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Strategisches Wirtschaftsförderungskonzept 2026–2030 für Velen und Ramsdorf - Antrag der CDU-Fraktion vom 03.06.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Velen |
| Datum | 2026-07-06 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt die Erarbeitung eines Strategischen Wirtschaftsförderungskonzepts 2026–2030 für Velen und Ramsdorf zur langfristigen strategischen Ausrichtung und besseren Erfolgsmessung der Wirtschaftsförderung. Die Verwaltung wird beauftragt, bestehende und geplante Aktivitäten zusammenzuführen, sechs Handlungsfelder (u. a. Gewerbeflächenentwicklung, Unternehmensbetreuung, Innenstadt, Fachkräftesicherung, Digitalisierung, Standortmarketing) strategisch weiterzuentwickeln und ein KPI-System zur Erfolgsmessung zu erarbeiten. Ein erster Konzeptentwurf soll im vierten Quartal 2026 vorgelegt werden.
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Dokument
Extrahierter Text
STADT VELEN 11.06.2026
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage öffentlich X
nichtöffentlich
Sitzungsvorl.-Nr. bisherige Sitzungsvorl.-Nr.
55/2026
Beratungsfolge Termin TOP Ein-stim- Ja-Stim- Nein- Enthaltungen Bemerkung
mig men Stimmen
Haupt-, Finanz- und 22.06.2026
Digitalausschuss
Stadtrat 06.07.2026
Betreff:
Strategisches Wirtschaftsförderungskonzept 2026–2030 für Velen und Ramsdorf - An-
trag der CDU-Fraktion vom 03.06.2026
Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss befürwortet die Zielsetzungen des
Antrags der CDU-Fraktion zur strategischen Weiterentwicklung der Wirtschaftsförde-
rung.
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. die bestehenden sowie geplanten Aktivitäten der Wirtschaftsförderung in einem
Strategischen Wirtschaftsförderungskonzept 2026–2030 zusammenzuführen,
2. die Handlungsfelder
o Gewerbeflächenentwicklung und Ansiedlungsmanagement,
o Unternehmensbetreuung und Bestandsentwicklung,
o Innenstadt- und Einzelhandelsentwicklung,
o Fachkräftesicherung,
o Digitalisierung und Smart City,
o Standortmarketing und Netzwerkarbeit
sowie weiterer wirtschafts- und standortrelevanter Querschnittsthemen.
strategisch weiterzuentwickeln und mit konkreten Zielsetzungen zu versehen,
. . .
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3. Vorschläge für ein Kennzahlen- und Berichtswesen (KPI-System) zur Erfolgs-
messung der Wirtschaftsförderung zu erarbeiten,
4. dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss einen ersten Konzeptentwurf
im 4. Quartal 2026 zur Beratung vorzulegen.
Haushaltsmäßige Beurteilung:
Die Erarbeitung des Strategischen Wirtschaftsförderungskonzeptes erfolgt federführend
durch die Verwaltung. Zur Sicherstellung einer fundierten Bestandsaufnahme, einer un-
abhängigen Bewertung sowie einer fachlichen Begleitung kann die Hinzuziehung exter-
ner Expertise geprüft werden. Über einen möglichen Mitteleinsatz wird der Ausschuss
gesondert informiert.
Sofern für die Konzepterstellung externe fachliche Unterstützung erforderlich wird, er-
folgt eine gesonderte Beschlussfassung über den hierfür notwendigen Mitteleinsatz.
Etwaige finanzielle Auswirkungen, die sich aus einzelnen Maßnahmen oder Projekten
ergeben, sind im Rahmen zukünftiger Haushalts- und Projektbeschlüsse gesondert zu
beraten und zu beschließen.
Klimafolgenabschätzung:
Die sich aus dem Beschluss ergebenden Klimaauswirkungen sind
positiv
negativ
nicht zu erwarten / nicht ersichtlich
Erläuterung Klimaauswirkung:
Der Beschluss betrifft zunächst die Erarbeitung eines strategischen Konzeptes. Unmit-
telbare Klimaauswirkungen sind hierdurch nicht zu erwarten. Etwaige Auswirkungen zu-
künftiger Einzelmaßnahmen sind im Rahmen der jeweiligen Beschlussfassungen ge-
sondert zu bewerten.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 03.06.2026 beantragt die CDU-Fraktion die Erarbeitung eines Stra-
tegischen Wirtschaftsförderungskonzeptes 2026–2030 für Velen und Ramsdorf.
