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Geschäftsordnung des Arbeitskreises Inklusion - ergänzend zum Antrag der Fraktionen SPD - Bündnis 90/Die Grünen - Die Linke
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Witten |
| Datum | 2026-07-13 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke beantragten die verbindliche Sicherung der Selbstvertretung im Arbeitskreis Inklusion gemäß UN-Behindertenrechtskonvention. Der Arbeitskreis Inklusion erarbeitete daraufhin eine Geschäftsordnung und beschloss diese am 21.04.2026 einstimmig. Der Rat soll diese Geschäftsordnung beschließen; finanzielle Auswirkungen entstehen keine.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Witten
Der Bürgermeister
Amt für Wohnen und Soziales/50 Behindertenkoordination
VERWALTUNGSVORLAGE
öffentlich
(3 Tage nach Versand)
27.04.2026
Nr. 0143/V 18
Beratungsfolge (voraussicht.) Sitzungstermin
Ausschuss für Soziales, Wohnen und
10.06.2026
Gesundheit
Haupt- und Finanzausschuss 06.07.2026
Rat 13.07.2026
Kurzbezeichnung
Geschäftsordnung des Arbeitskreises Inklusion - ergänzend zum Antrag der Fraktionen SPD
- Bündnis 90/Die Grünen - Die Linke (0047/AG 18 v. 04.03.26)
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die Geschäftsordnung für den Arbeitskreis Inklusion, die dieser sich
selbst gegeben hat.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.
Auswirkungen hinsichtlich des Klimaschutzes:
( ) positive Auswirkungen ( X ) keine Auswirkungen ( ) negative Auswirkungen
Auswirkungen hinsichtlich des Klimawandels:
( ) positive Auswirkungen ( X ) keine Auswirkungen ( ) negative Auswirkungen
Sach- und Rechtslage:
Der Antrag der Fraktionen SPD – Bündnis90/Die Grünen - Die Linke Nr. 0047/AG 18
„Gemeinsamer Antrag: Verbindliche Sicherung der Selbstvertretung im Arbeitskreis Inklusion
gemäß UN-Behindertenrechtskonvention“ wurde am 25.03.26 vom Ausschuss für Soziales,
Wohnen und Gesundheit in den Arbeitskreis Inklusion (AK Inklusion) verwiesen.
Der AK Inklusion hat in seiner Sitzung am 21.04.26 zur Konkretisierung des Antrages und
einem rechtssicheren Rahmen eine Geschäftsordnung für den AK Inklusion auf den Weg
gebracht und einheitlich beschlossen.
In Vertretung
gez.
Ann Kathrin Frede
Beigeordnete
Anlagen:
Geschäftsordnung
Stadtverwaltung Witten
Seite: 2/2
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