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Entwicklungskonzept "Auf der Schanze" (Antrag der Move-Fraktion)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Rheda-Wiedenbrück
Datum2026-06-18
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Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr . V-218/2025 1. Erg. Der Bürgermeister öffentliche V O R L A G E Fachbereich/Abteilung: Abt. Stadtplanung Erstellt durch: Frau Wierling Erstellt am: 01.04.2026 5  Beratungsfolge  Sitzungstermin Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 11.09.2025 Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 18.06.2026 10 Tagesordnungspunkt: Entwicklungskonzept "Auf der Schanze" (Antrag der Move-Fraktion) 15 1 Finanzielle Auswirkungen ￿ Nein X Ja, ￿ Mitzeichnung Käm­ dann auch: merer / FBL Finanzen erforderlich 2 Im Haushaltsplan vorgese­ X Nein ￿ Ja Produkt Sachkonto / Inv. Nr. hen? (Gesamt-)Betrag (auch wenn im Haushalt vorgesehen) 3 Die Leistungen sind grund­ X Freiwillig ￿ Pflichtig durch Gesetz / Verordnung sätzlich 4 Veränderungen durch den Beschluss auf den zuletzt beschlossenen Haushalt (Erhöhung + / Reduzierung - ) Investiv (Finanzplan) 2024 2025 2026 2027 Einzahlung Auszahlung Konsumtiv (Ergebnisplan) 2024 2025 2026 2027 Ertrag Aufwand Ergänzung: Wenn oben bei finanzielle Auswirkungen „nein“ angekreuzt ist, kann der Rest (2 bis 4) gelöscht werden 20 Seite 1 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt: 25 a. Die Verwaltung wird beauftragt Planungsbüros zur weiteren Planung zu beauftragen. b. Die Verwaltung wird beauftragt die Planung nicht weiter zu verfolgen. 30 Sachverhalt: Im Juni 2025 hat die move-Fraktion mit Schreiben an den Bürgermeister der Stadt Rheda-Wiedenbrück einen Antrag „Entwicklungskonzept „Schanze“ Wiedenbrück“ eingereicht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, mit den beteiligten Eigentümern der „Schanze“ Gespräche zur Umsetzung des Konzepts „Schanze“ zu führen sowie die weiteren 35 Planungsschritte auf den Weg zu bringen (vgl. AV-19/2025). Im Juli hat der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung den Antrag zur weiteren Bearbeitung an die Stadtverwaltung übergeben. Im September 2025 wurde dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung eine erste Einschätzung seitens der Verwaltung vorgelegt (vgl. V-218/2025). 40 In der Zwischenzeit wurden weitere Bewertungen durchgeführt: Ergänzende planungsrechtliche Bewertung Im weiteren Verlauf der Prüfung des vorgelegten Entwicklungskonzeptes hat sich gezeigt, 45 dass zur Umsetzung der dargestellten städtebaulichen Zielsetzung neben den bereits dargestellten planungsrechtlichen Fragestellungen weitere formelle Verfahren erforderlich werden. Für den betroffenen Bereich bestehen derzeit mehrere rechtskräftige Bebauungspläne, deren 50 Festsetzungen mit den vorgesehenen Nutzungen und der geplanten Neuordnung der Verkehrsflächen nicht vereinbar sind. Insbesondere die vorgesehene Entwicklung zusätzlicher Wohnbauflächen sowie die Neuordnung der Erschließung sind auf Grundlage der bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen derzeit nicht genehmigungsfähig. 55 Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist daher eine grundlegende Änderung der bestehenden Bebauungspläne bzw. die Aufstellung eines neuen Bebauungs­ plans erforderlich. Zudem stellt der rechtwirksame Flächennutzungsplan der Stadt Rheda-Wiedenbrück beispielsweise im Bereich der geplanten Bebauung eine öffentliche Parkfläche dar. Im Zuge einer möglichen Aufstellung eines neuen Bebauungsplans ist daher 60 auch die Änderung des Flächennutzungsplans unerlässlich. Eine grobe Kostenschätzung für die Planung (Bauleitplanverfahren) beläuft sich auf ca. 50.000-55.000 €. