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Feststellung eventueller Hinderungsgründe der am 5. Juli 2026 gewählten Mitglieder des Ortschaftsrates Grimmelfingen-Lindenhöhe für ihren Eintritt in den Ortschftsrat
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Ulm |
| Datum | 2026-07-15 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat Ulm stellt fest, dass bei den am 5. Juli 2026 gewählten Mitgliedern des neu gegründeten Ortschaftsrates Grimmelfingen-Lindenhöhe keine Hinderungsgründe gemäß § 29 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg für ihren Eintritt vorliegen. Die gewählten Personen hatten entsprechende Erklärungen abgegeben, die von der Verwaltung geprüft wurden. Der Antrag wurde angenommen.
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Dokument
Extrahierter Text
Tischvorlage Stadt Ulm
Beschlussvorlage
Sachbearbeitung OB/G - Geschäftsstelle des Gemeinderats
Datum 02.07.2026
Geschäftszeichen OB/G-005
Beschlussorgan Gemeinderat Sitzung am 15.07.2026 TOP
Behandlung öffentlich GD 247/26
Betreff: Feststellung eventueller Hinderungsgründe der am 5. Juli 2026 gewählten
Mitglieder des Ortschaftsrates Grimmelfingen-Lindenhöhe für ihren Eintritt in den
Ortschaftsrat
Anlagen: -
Antrag:
Es wird festgestellt, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 der Gemeindeordnung für Baden-
Württemberg für den Eintritt der am 5. Juli 2026 gewählten Mitglieder des Ortschaftsrates
Grimmelfingen-Lindenhöhe in den Ortschaftsrat vorliegen.
Carolin Ehringer
Zur Mitzeichnung an: Bearbeitungsvermerke Geschäftsstelle des
Gemeinderats:
OB Eingang OB/G
Versand an GR
Niederschrift §
Anlage Nr.
- 2 -
Sachdarstellung:
Nach § 29 Abs. 5 i. V. m. § 72 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der
Ortschaftsrat nach regelmäßigen Wahlen vor der Einberufung der ersten Sitzung des neuen
Ortschaftsrates festzustellen, ob bei den gewählten Personen Hinderungsgründe nach § 29 der
Gemeindeordnung dem Eintritt in den Ortschaftsrat entgegenstehen.
Nachdem es für die Ortschafts Grimmelfingen-Lindenhöhe bisher keinen Ortschaftsrat gibt, fällt
diese Aufgabe dem Gemeinderat zu.
Die am 5. Juli 2026 gewählten Mitglieder des Ortschaftsrats wurden gebeten eine entsprechende
Erklärung abzugeben.
Nach Prüfung dieser Erklärungen kommt die Verwaltung zur Auffassung, dass keine
Hinderungsgründe vorliegen.
Text aus PDF extrahiert