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Ausscheiden von Jonathan Schindler aus dem Ortschaftsrat Mösbach

Angenommen
TypAntrag
GemeindeAchern
Datum2026-07-27
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Jonathan Schindler beantragt sein Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat Mösbach zum 31.07.2026 aufgrund einer zweijährigen Weiterbildung, die seine Teilnahme an Sitzungen unmöglich macht, sowie wegen seines Umzugs aus Mösbach zum 01.08.2026. Der Ortschaftsrat stellt fest, dass sowohl ein wichtiger Grund nach Gemeindeordnung als auch der Verlust der Wählbarkeit vorliegen und beschließt sein Ausscheiden zum 31.07.2026.

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Dokument

Extrahierter Text

Stadt Achern Achern, 16.07.2026/Bä Ortsverwaltung Mösbach 2026/163 Erstellt durch: FB-/FG-Leiter/-in Dezernent OB ........................ ........................ ........................ Sitzungsvorlage - Versand Ortschaftsrat Mösbach Ö Beschlussfassung 27.07.2026 TOP 3 Ausscheiden von Jonathan Schindler aus dem Ortschaftsrat Mösbach I. Sachverhalt: Herr Jonathan Schindler hat mit Schreiben vom 15.07.2026 sein Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat Mösbach zum 31.07.2026 beantragt. Er hat erklärt, dass er die Tätigkeit als Ortschaftsrat aus beruflichen Gründen nicht weiterführen kann. Zudem hat er die Verwaltung darüber informiert, dass er zum 01.08.2026 aus Mösbach wegziehen werde. II. Stellungnahme: § 16 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) sieht vor, dass ein Ortschaftsrat sein Ausscheiden verlangen kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 GemO kann als wichtiger Grund die häufige oder langdauernde berufliche Abwesenheit von der Gemeinde angesehen werden. Herr Schindler wird für die nächsten zwei Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen, welche ihm die Teilnahme an den Sitzungen des Ortschaftsrats unmöglich macht. Dies kann als wichtiger Grund für das Ausscheiden anerkannt werden. Neben der Weiterbildung wird Herr Schindler zum 01.08.2026 seinen Wohnsitz aus Mösbach verlegen. Damit wird er die Wählbarkeit zum Ortschaftsrat der Ortschaft Mösbach verlieren, da diese an einen (Haupt-)Wohnsitz in Mösbach geknüpft ist (§ 28 Abs. 1 i.V.m. § 69 Abs. 1 Satz 3 GemO). Der Ortschaftsrat stellt fest, ob die Voraussetzungen für ein Ausscheiden aus dem Gremium vorliegen. Dies gilt sowohl für die Geltendmachung eines wichtigen Grundes nach § 16 Abs. 1 GemO als auch für den Verlust der Wählbarkeit. Die Verwaltung empfiehlt dem Ortschaftsrat festzustellen, dass Herr Jonathan Schindler somit zum 31.07.2026 aus dem Ortschaftsrat Mösbach ausscheiden wird. Über das Nachrücken der Ersatzperson wird der Ortschaftsrat in seiner nächsten Sitzung entscheiden. III. Beschlussvorschlag: Der Ortschaftsrat stellt fest, dass bei Herrn Jonathan Schindler sowohl ein wichtiger Grund zum Ausscheiden aus dem Ortschaftsrat nach § 16 Abs. 1 GemO vorliegt als auch, dass er die Wählbarkeit zum 01.08.2026 verlieren wird, und er somit zum 31.07.2026 aus dem Ortschaftsrat ausscheidet. Notizen:

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