Ziel des Antrags ist die langfristige strategische Ausrichtung der Wirtschaftsförderung
sowie die stärkere Priorisierung, Strukturierung und Erfolgsmessung wirtschaftsfördern-
der Maßnahmen.
Die Verwaltung begrüßt die Zielsetzung, die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Velen
langfristig, transparent und wirkungsorientiert weiterzuentwickeln.
Die Erarbeitung eines Strategischen Wirtschaftsförderungskonzeptes bietet die Möglich-
keit, bestehende Aktivitäten, Projekte und Entwicklungsperspektiven erstmals in einem
gemeinsamen strategischen Rahmen zusammenzuführen.
Bereits heute werden zahlreiche der im Antrag genannten Themenfelder durch die Wirt-
schaftsförderung bearbeitet oder befinden sich in Vorbereitung. Die im Antrag genann-
ten Handlungsfelder bieten die Möglichkeit, bestehende Maßnahmen zu bündeln, wei-
terzuentwickeln und in einem strategischen Gesamtkonzept zusammenzuführen.
. . .
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Die Umsetzung eines Strategischen Wirtschaftsförderungskonzeptes erfolgt im Rahmen
der vorhandenen personellen Ressourcen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Wirt-
schaftsförderung der Stadt Velen neben den klassischen Aufgabenfeldern der Wirt-
schaftsförderung derzeit auch weitere Themenbereiche wie Smart City, Breitbandaus-
bau, digitale Plattformen, Öffentlichkeitsarbeit sowie verschiedene Querschnittsaufga-
ben betreut. Diese Aufgaben werden derzeit durch Stelle der Wirtschaftsförderung
wahrgenommen.
Umfang und Umsetzungszeitraum einzelner Maßnahmen sind daher im weiteren Ver-
fahren unter Berücksichtigung der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen
zu bewerten.
1. Gewerbeflächenentwicklung und Flächenpolitik
Die Entwicklung und Vermarktung von Gewerbeflächen sind eine fachbereichsübergrei-
fende Aufgabe, die in enger Abstimmung zwischen der Wirtschaftsförderung, dem
Fachbereich Bauen, der Liegenschaftsverwaltung sowie weiteren beteiligten Stellen er-
folgt. Sie stellt einen wesentlichen Baustein der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt
Velen dar.
Gewerbegebiet „Jägersdyk“
Aktuell stehen keine vollständig erschlossenen Gewerbeflächen für eine unmittelbare
Vermarktung zur Verfügung.
Die Erschließung der verbleibenden Flächen im Gewerbegebiet „Jägersdyk“ befindet
sich derzeit in der Entwurfsplanung. Nach Auskunft des Fachbereiches Bauen wird die
Ausschreibung der Erschließungsarbeiten voraussichtlich innerhalb der kommenden
Wochen vorbereitet.
Erst nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen können die verbleibenden Grund-
stücke einer Vermarktung zugeführt werden.
Die Wirtschaftsförderung führt bereits eine Interessentenliste für Gewerbeflächen, in der
aktuelle Anfragen sowie Ansiedlungs-, Erweiterungs- und Entwicklungsabsichten von
Unternehmen dokumentiert werden. Die Liste dient als Grundlage für die zukünftige
Vermarktung verfügbarer Gewerbeflächen und kann im Rahmen eines Strategischen
Wirtschaftsförderungskonzeptes zu einem strukturierten Ansiedlungs- und Interessen-
tenmanagement weiterentwickelt werden.
Gewerbegebiet „Siltings Feld“
Für das geplante Gewerbegebiet „Siltings Feld“ wurden die entwässerungstechnischen
Belange zwischen der Stadt Velen und der Unteren Wasserbehörde abgestimmt.
In der nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses soll die Offenlage beschlos-
sen werden. Ziel ist es, den Bebauungsplan noch im laufenden Jahr zur Rechtskraft zu
bringen.
