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Antrag der CSU Fraktion vom 13.06.2026 - Straßenbenennung nach Herrn Hans Schleier

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSchwabach
Datum2026-07-21
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CSU-Fraktion beantragt die Benennung des Platzes vor dem Dietersdorfer Feuerwehrhaus nach Hans Schleier (vollständiger Name: Johann Schleier, verstorben Dezember 2025). Die Vorprüfung zeigt, dass der Platz zunächst öffentlich gewidmet werden muss und die fünfjährige Wartezeit nach dem Tod noch nicht erfüllt ist. Die Verwaltung schlägt vor, Hans Schleier auf die Vorschlagsliste für zukünftige Straßenbenennungen aufzunehmen.

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BESCHLUSSVORLAGE - öffentlich - A.44/004/2026 Sachvortragende/r Amt / Geschäftszeichen Stadtbaurat Ricus Kerckhoff Tiefbauamt Sachbearbeiter/in: Julia Wenger Antrag der CSU Fraktion vom 13.06.2026 - Straßenbenennung nach Herrn Hans Schleier 1: Schreiben der CSU Fraktion Schwabach vom 13.06.2026 2: Lageplan - Platz von dem Feuerwehrhaus Dietersdorf 3: Langeplan Umgebung - Platz von dem Feuerwehrhaus Dietersdorf Beratungsfolge Termin Status Beschlussart Ausschuss für Bau, Umwelt und Mobilität 21.07.2026 öffentlich Beschluss Beschlussvorschlag: Herr Hans Schleier wird auf die Vorschlagsliste für Straßenbenennungen aufgenommen. Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Kosten lt. Beschlussvorschlag Gesamtkosten der Maßnahme davon für die Stadt Haushaltsmittel vorhanden? Folgekosten? Klimaschutz I. Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den II. Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungs- Klimaschutz: Optionen? Ja, positiv* Ja* Ja, negativ* Nein* x Nein *Erläuterungen dazu sind im Sachvortrag aufzuführen. Seite 1 von 2 I. Sachverhalt Mit Schreiben vom 13.06.2026 stellt die CSU-Fraktion Schwabach den Antrag, den Platz vor dem Dietersdorfer Feuerwehrhaus nach Hans Schleier zu benennen. Eine Vorprüfung für eine mögliche Benennung des Platzes ergab folgende Ergebnisse: • Damit eine Gemeinde einer Straße oder einem Platz einen Namen geben kann, muss die Fläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße aufweisen. Der Platz vor dem Feuerwehrhaus in Dietersdorf wurde bisher nicht öffentlich gewidmet. • Die Widmung und Benennung des Platzes bedeutet eine Adressänderung für das Feuerwehrhaus, das aktuell über die Anschrift „Dietersdorfer Straße 177“ verfügt. • Der vollständige Vor- und Zuname des Herrn Hans Schleier lautet Johann Schleier. Der Duden und der Ständige Ausschuss für geographische Namen (StAGN) geben Regeln zur richtigen Schreibweise und zur Bildung von Straßennamen vor. Diese werden in einer Handreichung des Deutschen Städtetags aufgegriffen und weiter konkretisiert. Nach Empfehlung des StAGN sollen grundsätzlich Vor- und Zunamen verwendet werden, um eine eindeutige Identifikation der Person zu gewährleisten. Ein Kose- /Spitzname ("Hans" anstelle "Johann") sollte nur dann verwendet werden, wenn die- ser allgemeingültig bekannt und in der Person begründet ist. Es ist der ausdrückliche Wunsch der Familie, den Spitzname „Hans“ anstelle von Johann zu verwenden, da Herr Johann Schleier nach deren Angaben allgemeingültig als Hans Schleier bekannt war. • Für die Benennung einer öffentlichen Straße oder Einrichtung zu Ehren einer Person, wurde eine Wartezeit von fünf Jahren nach Ableben der Person festgelegt. Herr Jo- hann Schleier verstarb im Dezember 2025. Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Hans Schleier vorerst auf die Vorschlagsliste für die Be- nennung von Straßen aufzunehmen. Seite 2 von 2

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