planungsausschusses am 07.07.2026: Der Ausschuss beschließt, 1.) die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, ob im Hinblick auf die Situation mit der Bonner Nordbrücke nun eine veränderte, günstigere Fördersituation in Bezug auf den Bau und die Betriebskosten vorliegt und 2.) nach erfolgter Prüfung durch die Verwaltung unverzüglich unter Einhaltung der Ladungsfrist eine Sondersitzung des Planungsausschusses einzuberufen und ggf. einen Beschlussvorschlag vorzubereiten, der entsprechend die Fortführung der Planung und Realisierung des Baus und des Betriebs des Parkhauses vorsieht nach dem Vorbild des Beschlussvorschlages „A“ aus der Sitzung des Planungsausschusses vom 09.06.2026. Begründung: Der Ausschuss hat auf seiner Sitzung vom 09.06.2026 im Hinblick auf die sehr zweifelhaft gewordene Förderung des Baus und in Bezug auf die zu erwartenden erheblichen Betriebskosten beschlossen, die Planung des Parkhauses nicht weiter zu verfolgen. Dem Ausschuss war jedoch zum Zeitpunkt seiner Entscheidung nicht bekannt, dass Bund und Land im Rahmen Ihrer zugesagten Unterstützung der Bevölkerung aufgrund der Sperrung der Bonner Nordbrücke eine Sonderförderung (Go Rheinland) in Aussicht stellen, die auch die Betriebskosten umfassen könnte. Wären dem Ausschuss diese Informationen am 09.06.2026 bekannt gewesen, wären Diskussion und Abstimmungsergebnis vermutlich anders ausgefallen. Der gefasste Beschluss lautet in seiner Nr. 4: „Die Verwaltung wird beauftragt, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt untergünstigeren Rahmenbedingungen die Umsetzbarkeit der ursprünglichen Projektkonzeption erneut zu prüfen.“ Dieser Zeitpunkt könnte schon vorliegen, weshalb eine erneute Prüfung und ggf. neue Beschlussfassung geboten ist. Mit freundlichen Grüßen Carl Sonnenschein Pascal Geier Fraktionsvorsitzender sachkundiger Bürger im Planungsausschuss

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