Nach aktuellem Stand ist vorgesehen, die Erschließungsmaßnahmen im Jahr 2027 zu
beginnen.
Mit Vorliegen der planungsrechtlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen kann an-
schließend die schrittweise Vermarktung der Flächen vorbereitet und umgesetzt wer-
den.
. . .
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Digitale Vermarktungsinstrumente
Darüber hinaus wird bereits auf bestehende digitale Vermarktungsinstrumente zurück-
gegriffen. So weist die Stadt Velen regelmäßig auf die Gewerbliche Immobilienbörse
der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken (WFG) hin. Über diese kos-
tenfreie Online-Plattform können Eigentümer, Vermieter und Makler verfügbare Gewer-
beimmobilien und Gewerbeflächen veröffentlichen. Gleichzeitig erhalten Interessenten
einen kreisweiten Überblick über verfügbare Objekte und Ansiedlungsmöglichkeiten.
Die Plattform stellt bereits heute ein wichtiges Instrument zur Darstellung verfügbarer
Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen dar und unterstützt die regionale Vermark-
tung. Im Rahmen eines Strategischen Wirtschaftsförderungskonzeptes kann geprüft
werden, wie die Nutzung und Bekanntheit dieses Angebotes weiter gestärkt sowie mit
den eigenen Vermarktungsaktivitäten der Stadt Velen verknüpft werden kann.
Vergabekriterienkatalog
Hinsichtlich des Vergabekriterienkataloges für Gewerbegrundstücke liegt bereits ein
verwaltungsinterner Entwurf vor. Die weitere fachliche Abstimmung sowie die Finalisie-
rung sollen nach Besetzung der vakanten Kämmererstelle gemeinsam mit den beteilig-
ten Fachbereichen erfolgen.
Ziel ist es, den bestehenden Kriterienkatalog an aktuelle wirtschaftliche, städtebauliche
und strategische Anforderungen anzupassen und eine transparente Grundlage für zu-
künftige Grundstücksvergaben zu schaffen.
Grundstückspreisstruktur
Hinsichtlich der Grundstückspreisstruktur liegen bereits verwaltungsinterne Vergleichs-
daten aus dem Kreis Borken vor. Die Gewerbegrundstückspreise der kreisangehörigen
Kommunen wurden transparent gegenübergestellt und ausgewertet. Dadurch steht be-
reits eine belastbare Datengrundlage für zukünftige Diskussionen über die Preisgestal-
tung von Gewerbegrundstücken zur Verfügung.
Die vorhandenen Vergleichsdaten bilden bereits heute eine wichtige Grundlage für zu-
künftige Entscheidungen im Bereich der Gewerbeflächenvermarktung. Im Rahmen ei-
nes Strategischen Wirtschaftsförderungskonzeptes kann diese Analyse fortgeschrieben
und regelmäßig aktualisiert werden.
Die vorstehend dargestellten Aktivitäten zeigen, dass wesentliche Bestandteile der im
Antrag genannten Handlungsfelder bereits bearbeitet werden. Im Rahmen eines Strate-
gischen Wirtschaftsförderungskonzeptes können diese Aktivitäten gebündelt, weiterent-
wickelt und strategisch aufeinander abgestimmt werden.
Weiterentwicklung
Im Rahmen eines Strategischen Wirtschaftsförderungskonzeptes können die bestehen-
den Aktivitäten insbesondere durch folgende Maßnahmen ergänzt und weiterentwickelt
werden:
• Erarbeitung einer strukturierten Vermarktungsstrategie für das zukünftige Gewer-
begebiet „Siltings Feld“,
• Weiterentwicklung des bestehenden Interessentenmanagements zu einem sys-
tematischen Ansiedlungsmanagement,
• stärkere Verknüpfung vorhandener Vermarktungsinstrumente und Datenquellen
(z. B. Gewerbliche Immobilienbörse der WFG),
• Finalisierung und Fortschreibung des bereits vorbereiteten Vergabekriterienkata-
loges für Gewerbegrundstücke,
. . .
