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Entwicklungskonzept "Auf der Schanze" (Antrag der Move-Fraktion)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Rheda-Wiedenbrück |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Rheda-Wiedenbrück Vorlagen-Nr .
V-218/2025 1. Erg.
Der Bürgermeister
öffentliche
V O R L A G E
Fachbereich/Abteilung:
Abt. Stadtplanung
Erstellt durch: Frau Wierling
Erstellt am: 01.04.2026
5
Beratungsfolge Sitzungstermin
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 11.09.2025
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung 18.06.2026
10
Tagesordnungspunkt:
Entwicklungskonzept "Auf der Schanze" (Antrag der Move-Fraktion)
15
1 Finanzielle Auswirkungen Nein X Ja, Mitzeichnung Käm
dann auch: merer / FBL Finanzen
erforderlich
2 Im Haushaltsplan vorgese X Nein Ja Produkt Sachkonto / Inv. Nr.
hen?
(Gesamt-)Betrag (auch wenn im
Haushalt vorgesehen)
3 Die Leistungen sind grund X Freiwillig Pflichtig durch Gesetz / Verordnung
sätzlich
4 Veränderungen durch den Beschluss auf den zuletzt beschlossenen Haushalt
(Erhöhung + / Reduzierung - )
Investiv (Finanzplan) 2024 2025 2026 2027
Einzahlung
Auszahlung
Konsumtiv (Ergebnisplan) 2024 2025 2026 2027
Ertrag
Aufwand
Ergänzung: Wenn oben bei finanzielle Auswirkungen „nein“ angekreuzt ist, kann der Rest (2 bis 4) gelöscht werden
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Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und
beschließt:
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a. Die Verwaltung wird beauftragt Planungsbüros zur weiteren Planung zu beauftragen.
b. Die Verwaltung wird beauftragt die Planung nicht weiter zu verfolgen.
30 Sachverhalt:
Im Juni 2025 hat die move-Fraktion mit Schreiben an den Bürgermeister der Stadt
Rheda-Wiedenbrück einen Antrag „Entwicklungskonzept „Schanze“ Wiedenbrück“
eingereicht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, mit den beteiligten Eigentümern der
„Schanze“ Gespräche zur Umsetzung des Konzepts „Schanze“ zu führen sowie die weiteren
35 Planungsschritte auf den Weg zu bringen (vgl. AV-19/2025). Im Juli hat der Ausschuss für
Bauen und Stadtentwicklung den Antrag zur weiteren Bearbeitung an die Stadtverwaltung
übergeben. Im September 2025 wurde dem Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung eine
erste Einschätzung seitens der Verwaltung vorgelegt (vgl. V-218/2025).
40 In der Zwischenzeit wurden weitere Bewertungen durchgeführt:
Ergänzende planungsrechtliche Bewertung
Im weiteren Verlauf der Prüfung des vorgelegten Entwicklungskonzeptes hat sich gezeigt,
45 dass zur Umsetzung der dargestellten städtebaulichen Zielsetzung neben den bereits
dargestellten planungsrechtlichen Fragestellungen weitere formelle Verfahren erforderlich
werden.
Für den betroffenen Bereich bestehen derzeit mehrere rechtskräftige Bebauungspläne, deren
50 Festsetzungen mit den vorgesehenen Nutzungen und der geplanten Neuordnung der
Verkehrsflächen nicht vereinbar sind. Insbesondere die vorgesehene Entwicklung zusätzlicher
Wohnbauflächen sowie die Neuordnung der Erschließung sind auf Grundlage der
bestehenden planungsrechtlichen Festsetzungen derzeit nicht genehmigungsfähig.
55 Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist daher eine grundlegende
Änderung der bestehenden Bebauungspläne bzw. die Aufstellung eines neuen Bebauungs
plans erforderlich. Zudem stellt der rechtwirksame Flächennutzungsplan der Stadt
Rheda-Wiedenbrück beispielsweise im Bereich der geplanten Bebauung eine öffentliche
Parkfläche dar. Im Zuge einer möglichen Aufstellung eines neuen Bebauungsplans ist daher
60 auch die Änderung des Flächennutzungsplans unerlässlich.