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Entwurf des Haushaltsplans 2027 vorgesehen. Zusätzliche Kosten für beispielsweise ergänzende notwendig werdende 65 Gutachten etc. kommen noch hinzu. In einem nächsten Schritt wären ein Fachbüro zur Umsetzung der Bauleitplanung notwendig. In diesem Zuge wären auch weitere Gutachten (bspw. Immissionsgutachten) anzuwenden. Ergänzende Betrachtung Verkehr 70 Planfeststellungsverfahren Kreisstraße Die Hauptstraße hat eine überörtliche Verkehrsbedeutung und ist im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eine klassifizierte Kreisstraße, die innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und auch zur Erschließung der anliegenden 75 Grundstücke bestimmt ist. Baulastträger ist der Kreis Gütersloh. Bei wesentlichen Änderungen einer bestehenden Kreisstraße, bei denen die Belange des Verkehrs überwiegen, sind die Seite 2 Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu beachten. Kreisstraßen dürfen nur geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Eine Änderung liegt vor, wenn die Straße in sonstiger Weise erheblich baulich umgestaltet wird. Planfeststellung und 80 Plangenehmigung entfallen in Fällen von unwesentlicher Bedeutung. Diese liegen z. B. vor, wenn andere öffentliche Belange nicht berührt sind oder die erforderlichen behördlichen Entscheidungen vorliegen und sie dem Plan nicht entgegenstehen. Die komplexe Sachlage ist noch nicht abschließend rechtlich bewertet. Doch auf Grundlage der bisherigen Erkenntnisse geht die Verwaltung davon aus, dass ein Planfeststellungsverfahren notwendig 85 ist. In diesem Verfahren werden sämtliche öffentliche und privaten Belange, insbesondere verkehrliche, immissionsschutzrechtliche sowie naturschutzrechtliche Belange geprüft und gegeneinander abgewogen. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück würde in diesem Verfahren als Träger öffentlicher Belange beteiligt. 90 Der Kreis Gütersloh hat bereits darauf hingewiesen, dass eine kurzfristige Umsetzung der Gesamtmaßnahme, einschließlich der vorgesehenen Umlegung der Straße und der damit verbundenen verkehrlichen Maßnahmen, derzeit nicht absehbar ist. Auch im Falle einer Förderfähigkeit wäre eine Realisierung erst mittel- bis langfristig zu erwarten. Sollte die Stadt Rheda-Wiedenbrück die Maßnahme eigenständig durchführen wollen, wäre eine kurzfristigere 95 Umsetzung grundsätzlich möglich. Dies müsse jedoch vollständig auf eigene Kosten und ohne Inanspruchnahme von Fördermitteln des Kreises erfolgen. Insofern der Kreis Gütersloh als zuständiger Baulastträger die Maßnahme umsetzt, würden die anfallenden Kosten entsprechend des üblichen Verfahrens zwischen Stadt und Kreis aufgeteilt. Dabei würde die Stadt die Kosten für die Nebenanlagen tragen, während der Kreis die Kosten für die Verkehrs­ 100 flächen trägt. Ruhender Verkehr Die Umsetzung des Konzeptes erfordert eine umfassende Neuordnung der bestehenden Verkehrsflächen. Neben der möglichen Umlegung der Kreisstraße sind auch Anpassungen 105 der innerörtlichen Erschließungsstraßen, der Fuß- und Radwegeverbindungen sowie des Parkplatzes erforderlich. Bei der Verlegung verändert sich der Flächenzuschnitt der Stellplatzanlage, sodass von einer Reduzierung der Stellplätze ausgegangen werden muss. Mobilstation 110 Im vorliegenden Konzept ist die Einrichtung einer Mobilitätsstation im Bereich der öffentlichen Stellplatzanlage vorgesehen. Ziel ist die Bündelung verschiedener Mobilitätsangebote. Bei der vorliegenden Planung blieb die Errichtung von zwei Bushaltestellen unberücksichtigt und ist bei einer weiteren Planung zu ergänzen. 