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• regelmäßige Fortschreibung und Aktualisierung der vorliegenden Vergleichsda-
ten zur Grundstückspreisstruktur,
• systematische Erfassung von Erweiterungs- und Entwicklungsbedarfen ortsan-
sässiger Unternehmen im Rahmen der Bestandsbetreuung sowie möglicher Flä-
chenbedarfe.
2. Unternehmensbetreuung und Bestandsentwicklung
Die Betreuung der bestehenden Unternehmen stellt einen wesentlichen Schwerpunkt
der Wirtschaftsförderung dar.
Bereits heute finden regelmäßig Unternehmensbesuche statt. Im Jahr 2025 wurden
mehr als 25 Unternehmensbesuche durchgeführt. Darüber hinaus begleitet die Wirt-
schaftsförderung Unternehmen bei Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben, Grund-
stücksfragen, Bauvorhaben sowie bei betrieblichen Herausforderungen.
Die Wirtschaftsförderung übernimmt hierbei eine Lotsen- und Vermittlungsfunktion zwi-
schen Unternehmen und Verwaltung. Sie unterstützt Unternehmen bei Fragestellungen
unterschiedlicher Art und stellt bei Bedarf Kontakte zu den zuständigen Fachbereichen,
Institutionen oder Netzwerkpartnern her.
Die regelmäßigen Unternehmensbesuche werden auch künftig als zentrales Instrument
der Unternehmensbetreuung fortgeführt. Dabei steht weiterhin der persönliche und indi-
viduelle Austausch im Vordergrund. Standardisierte Unternehmensgespräche sind nur
bedingt geeignet, da sich die Anliegen, Herausforderungen und Entwicklungsziele der
Unternehmen teilweise deutlich unterscheiden und daher individuelle Gesprächsan-
sätze erforderlich machen. Vielmehr ist es Ziel, auf die jeweiligen betrieblichen Situatio-
nen individuell einzugehen und passgenaue Unterstützung anzubieten.
Zur frühzeitigen Erkennung wirtschaftlicher Entwicklungen und betrieblicher Unterstüt-
zungsbedarfe werden bereits heute insbesondere Unternehmensbesuche, persönliche
Gespräche, Rückmeldungen aus dem Unternehmensnetzwerk sowie die regelmäßig
durchgeführte Unternehmensbefragung genutzt.
Die zuletzt durchgeführte Unternehmensbefragung im Jahr 2025 ergab eine überwie-
gend positive Bewertung der Wirtschaftsförderung. Rund 73 % der teilnehmenden Un-
ternehmen bewerteten die Arbeit der Wirtschaftsförderung positiv bis sehr positiv.
Ergänzend werden Gewerbean- und -abmeldungen ausgewertet, um Entwicklungen in-
nerhalb der örtlichen Unternehmenslandschaft nachvollziehen und bewerten zu können.
Darüber hinaus besteht bereits eine enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförde-
rungsgesellschaft für den Kreis Borken (WFG). Unternehmen werden bei Bedarf auf die
dort vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangebote hingewiesen oder direkt an
entsprechende Ansprechpartner vermittelt. Der regelmäßige Austausch mit der WFG
trägt dazu bei, Unternehmen zusätzliche Unterstützungsangebote auf Kreis- und Regio-
nalebene zugänglich zu machen.
Darüber hinaus werden durch die Wirtschaftsförderung verschiedene Netzwerk- und
Austauschformate initiiert bzw. begleitet. Hierzu zählen unter anderem Unternehmer-
frühstücke, Fachveranstaltungen, der Velener Digital Summit sowie weitere Formate
. . .
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zum Austausch zwischen Unternehmen, Verwaltung und Netzwerkpartnern. Die Veran-
staltungen dienen der Vernetzung, dem Wissenstransfer sowie der frühzeitigen Auf-
nahme wirtschaftsrelevanter Themen und Entwicklungen.
Die vorstehend dargestellten Aktivitäten zeigen, dass wesentliche Bestandteile der im
Antrag genannten Handlungsfelder bereits bearbeitet werden. Im Rahmen eines Strate-
gischen Wirtschaftsförderungskonzeptes können diese Aktivitäten gebündelt, weiterent-
wickelt und strategisch aufeinander abgestimmt werden.
