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Unterhaltung der Rad-/Gehweganlage entlang des westlichen Verlaufs der Düttingdorfer Straße (L 922)hier: Antrag der UWG-Fraktion in der Sitzung des Rates am 09.09.2014

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Spenge
Datum2014-09-25
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Beschlussvorlage X öffentlich nichtöffentlich Datum Vorlagen-Nr. 10.09.2014 85/2014 Beratungsfolge Termin TOP Ein Für Geg Ent Betriebs- und 25.09.2014 6 Verkehrsinfrastrukturausschuss Betreff: Unterhaltung der Rad-/Gehweganlage entlang des westlichen Verlaufs der Düttingdorfer Straße (L 922) hier: Antrag der UWG-Fraktion in der Sitzung des Rates am 09.09.2014 Sachdarstellung: Die Stadt Spenge hat im Jahre 1997 auf Initiative der Anlieger des westlichen Teils der Düttingdorfer Straße (L 922) sowie mit Zustimmung des für die Landesstraße zuständigen Straßenbaulastträgers, heute: Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen, einen provisorischen Geh-/Radweg angelegt. Der provisorische Geh-/Radweg ist seinerzeit parallel zur Düttingdorfer Straße überwiegend auf privaten Grundstücksflächen gebaut worden. Mit den insgesamt 6 Eigentümern der Flächen wurden zu diesem Zweck Gestattungsverträge abgeschlossen. Eine Ausfertigung des damals erarbeiteten Vertragswerkes nebst Darstellung des Streckenverlaufs wird der Vorlage (Anlage 1) beigefügt. Am 4. August 2014 hat Herr Erwin Upmeier, Haller Straße 27, schriftlich auf den vorgenannten Sachverhalt verwiesen und zugleich beklagt, dass der Weg vernachlässigt, mit Gras bewachsen und kaum begehbar ist (siehe beigefügtes Schreiben vom 04.08.2014). Abgestellt wurde dabei auf den Bereich zwischen der vorhandenen Bushaltestelle/Schulbushaltestelle auf Höhe des Grundstücks Düttingdorfer Straße 89 bis zur Einmündung der Gemeindestraße „Haller Straße“ und darüber hinausgehend bis zur Gemeindestraße „Hörmanns Holz“. Anlässlich einer Bestandsaufnahme vor Ort konnte festgestellt werden, dass der Teilbereich der fußläufigen Verbindung zwischen Bushaltestelle und Haller Straße nach wie vor deutlich frequentiert wird, da hier ein ausgestalteter Fußweg mit deutlich erkennbarem Schotteruntergrund vorhanden war. Im weiteren Verlauf der fußläufigen Verbindung zwischen Haller Straße und Hörmanns Holz war aufgrund der ausgeprägten Grasnarbe eine benutzte Fußwegeverbindung nicht erkenntbar. Die ursprünglich in diesem Bereich vorgesehene Aufschotterung ist mit einer festen Grasnarbe bedeckt, die den Rückschluss zulässt, dass hier eine ausgeprägte hohe Nutzerfrequenz nicht anzunehmen ist. Anlässlich eines morgentlichen Besuches an einem der Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 85/2014, vom 10.09.2014 | Seite 1 von 2 Werktage wurde diese Vermutung bestätigt. In der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr erfolgte keine Benutzung des Geh-/ Radweges in der gesamten Länge zwischen Bushaltestelle und Hörmanns Holz. Wenngleich diese einmalige Wahrnehmung nicht umfassend aussagekräftig ist, so ist noch hinzuzufügen, dass insgesamt 5 Schulkinder über die Bushaltestelle auf Höhe des Gebäudes 89 bedient werden. Die Schüler werden zum Schulzentrum Spenge gefahren und nach Schulschluss zurückverbracht. 3 Schüler kommen dabei aus dem Bereich der Gemeindestraßen In der Mark und Kiensiek, 2 Schüler sind an der Haller Straße wohnhaft. Darüber hinaus werden, soweit bekannt, 2 Schüler, die außerhalb von Spenge beschult werden, gegen 6:45 Uhr vor Ort abgeholt. Diese Erkenntnisse haben letztendlich dazu geführt, dass der erkennbar genutzte Bereich zwischen Schulbushaltestelle und Einmündung Haller Straße durch die Mitarbeiter des Bauhofes dergestalt nachgearbeitet wurde, dass die Oberfläche bis auf Ebene des vorhandenen Schotters abgezogen und mit Edelsplitt überdeckt wurde. Da der weitere Verlauf des Geh- /Radweges unterhalb der bereits beschriebenen Grasnarbe nur noch einen sehr unregelmäßigen Schotterunterbau aufweist und unter Berücksichtigung der doch eher eingeschränkten Inanspruchnahme wurde hier der Lösungsansatz darin gesehen, die vorhandene Grasnarbe dauernd kurz und somit weiterhin in Erfüllung der Funktion nutzbar zu halten. Die Vorhaltung eines entsprechend ausgestaltenen Weges in Verlängerung der Straße Industriezentrum und weiter parallel verlaufend entlang der Neuenkirchener Straße bis zu der Fläche des ehemaligen Kleinbahnhofes Wallenbrück ist bereits seit einigen Jahren unbeanstandet in Funktion. Es sollte in diesem Zusammenhang auch berücksichtigt werden, dass nachgearbeitete provisorische Rad- und Gehwege (siehe Lückenschluss Bünder Straße bis zum Hücker Kreuz) sich auch bei intensiver Nutzung in Kürze zu einer schmalen mit Schotter bzw. Splitt versehenen Geh- und Fahrtrasse zurückentwickeln. Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, dass eine Schutzzone für die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Schüler, sonstige Fußgänger, Radfahrer) aufgrund des schlechten Ausbauzustandes der Düttingdorfer Straße (L 922) in dem Bereich nach wie vor sinnvoll ist, wobei die Ausgestaltung der parallel zur Landesstraße verlaufenden Wegeabschnitte in Anbetracht der Nutzerfrequenz in Teilbereichen zurückhaltender ausgestaltet, aber durchaus nutzbar sein sollten. Das steht im Übrigen auch nicht im Widerspruch zu der in den damaligen Gestattungsverträgen getroffenen Vereinbarung, wonach die Stadt Spenge den Geh-/Radweg mit einer Breite von 1 m sachgemäß anzulegen und zu unterhalten hat. Ein Ausbaustandard wuede hier nicht festgelegt. Beschlussvorschlag: Der Betriebs- und Verkehrsinfrastrukturausschuss beschließt, den provisorischen Rad-/Gehweg zwischen Haller Straße und Hörmanns Holz mit der derzeitigen festen Grasnarbe als Oberflächengestaltung hinsichtlich seiner Funktionalität beizubehalten, zumindest aber zu erproben. federf. Abt./Verfasser: II / 1 Abt. Stadtentwicklung, Infrastruktur, Bauen/ Herr Bernd Pellmann (Dumcke) Bürgermeister Beschlussvorlage, Vorlagen-Nr. 85/2014, vom 10.09.2014 | Seite 2 von 2

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