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Antrag der CSU Fraktion vom 13.06.2026 - Straßenbenennung nach Herrn Hans Schleier
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Schwabach |
| Datum | 2026-07-21 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CSU-Fraktion beantragt die Benennung des Platzes vor dem Dietersdorfer Feuerwehrhaus nach Hans Schleier (vollständiger Name: Johann Schleier, verstorben Dezember 2025). Die Vorprüfung zeigt, dass der Platz zunächst öffentlich gewidmet werden muss und die fünfjährige Wartezeit nach dem Tod noch nicht erfüllt ist. Die Verwaltung schlägt vor, Hans Schleier auf die Vorschlagsliste für zukünftige Straßenbenennungen aufzunehmen.
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Dokument
Extrahierter Text
BESCHLUSSVORLAGE
- öffentlich - A.44/004/2026
Sachvortragende/r Amt / Geschäftszeichen
Stadtbaurat Ricus Kerckhoff Tiefbauamt
Sachbearbeiter/in: Julia Wenger
Antrag der CSU Fraktion vom 13.06.2026 - Straßenbenennung nach Herrn Hans
Schleier
1: Schreiben der CSU Fraktion Schwabach vom 13.06.2026
2: Lageplan - Platz von dem Feuerwehrhaus Dietersdorf
3: Langeplan Umgebung - Platz von dem Feuerwehrhaus Dietersdorf
Beratungsfolge Termin Status Beschlussart
Ausschuss für Bau, Umwelt und Mobilität 21.07.2026 öffentlich Beschluss
Beschlussvorschlag:
Herr Hans Schleier wird auf die Vorschlagsliste für Straßenbenennungen aufgenommen.
Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein
Kosten lt. Beschlussvorschlag
Gesamtkosten der Maßnahme
davon für die Stadt
Haushaltsmittel vorhanden?
Folgekosten?
Klimaschutz
I. Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den II. Wenn ja, negativ: Bestehen alternative Handlungs-
Klimaschutz: Optionen?
Ja, positiv* Ja*
Ja, negativ* Nein*
x Nein
*Erläuterungen dazu sind im Sachvortrag aufzuführen.
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I. Sachverhalt
Mit Schreiben vom 13.06.2026 stellt die CSU-Fraktion Schwabach den Antrag, den Platz vor
dem Dietersdorfer Feuerwehrhaus nach Hans Schleier zu benennen.
Eine Vorprüfung für eine mögliche Benennung des Platzes ergab folgende Ergebnisse:
• Damit eine Gemeinde einer Straße oder einem Platz einen Namen geben kann, muss
die Fläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße aufweisen. Der Platz vor dem
Feuerwehrhaus in Dietersdorf wurde bisher nicht öffentlich gewidmet.
• Die Widmung und Benennung des Platzes bedeutet eine Adressänderung für das
Feuerwehrhaus, das aktuell über die Anschrift „Dietersdorfer Straße 177“ verfügt.
• Der vollständige Vor- und Zuname des Herrn Hans Schleier lautet Johann Schleier.
Der Duden und der Ständige Ausschuss für geographische Namen (StAGN) geben
Regeln zur richtigen Schreibweise und zur Bildung von Straßennamen vor. Diese
werden in einer Handreichung des Deutschen Städtetags aufgegriffen und weiter
konkretisiert.
Nach Empfehlung des StAGN sollen grundsätzlich Vor- und Zunamen verwendet
werden, um eine eindeutige Identifikation der Person zu gewährleisten. Ein Kose-
/Spitzname ("Hans" anstelle "Johann") sollte nur dann verwendet werden, wenn die-
ser allgemeingültig bekannt und in der Person begründet ist. Es ist der ausdrückliche
Wunsch der Familie, den Spitzname „Hans“ anstelle von Johann zu verwenden, da
Herr Johann Schleier nach deren Angaben allgemeingültig als Hans Schleier bekannt
war.
• Für die Benennung einer öffentlichen Straße oder Einrichtung zu Ehren einer Person,
wurde eine Wartezeit von fünf Jahren nach Ableben der Person festgelegt. Herr Jo-
hann Schleier verstarb im Dezember 2025.
Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Hans Schleier vorerst auf die Vorschlagsliste für die Be-
nennung von Straßen aufzunehmen.
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