Weiterentwicklung
Im Rahmen eines Strategischen Wirtschaftsförderungskonzeptes können die bestehen-
den Aktivitäten durch
• die strukturierte Dokumentation von Unternehmensgesprächen,
• die regelmäßige Wiederholung und strategische Auswertung der Unternehmens-
befragung zur Ableitung wirtschaftsfördernder Maßnahmen,
• die stärkere Bündelung vorhandener Erkenntnisse aus Unternehmensbesuchen,
Netzwerken und weiteren Kontakten,
• die noch stärkere Einbindung bestehender Beratungs- und Unterstützungsange-
bote regionaler Netzwerkpartner, insbesondere der WFG,
• die systematische Erfassung und Auswertung von Unterstützungs-, Erweite-
rungs- und Entwicklungspotenzialen sowie -bedarfen bestehender Unternehmen,
• die Weiterentwicklung bestehender Netzwerk- und Austauschformate zur Förde-
rung des Wissenstransfers, der Vernetzung und der Zusammenarbeit zwischen
Unternehmen
ergänzt und weiterentwickelt werden.
3. Innenstädte und Einzelhandel
Die Stärkung der Innenstädte und des örtlichen Handels ist eine fortlaufende Quer-
schnittsaufgabe verschiedener Fachbereiche der Stadt Velen. Hierzu zählen insbeson-
dere die Wirtschaftsförderung, die Tourist-Information, das Stadtmarketing sowie wei-
tere beteiligte Stellen. Die Wirtschaftsförderung unterstützt und begleitet entsprechende
Maßnahmen im Rahmen ihrer Aufgabenstellung.
In den vergangenen Jahren wurden hierzu bereits verschiedene Maßnahmen umge-
setzt bzw. initiiert, darunter unter anderem:
• Heimat Shoppen,
• Einführung des Stadtgutscheins,
• Bonuskartenaktionen,
• digitales WM-Tippspiel unter Beteiligung lokaler Einzelhändler und Akzeptanz-
stellen des Stadtgutscheins,
• digitaler Adventskalender,
• Aufbau des digitalen Branchenbuches,
• Aufbau eines digitalen E-Mail-Verteilers für Unternehmen,
• Aufbau digitaler Informations- und Kommunikationsangebote,
• Umsetzung des Projektes „SpotOn“ zur Stärkung der digitalen Sichtbarkeit des
örtlichen Handels und der Innenstadtakteure,
• Unternehmensbefragungen,
• Umsetzung erster Maßnahmen im Bereich Leerstandsmanagement,
• Bereitstellung des Leitfadens „Handel 2030“ als Unterstützungsinstrument für
Einzelhändler.
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Im Bereich des Leerstandsmanagements wurden bereits erste Strukturen aufgebaut
und Maßnahmen umgesetzt. Hierzu zählen insbesondere die Erfassung und Dokumen-
tation von Leerständen, Gespräche mit Eigentümern von leerstehenden Immobilien, die
Vermittlung zwischen Eigentümern und potenziellen Interessenten sowie die Begleitung
erster Gespräche zur möglichen Nachnutzung von Flächen.
Darüber hinaus verfügt die Stadt Velen bereits über ein Einzelhandelszentrenkonzept,
das derzeit fortgeschrieben wird. Das Konzept bildet eine wichtige fachliche Grundlage
für die Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche sowie für einzelhandels- und
standortbezogene Fragestellungen. Die Ergebnisse der Fortschreibung können in die
weitere strategische Entwicklung der Innenstädte und des örtlichen Handels einbezo-
gen werden.
Die Wirtschaftsförderung bringt ihre wirtschaftlichen und handelsbezogenen Fragestel-
lungen bereits heute in die Innenstadtentwicklung ein. Eine Beteiligung an Sitzungen
der Projektleitgruppe Innenstadt erfolgt anlass- und themenbezogen nach Erforderlich-
keit. Hierdurch wird sichergestellt, dass wirtschaftsrelevante Aspekte in die Beratungen
einfließen, ohne Doppelstrukturen zu schaffen.
