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Geschäftsordnung des Arbeitskreises Inklusion - ergänzend zum Antrag der Fraktionen SPD - Bündnis 90/Die Grünen - Die Linke

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeWitten
Datum2026-07-13
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beantragten die verbindliche Sicherung der Selbstvertretung im Arbeitskreis Inklusion gemäß UN-Behindertenrechtskonvention. Der Arbeitskreis Inklusion erarbeitete daraufhin eine Geschäftsordnung und beschloss diese am 21.04.2026 einstimmig. Der Rat soll diese Geschäftsordnung beschließen; finanzielle Auswirkungen entstehen keine.

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Stadt Witten Der Bürgermeister Amt für Wohnen und Soziales/50 Behindertenkoordination VERWALTUNGSVORLAGE öffentlich (3 Tage nach Versand) 27.04.2026 Nr. 0143/V 18 Beratungsfolge (voraussicht.) Sitzungstermin Ausschuss für Soziales, Wohnen und 10.06.2026 Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss 06.07.2026 Rat 13.07.2026 Kurzbezeichnung Geschäftsordnung des Arbeitskreises Inklusion - ergänzend zum Antrag der Fraktionen SPD - Bündnis 90/Die Grünen - Die Linke (0047/AG 18 v. 04.03.26) Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Geschäftsordnung für den Arbeitskreis Inklusion, die dieser sich selbst gegeben hat. Finanzielle Auswirkungen: Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen. Auswirkungen hinsichtlich des Klimaschutzes: ( ) positive Auswirkungen ( X ) keine Auswirkungen ( ) negative Auswirkungen Auswirkungen hinsichtlich des Klimawandels: ( ) positive Auswirkungen ( X ) keine Auswirkungen ( ) negative Auswirkungen Sach- und Rechtslage: Der Antrag der Fraktionen SPD – Bündnis90/Die Grünen - Die Linke Nr. 0047/AG 18 „Gemeinsamer Antrag: Verbindliche Sicherung der Selbstvertretung im Arbeitskreis Inklusion gemäß UN-Behindertenrechtskonvention“ wurde am 25.03.26 vom Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit in den Arbeitskreis Inklusion (AK Inklusion) verwiesen. Der AK Inklusion hat in seiner Sitzung am 21.04.26 zur Konkretisierung des Antrages und einem rechtssicheren Rahmen eine Geschäftsordnung für den AK Inklusion auf den Weg gebracht und einheitlich beschlossen. In Vertretung gez. Ann Kathrin Frede Beigeordnete Anlagen: Geschäftsordnung Stadtverwaltung Witten Seite: 2/2

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