115 Kostenschätzung Für die vorgenannten Maßnahmen entstehen Kosten, deren Höhe derzeit noch nicht abschließend beziffert werden kann. Eine erste vorläufige Kostenschätzung für das Vorhaben geht von ca. 4,7 Mio. Euro aus. Um die bisherigen Überlegungen zu konkretisieren, wäre der nächste Schritt die Beauftragung 120 eines Planungsbüros. In diesem Zusammenhang sind Fachgutachten zu erstellen, die als Grundlage für eine belastbarere Planung sowie eine genauere Kostenermittlung dienen können. Ergänzende Betrachtung Entwässerung 125 Unabhängig vom Fraktionsantrag muss der Eigenbetrieb Abwasser mittelfristig die bestehende Entwässerungsinfrastruktur auch hinsichtlich der Regenrückhaltung an die künftigen Anforderungen anpassen und neu gliedern. 130 Für die Umsetzung des Antrags sind in Bezug auf die Entwässerung zusätzliche Anpassungen der bestehenden Entwässerungsinfrastruktur erforderlich. Seite 3 Nach erster fachlicher Einschätzung sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich: • Umlegung der vorhandenen Kanaltrassen, inkl. Rückbau der bestehenden Kanäle 135 • Herstellung neuer Regen- und Schmutzwasserkanäle • Errichtung einer Regenklärung • Errichtung einer Regenrückhaltung Die notwendige bauliche Anpassung der Kanalsysteme ist technisch und finanziell aufwendig. 140 Wie auch beim voran genannten Punkt Verkehr, entstehen für die Entwässerungsmaßnahmen Kosten, deren Höhe derzeit noch nicht abschließend beziffert werden kann. Eine erste vorläufige Kostenschätzung geht hierbei von ca. 5,5 Mio. Euro aus. Eine Gliederung der Kosten bzgl. der künftig notwendigen Maßnahmen und die mit dem Antrag erforderlichen Änderungen wurde nicht vorgenommen. 145 Wie auch bei den baulichen Maßnahmen für den Punkt Verkehr, wäre der nächste Schritt die Beauftragung eines Planungsbüros für eine tiefergehende und belastbarere Planung und damit einhergehende genauere Kostenermittlung. Gesamtbewertung 150 Das vorliegende Entwicklungskonzept der move-Fraktion bietet grundsätzlich Potenzial für eine städtebauliche Weiterentwicklung des Bereichs „Auf der Schanze“. Gleichzeitig zeigt sich, dass für eine Umsetzung mehrere komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren erfor­ derlich sind. 155 Hierzu zählen insbesondere • die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens, • ein Planfeststellungsverfahren für die Änderung der Kreisstraße, • umfangreiche bauliche Maßnahmen im Straßenbau, 160 • sowie umfangreiche bauliche Maßnahmen im Kanalbau. Darüber hinaus ist zunächst die Verfügbarkeit der für die Umsetzung erforderlichen Flächen zu prüfen. Sofern diese nicht bereits gesichert werden können, sind entsprechende Grunderwerbsverhandlungen zu führen. Sollte eine einvernehmliche Flächenverfügbarkeit 165 nicht erreicht werden, wäre das Bauleitplanverfahren gegebenenfalls um ein Umlegungsverfahren zu ergänzen. Ausgehend von den vorläufigen und nicht abschließenden Kostenschätzungen ist von einer Investition in Höhe von ca. 10 Mio. € auszugehen. Eine weitere Kostensteigerung ist durch 170 begleitende Untersuchungen (u. a. mögliche Altlastenerkundungen) oder auch in Folge Grunderwerbs möglich. Der Bürgermeister 175 i. A. Jan Ditgens Leitung des technischen Geschäftsbereiches III 180 Seite 4 Jan Ditgens Leitung des technischen Geschäftsbereichs III 185 Seite 5

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