Bereits heute werden die umgesetzten Maßnahmen regelmäßig ausgewertet und hin-
sichtlich ihrer Wirkung bewertet, um Erkenntnisse über Akzeptanz, Reichweite, Nutzen
sowie das Verhältnis von Aufwand und Wirkung einzelner Maßnahmen zu gewinnen.
Hierzu werden unter anderem Rückmeldungen von Einzelhändlern, Gewerbetreibenden
und weiteren Beteiligten eingeholt. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Weite-
rentwicklung und Optimierung bestehender Maßnahmen ein.
Die vorstehend dargestellten Aktivitäten zeigen, dass wesentliche Bestandteile der im
Antrag genannten Handlungsfelder bereits bearbeitet werden. Im Rahmen eines Strate-
gischen Wirtschaftsförderungskonzeptes können diese Aktivitäten gebündelt, weiterent-
wickelt und strategisch aufeinander abgestimmt werden.
Weiterentwicklung
Im Rahmen eines Strategischen Wirtschaftsförderungskonzeptes können die bestehen-
den Aktivitäten durch
• die systematische Bewertung bereits umgesetzter Maßnahmen hinsichtlich ihrer
Wirksamkeit,
• die Weiterentwicklung des begonnenen Leerstandsmanagements zu einem
strukturierten Gesamtkonzept,
• die stärkere Verzahnung von Wirtschaftsförderung, Tourist-Information und
Stadtmarketing,
• die Weiterentwicklung bestehender Instrumente zur Sichtbarkeit des örtlichen
Handels,
• die Entwicklung langfristiger Zielsetzungen für die Innenstädte von Velen und
Ramsdorf,
• die Identifizierung weiterer Maßnahmen zur Stärkung der lokalen Wertschöpfung,
• die weitere Umsetzung und Fortentwicklung des Leitfadens „Handel 2030“ als
praxisnahes Unterstützungsinstrument für den örtlichen Handel,
• die Prüfung einer regelmäßigen Sprechstunde der Wirtschaftsförderung im Orts-
teil Ramsdorf zur weiteren Stärkung der direkten Erreichbarkeit und des Austau-
sches mit Gewerbetreibenden,
• die Prüfung eines modularen Qualifizierungs- und Vortragsangebotes für Einzel-
händler zu aktuellen Themen wie Social-Media-Marketing, Customer-Relations-
hip-Management (CRM), Mobile Marketing, klassische Werbemaßnahmen sowie
weiteren handelsspezifischen und digitalisierungsbezogenen Fragestellungen,
. . .
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• die Einbindung der Ergebnisse der laufenden Fortschreibung des Einzelhandels-
zentrenkonzeptes in die zukünftige Innenstadt- und Einzelhandelsentwicklung.
ergänzt und weiterentwickelt werden.
Die im Antrag vorgeschlagene tabellarische Darstellung politischer Beschlüsse, Umset-
zungsstände, Zeitpläne und möglicher Erfolgskriterien kann grundsätzlich im Rahmen
eines Strategischen Wirtschaftsförderungskonzeptes geprüft werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass zahlreiche Maßnahmen der Wirtschaftsförderung im
Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit umgesetzt werden und nicht auf einzelnen
politischen Beschlüssen beruhen. Eine entsprechende Übersicht müsste daher auf we-
sentliche strategische Maßnahmen und Projekte begrenzt werden.
Aus Verwaltungssicht ist ein Projekt- und Maßnahmenmonitoring sinnvoller als eine
Beschlussliste.
Im Rahmen eines Strategischen Wirtschaftsförderungskonzeptes kann geprüft werden,
in welcher Form ein Maßnahmen- und Projektmonitoring aufgebaut werden kann, das
wesentliche Projekte, Umsetzungsstände, Zielsetzungen und Entwicklungsschritte
transparent darstellt. Hierdurch kann die Nachvollziehbarkeit wirtschaftsfördernder Akti-
vitäten verbessert werden, ohne zusätzliche Dokumentationsstrukturen für die laufende
Verwaltungstätigkeit aufzubauen.
Ein entsprechendes Monitoring könnte zugleich als Grundlage für die regelmäßige Be-
richterstattung in den politischen Gremien dienen.
4. Kennzahlen und Berichtswesen
Die Wirtschaftsförderung erhebt bereits heute verschiedene Daten und Kennzahlen.