Eine grobe Kostenschätzung für die Planung (Bauleitplanverfahren) beläuft sich auf ca.
50.000-55.000 €. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Entwurf des Haushaltsplans 2027
vorgesehen. Zusätzliche Kosten für beispielsweise ergänzende notwendig werdende
65 Gutachten etc. kommen noch hinzu. In einem nächsten Schritt wären ein Fachbüro zur
Umsetzung der Bauleitplanung notwendig. In diesem Zuge wären auch weitere Gutachten
(bspw. Immissionsgutachten) anzuwenden.
Ergänzende Betrachtung Verkehr
70
Planfeststellungsverfahren Kreisstraße
Die Hauptstraße hat eine überörtliche Verkehrsbedeutung und ist im Sinne des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eine klassifizierte Kreisstraße,
die innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und auch zur Erschließung der anliegenden
75 Grundstücke bestimmt ist. Baulastträger ist der Kreis Gütersloh. Bei wesentlichen Änderungen
einer bestehenden Kreisstraße, bei denen die Belange des Verkehrs überwiegen, sind die
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Grundsätze und Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu beachten. Kreisstraßen
dürfen nur geändert werden, wenn der Plan vorher festgestellt ist. Eine Änderung liegt vor,
wenn die Straße in sonstiger Weise erheblich baulich umgestaltet wird. Planfeststellung und
80 Plangenehmigung entfallen in Fällen von unwesentlicher Bedeutung. Diese liegen z. B. vor,
wenn andere öffentliche Belange nicht berührt sind oder die erforderlichen behördlichen
Entscheidungen vorliegen und sie dem Plan nicht entgegenstehen. Die komplexe Sachlage
ist noch nicht abschließend rechtlich bewertet. Doch auf Grundlage der bisherigen
Erkenntnisse geht die Verwaltung davon aus, dass ein Planfeststellungsverfahren notwendig
85 ist. In diesem Verfahren werden sämtliche öffentliche und privaten Belange, insbesondere
verkehrliche, immissionsschutzrechtliche sowie naturschutzrechtliche Belange geprüft und
gegeneinander abgewogen. Die Stadt Rheda-Wiedenbrück würde in diesem Verfahren als
Träger öffentlicher Belange beteiligt.
90 Der Kreis Gütersloh hat bereits darauf hingewiesen, dass eine kurzfristige Umsetzung der
Gesamtmaßnahme, einschließlich der vorgesehenen Umlegung der Straße und der damit
verbundenen verkehrlichen Maßnahmen, derzeit nicht absehbar ist. Auch im Falle einer
Förderfähigkeit wäre eine Realisierung erst mittel- bis langfristig zu erwarten. Sollte die Stadt
Rheda-Wiedenbrück die Maßnahme eigenständig durchführen wollen, wäre eine kurzfristigere
95 Umsetzung grundsätzlich möglich. Dies müsse jedoch vollständig auf eigene Kosten und ohne
Inanspruchnahme von Fördermitteln des Kreises erfolgen. Insofern der Kreis Gütersloh als
zuständiger Baulastträger die Maßnahme umsetzt, würden die anfallenden Kosten
entsprechend des üblichen Verfahrens zwischen Stadt und Kreis aufgeteilt. Dabei würde die
Stadt die Kosten für die Nebenanlagen tragen, während der Kreis die Kosten für die Verkehrs
100 flächen trägt.
Ruhender Verkehr
Die Umsetzung des Konzeptes erfordert eine umfassende Neuordnung der bestehenden
Verkehrsflächen. Neben der möglichen Umlegung der Kreisstraße sind auch Anpassungen
105 der innerörtlichen Erschließungsstraßen, der Fuß- und Radwegeverbindungen sowie des
Parkplatzes erforderlich. Bei der Verlegung verändert sich der Flächenzuschnitt der
Stellplatzanlage, sodass von einer Reduzierung der Stellplätze ausgegangen werden muss.
