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Unterhaltung der Rad-/Gehweganlage entlang des westlichen Verlaufs der Düttingdorfer Straße (L 922)hier: Antrag der UWG-Fraktion in der Sitzung des Rates am 09.09.2014
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Spenge |
| Datum | 2014-09-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
X öffentlich
nichtöffentlich
Datum Vorlagen-Nr.
10.09.2014 85/2014
Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent
Betriebs- und 25.09.2014 6
Verkehrsinfrastrukturausschuss
Betreff:
Unterhaltung der Rad-/Gehweganlage entlang des westlichen Verlaufs der Düttingdorfer Straße
(L 922)
hier: Antrag der UWG-Fraktion in der Sitzung des Rates am 09.09.2014
Sachdarstellung:
Die Stadt Spenge hat im Jahre 1997 auf Initiative der Anlieger des westlichen Teils der
Düttingdorfer Straße (L 922) sowie mit Zustimmung des für die Landesstraße zuständigen
Straßenbaulastträgers, heute: Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, einen
provisorischen Geh-/Radweg angelegt. Der provisorische Geh-/Radweg ist seinerzeit parallel
zur Düttingdorfer Straße überwiegend auf privaten Grundstücksflächen gebaut worden. Mit
den insgesamt 6 Eigentümern der Flächen wurden zu diesem Zweck Gestattungsverträge
abgeschlossen. Eine Ausfertigung des damals erarbeiteten Vertragswerkes nebst Darstellung
des Streckenverlaufs wird der Vorlage (Anlage 1) beigefügt.
Am 4. August 2014 hat Herr Erwin Upmeier, Haller Straße 27, schriftlich auf den vorgenannten
Sachverhalt verwiesen und zugleich beklagt, dass der Weg vernachlässigt, mit Gras bewachsen
und kaum begehbar ist (siehe beigefügtes Schreiben vom 04.08.2014). Abgestellt wurde dabei
auf den Bereich zwischen der vorhandenen Bushaltestelle/Schulbushaltestelle auf Höhe des
Grundstücks Düttingdorfer Straße 89 bis zur Einmündung der Gemeindestraße „Haller Straße“
und darüber hinausgehend bis zur Gemeindestraße „Hörmanns Holz“. Anlässlich einer
Bestandsaufnahme vor Ort konnte festgestellt werden, dass der Teilbereich der fußläufigen
Verbindung zwischen Bushaltestelle und Haller Straße nach wie vor deutlich frequentiert wird,
da hier ein ausgestalteter Fußweg mit deutlich erkennbarem Schotteruntergrund vorhanden
war. Im weiteren Verlauf der fußläufigen Verbindung zwischen Haller Straße und Hörmanns
Holz war aufgrund der ausgeprägten Grasnarbe eine benutzte Fußwegeverbindung nicht
erkenntbar. Die ursprünglich in diesem Bereich vorgesehene Aufschotterung ist mit einer
festen Grasnarbe bedeckt, die den Rückschluss zulässt, dass hier eine ausgeprägte hohe
Nutzerfrequenz nicht anzunehmen ist. Anlässlich eines morgentlichen Besuches an einem der
Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 85/2014, vom 10.09.2014 | Seite 1 von 2
Werktage wurde diese Vermutung bestätigt. In der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr
erfolgte keine Benutzung des Geh-/ Radweges in der gesamten Länge zwischen Bushaltestelle
und Hörmanns Holz. Wenngleich diese einmalige Wahrnehmung nicht umfassend
aussagekräftig ist, so ist noch hinzuzufügen, dass insgesamt 5 Schulkinder über die
Bushaltestelle auf Höhe des Gebäudes 89 bedient werden. Die Schüler werden zum
Schulzentrum Spenge gefahren und nach Schulschluss zurückverbracht. 3 Schüler kommen
dabei aus dem Bereich der Gemeindestraßen In der Mark und Kiensiek, 2 Schüler sind an der
Haller Straße wohnhaft. Darüber hinaus werden, soweit bekannt, 2 Schüler, die außerhalb von
Spenge beschult werden, gegen 6:45 Uhr vor Ort abgeholt.
Diese Erkenntnisse haben letztendlich dazu geführt, dass der erkennbar genutzte Bereich
zwischen Schulbushaltestelle und Einmündung Haller Straße durch die Mitarbeiter des
Bauhofes dergestalt nachgearbeitet wurde, dass die Oberfläche bis auf Ebene des vorhandenen
Schotters abgezogen und mit Edelsplitt überdeckt wurde. Da der weitere Verlauf des Geh-
/Radweges unterhalb der bereits beschriebenen Grasnarbe nur noch einen sehr
unregelmäßigen Schotterunterbau aufweist und unter Berücksichtigung der doch eher
eingeschränkten Inanspruchnahme wurde hier der Lösungsansatz darin gesehen, die
vorhandene Grasnarbe dauernd kurz und somit weiterhin in Erfüllung der Funktion nutzbar zu
halten. Die Vorhaltung eines entsprechend ausgestaltenen Weges in Verlängerung der Straße
Industriezentrum und weiter parallel verlaufend entlang der Neuenkirchener Straße bis zu der
Fläche des ehemaligen Kleinbahnhofes Wallenbrück ist bereits seit einigen Jahren
unbeanstandet in Funktion. Es sollte in diesem Zusammenhang auch berücksichtigt werden,
dass nachgearbeitete provisorische Rad- und Gehwege (siehe Lückenschluss Bünder Straße bis
zum Hücker Kreuz) sich auch bei intensiver Nutzung in Kürze zu einer schmalen mit Schotter
bzw. Splitt versehenen Geh- und Fahrtrasse zurückentwickeln. Zusammenfassend kann daher
festgestellt werden, dass eine Schutzzone für die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Schüler,
sonstige Fußgänger, Radfahrer) aufgrund des schlechten Ausbauzustandes der Düttingdorfer
Straße (L 922) in dem Bereich nach wie vor sinnvoll ist, wobei die Ausgestaltung der parallel
zur Landesstraße verlaufenden Wegeabschnitte in Anbetracht der Nutzerfrequenz in
Teilbereichen zurückhaltender ausgestaltet, aber durchaus nutzbar sein sollten. Das steht im
Übrigen auch nicht im Widerspruch zu der in den damaligen Gestattungsverträgen getroffenen
Vereinbarung, wonach die Stadt Spenge den Geh-/Radweg mit einer Breite von 1 m
sachgemäß anzulegen und zu unterhalten hat. Ein Ausbaustandard wuede hier nicht
festgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Betriebs- und Verkehrsinfrastrukturausschuss beschließt, den provisorischen Rad-/Gehweg
zwischen Haller Straße und Hörmanns Holz mit der derzeitigen festen Grasnarbe als
Oberflächengestaltung hinsichtlich seiner Funktionalität beizubehalten, zumindest aber zu
erproben.
federf. Abt./Verfasser:
II / 1 Abt. Stadtentwicklung, Infrastruktur, Bauen/ Herr Bernd Pellmann
(Dumcke)
Bürgermeister
Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 85/2014, vom 10.09.2014 | Seite 2 von 2
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