Hierzu zählen unter anderem:
• Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen,
• Unternehmensbesuche,
• Gewerbean- und -abmeldungen,
• Ergebnisse von Unternehmensbefragungen,
• Rückmeldungen zu Einzelhandelsaktionen,
• Leerstandsentwicklungen.
Die Einführung eines strukturierten Kennzahlensystems bietet die Möglichkeit, die Wir-
kung einzelner Maßnahmen künftig transparenter darzustellen sowie Entwicklungen
über einen längeren Zeitraum vergleichbar zu machen. Die Verwaltung wird daher im
Rahmen der Konzepterarbeitung geeignete Kennzahlen, Berichtsformate sowie mögli-
che Zielgrößen prüfen und entsprechende Vorschläge erarbeiten.
Bei der Entwicklung eines Kennzahlensystems ist zu berücksichtigen, dass einzelne
wirtschaftliche Kennzahlen von einer Vielzahl externer Einflussfaktoren abhängig sind
und daher nur eingeschränkt Rückschlüsse auf die unmittelbare Wirksamkeit einzelner
Maßnahmen der Wirtschaftsförderung zulassen. Dies betrifft insbesondere Kennzahlen
wie die Gewerbesteuerentwicklung, die Anzahl der Unternehmen oder die Zahl der
Neuansiedlungen.
So hängen Neuansiedlungen beispielsweise maßgeblich von der Verfügbarkeit geeig-
neter Gewerbeflächen sowie planungs- und erschließungsrechtlichen Rahmenbedin-
gungen ab. Ebenso lässt die reine Anzahl von Unternehmensbesuchen keine Rücksch-
lüsse auf Umfang, Intensität oder Ergebnis der jeweiligen Betreuung zu.
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Aus fachlicher Sicht empfiehlt sich daher die Kombination von Leistungskennzahlen der
Wirtschaftsförderung (z. B. Unternehmensbesuche, Beratungen, Veranstaltungen oder
Vermittlungsaktivitäten) mit übergeordneten Standortindikatoren (z. B. Gewerbesteue-
rentwicklung, Gewerbesteuereinnahmen je Einwohner, Leerstandsquote, Unterneh-
mensstruktur oder Unternehmensentwicklung), um ein möglichst differenziertes Bild der
wirtschaftlichen Entwicklung zu erhalten. Neben quantitativen Kennzahlen sollten dabei
auch qualitative Aspekte sowie die jeweiligen Rahmenbedingungen berücksichtigt wer-
den.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht jede Kennzahl in gleichem Maße durch Maß-
nahmen der Wirtschaftsförderung beeinflusst werden kann.
Die vorstehend dargestellten Aktivitäten zeigen, dass bereits heute verschiedene Daten
und Kennzahlen erhoben und ausgewertet werden. Im Rahmen eines Strategischen
Wirtschaftsförderungskonzeptes können diese Ansätze gebündelt, strukturiert und wei-
terentwickelt werden.
Weiterentwicklung
Im Rahmen eines Strategischen Wirtschaftsförderungskonzeptes können die bestehen-
den Aktivitäten durch
• die Identifizierung geeigneter Kennzahlen und Berichtsformate,
• die Prüfung einer einheitlichen und belastbaren Datengrundlage,
• die Verbesserung der Datenqualität und Datenverfügbarkeit,
• die Entwicklung eines Maßnahmen- und Wirkungsmonitorings,
• die Verknüpfung von Leistungskennzahlen der Wirtschaftsförderung mit überge-
ordneten Standortindikatoren
ergänzt und weiterentwickelt werden.
Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit die für ein Kennzahlensystem erforderlichen Da-
ten bereits verfügbar sind bzw. künftig strukturiert erhoben werden können. Ziel ist der
Aufbau einer möglichst belastbaren und langfristig vergleichbaren Datengrundlage für
die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Velen.
Im Rahmen der Konzepterarbeitung ist zudem zu prüfen, in welcher Form und in wel-
chen zeitlichen Abständen eine regelmäßige Berichterstattung an die politischen Gre-
mien erfolgen kann. Dabei sind Aussagekraft, Aktualität, Steuerungsrelevanz sowie der
hierfür erforderliche Verwaltungsaufwand angemessen zu berücksichtigen.