Mobilstation
110 Im vorliegenden Konzept ist die Einrichtung einer Mobilitätsstation im Bereich der öffentlichen
Stellplatzanlage vorgesehen. Ziel ist die Bündelung verschiedener Mobilitätsangebote. Bei der
vorliegenden Planung blieb die Errichtung von zwei Bushaltestellen unberücksichtigt und ist
bei einer weiteren Planung zu ergänzen.
115 Kostenschätzung
Für die vorgenannten Maßnahmen entstehen Kosten, deren Höhe derzeit noch nicht
abschließend beziffert werden kann. Eine erste vorläufige Kostenschätzung für das Vorhaben
geht von ca. 4,7 Mio. Euro aus.
Um die bisherigen Überlegungen zu konkretisieren, wäre der nächste Schritt die Beauftragung
120 eines Planungsbüros. In diesem Zusammenhang sind Fachgutachten zu erstellen, die als
Grundlage für eine belastbarere Planung sowie eine genauere Kostenermittlung dienen
können.
Ergänzende Betrachtung Entwässerung
125
Unabhängig vom Fraktionsantrag muss der Eigenbetrieb Abwasser mittelfristig die
bestehende Entwässerungsinfrastruktur auch hinsichtlich der Regenrückhaltung an die
künftigen Anforderungen anpassen und neu gliedern.
130 Für die Umsetzung des Antrags sind in Bezug auf die Entwässerung zusätzliche Anpassungen
der bestehenden Entwässerungsinfrastruktur erforderlich.
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Nach erster fachlicher Einschätzung sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich:
• Umlegung der vorhandenen Kanaltrassen, inkl. Rückbau der bestehenden Kanäle
135 • Herstellung neuer Regen- und Schmutzwasserkanäle
• Errichtung einer Regenklärung
• Errichtung einer Regenrückhaltung
Die notwendige bauliche Anpassung der Kanalsysteme ist technisch und finanziell aufwendig.
140 Wie auch beim voran genannten Punkt Verkehr, entstehen für die Entwässerungsmaßnahmen
Kosten, deren Höhe derzeit noch nicht abschließend beziffert werden kann. Eine erste
vorläufige Kostenschätzung geht hierbei von ca. 5,5 Mio. Euro aus. Eine Gliederung der
Kosten bzgl. der künftig notwendigen Maßnahmen und die mit dem Antrag erforderlichen
Änderungen wurde nicht vorgenommen.
145 Wie auch bei den baulichen Maßnahmen für den Punkt Verkehr, wäre der nächste Schritt die
Beauftragung eines Planungsbüros für eine tiefergehende und belastbarere Planung und
damit einhergehende genauere Kostenermittlung.
Gesamtbewertung
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Das vorliegende Entwicklungskonzept der move-Fraktion bietet grundsätzlich Potenzial für
eine städtebauliche Weiterentwicklung des Bereichs „Auf der Schanze“. Gleichzeitig zeigt sich,
dass für eine Umsetzung mehrere komplexe Planungs- und Genehmigungsverfahren erfor
derlich sind.
155
Hierzu zählen insbesondere
• die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens,
• ein Planfeststellungsverfahren für die Änderung der Kreisstraße,
• umfangreiche bauliche Maßnahmen im Straßenbau,
160 • sowie umfangreiche bauliche Maßnahmen im Kanalbau.
Darüber hinaus ist zunächst die Verfügbarkeit der für die Umsetzung erforderlichen
Flächen zu prüfen. Sofern diese nicht bereits gesichert werden können, sind entsprechende
Grunderwerbsverhandlungen zu führen. Sollte eine einvernehmliche Flächenverfügbarkeit
165 nicht erreicht werden, wäre das Bauleitplanverfahren gegebenenfalls um ein
Umlegungsverfahren zu ergänzen.
Ausgehend von den vorläufigen und nicht abschließenden Kostenschätzungen ist von einer
Investition in Höhe von ca. 10 Mio. € auszugehen. Eine weitere Kostensteigerung ist durch
170 begleitende Untersuchungen (u. a. mögliche Altlastenerkundungen) oder auch in Folge
Grunderwerbs möglich.
Der Bürgermeister
175 i. A.
Jan Ditgens
Leitung des technischen Geschäftsbereiches III
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Jan Ditgens
Leitung des technischen Geschäftsbereichs III
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