5. Strategische Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung
Die Ergebnisse der im Jahr 2025 durchgeführten Unternehmensbefragung sowie die Er-
kenntnisse aus Unternehmensbesuchen, Netzwerkveranstaltungen, Ansiedlungsanfra-
gen und laufenden Projekten haben zentrale Handlungsfelder für die zukünftige Ent-
wicklung des Wirtschaftsstandortes Velen und Ramsdorf aufgezeigt.
Hierzu zählen insbesondere:
• Fachkräftesicherung,
• Fördermittelberatung,
• Bürokratieabbau,
• Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen,
• Unterstützung bei Digitalisierungs- und Transformationsprozessen,
• Gewerbeflächenentwicklung und Ansiedlungsmanagement,
• Innenstadt- und Einzelhandelsentwicklung,
• Leerstandsmanagement und Nachnutzungskonzepte,
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• Standortmarketing und Netzwerkarbeit.
Diese Handlungsfelder spiegeln zugleich die Themen wider, die im Rahmen der Unter-
nehmensbefragung, der Unternehmensbesuche sowie der laufenden Projektarbeit wie-
derholt als besonders relevant benannt wurden.
Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Maßnahmen und
Projekte in den Bereichen Unternehmensbetreuung, Gewerbeflächenentwicklung, In-
nenstadt- und Einzelhandelsförderung, Digitalisierung, Netzwerkarbeit sowie Leer-
standsmanagement initiiert und umgesetzt.
Die vorstehend dargestellten Aktivitäten zeigen, dass bereits wesentliche Bausteine ei-
ner strategischen Wirtschaftsförderung vorhanden sind.
Diese sollen im Rahmen des Strategischen Wirtschaftsförderungskonzeptes erstmals in
einer gemeinsamen strategischen Gesamtbetrachtung zusammengeführt werden.
Ziel eines Strategischen Wirtschaftsförderungskonzeptes ist es daher nicht, sämtliche
Handlungsfelder neu zu entwickeln, sondern bestehende Aktivitäten zu bündeln, aufein-
ander abzustimmen und in einen langfristigen strategischen Handlungsrahmen zu über-
führen.
Das Strategische Wirtschaftsförderungskonzept soll insbesondere:
• strategische Zielsetzungen definieren,
• bestehende Maßnahmen und Projekte bündeln,
• Prioritäten für die kommenden Jahre festlegen,
• Entwicklungspotenziale identifizieren,
• Handlungsschwerpunkte für Politik und Verwaltung aufzeigen sowie
• eine Grundlage für die zukünftige Berichterstattung und Erfolgskontrolle schaf-
fen.
Da zahlreiche Themenfelder fachbereichsübergreifend bearbeitet werden und die Mit-
wirkung weiterer Fachbereiche sowie externer Akteure erforderlich ist, empfiehlt die
Verwaltung, die Erarbeitung des Strategischen Wirtschaftsförderungskonzeptes in ei-
nem realistischen Zeitrahmen vorzunehmen.
Die im Beschlussvorschlag benannten Handlungsfelder bilden zugleich die strategi-
schen Säulen des zukünftigen Wirtschaftsförderungskonzeptes.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Wirtschaftsförderung neben den klassischen Auf-
gabenfeldern der Wirtschaftsförderung weitere Querschnittsaufgaben wahrnimmt. Um-
fang, Bearbeitungstiefe und Zeitplan des Konzeptes sind daher unter Berücksichtigung
der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen festzulegen.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss im 4.
Quartal 2026 einen ersten Konzeptentwurf zur Beratung vorzulegen.
Die Erarbeitung erfolgt unter Einbeziehung relevanter Fachbereiche, bestehender Kon-
zepte, vorliegender Befragungsergebnisse sowie weiterer wirtschaftsrelevanter Akteure.
Die konkrete Ausgestaltung einzelner Maßnahmen bleibt Gegenstand zukünftiger politi-
scher Beratungen und Beschlussfassungen.
Natalie Jakubik Verfasser/in, Fachdienst 0.1
Markus Hund Bürgermeister
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