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Dringlichkeitsantrag Nr. 073/2026 der SPD-Fraktion: Informationen zu den Vorgaben der Regierung zum Haushalt
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Erlangen |
| Datum | 2026-07-30 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die SPD-Fraktion beantragte in einem Dringlichkeitsantrag Informationen zu den Vorgaben der Regierung zum Haushalt. Die Stadt Erlangen erhielt von der Regierung von Mittelfranken seit März 2026 mehrere Schreiben zur Haushaltsüberwachung, darunter eine rechtsaufsichtliche Würdigung, Genehmigungen für Kassenkredite und Hinweise auf notwendige Ausgabenkürzungen. Der Stadtrat nahm den Sachbericht der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis und erklärte den Antrag damit für bearbeitet.
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Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Geschäftszeichen: Verantwortliche/r: Vorlagennummer:
20 Stadtkämmerei 20/101/2026
Dringlichkeitsantrag Nr. 073/2026 der SPD-Fraktion: Informationen zu den
Vorgaben der Regierung zum Haushalt
Beratungsfolge Termin Ö/N Vorlagenart Abstimmung
Stadtrat 30.07.2026 Ö Beschluss einstimmig angenommen
Beteiligte Dienststellen
Rechtsamt (Amt 30)
I. Antrag
1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 073/2026 ist damit bearbeitet.
II. Begründung
1. Ausgangslage
Seit März 2026 sind im Wesentlichen folgende Schreiben der Regierung von Mittelfranken bei der Stadt-
kämmerei eingegangen, die Informationen zu den Vorgaben der Regierung zum Haushalt enthalten:
• Rechtsaufsichtliche Würdigung des Haushalts 2026 vom 16.04.2026. Das Schreiben lag in der Sonder-
sitzung des Stadtrates Erlangen am 27.04.2026 unter TOP 2.1 (nichtöffentlich) als Mitteilung zur Kennt-
nis vor.
• Zwischenmitteilung zu dem Antrag auf Erteilung einer Einzelgenehmigung zur Aufnahme von Investiti-
onskrediten. In diesem Zusammenhang darf auf den Beschluss des Stadtrates vom 25.06.2026, Vorla-
gennummer 20/095/2026, über die „“Vorläufige Haushaltsführung 2026; Aufnahme von Krediten für In-
vestitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen“ verwiesen werden, die detailliert über beantrag-
tes Kreditaufnahmevolumen und Maßnahmen, für die Kredite beantragt wurden, informiert. Die Anla-
gen zu diesem Stadtratsbeschluss wurden von den Fachämtern nachbearbeitet und der Regierung
nochmals übersandt.
• Zusammenfassung eines Gesprächs am 15.07.2026 mit der Regierung über die Konkretisierung des zu
realisierenden Einsparvolumens und die Fortführung der Haushaltskonsolidierung.
• Die Genehmigungen der Erhöhung des im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zulässigen Kas-
senkreditvolumens über den Betrag von 105,0 Mio. € hinaus enthalten in Einzelfällen Hinweise auf die
Notwendigkeit der Reduzierung der Auszahlungen nicht nur im Bereich der freiwilligen Leistungen und
der Nutzung von Sparpotentialen, um die Liquiditätssituation schnellstmöglich zu verbessern und das
Kassenkreditvolumen zu senken.
Gegen die Versagung der Haushaltsgenehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde stehen in Bayern der
betroffenen Kommune die Verpflichtungsklage sowie der Antrag auf einstweilige Anordnung offen.
In Anbetracht der aktuellen Haushaltslage und der Entwicklung des Haushalts im Finanzplanungszeitraum
werden einer Klage seitens der Verwaltung keine Erfolgsaussichten eingeräumt, da die dauerhafte Leis-
tungsfähigkeit einschließlich der Liquidität des städtischen Haushalts nicht sichergestellt ist.
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Wie die Abfrage des Erfüllungsstandes der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen 2026 zum 30.04.2026 ge-
zeigt hat, stellt die Haushaltskonsolidierung einen dynamischen Prozess dar, da nicht immer alle Maßnah-
men wie im Haushaltskonsolidierungskonzept (HKK) geplant umgesetzt werden können. Bereits im Jahr
2026 wird deshalb das geplante Einsparziel verfehlt werden. Eine kontinuierliche Fortschreibung des HKK
ist schon aus diesem Grund unabdingbar.
Bislang wurden die zahlreichen Anträge auf Erhöhung des zulässigen Kassenkreditvolumens stets in dem
für die Leistung der laufenden Auszahlungen erforderlichen Volumen genehmigt, ebenso das im Jahr 2025
beantrage Volumen der Investitionskreditaufnahmen. Die Prüfung rechtlicher Möglichkeiten ist in diesen
Fällen somit nicht angezeigt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Haushaltskonsolidierung
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Anlagen: SPD-Antrag Nr. 073/2026
III. Abstimmung
Beratung im Gremium: Stadtrat am 30.07.2026
Ergebnis/Beschluss:
1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 073/2026 ist damit bearbeitet.
mit 47 gegen 0 Stimmen
Volleth Behringer
Vorsitzende/r Schriftführer/in
IV. Beschlusskontrolle
V. Zur Aufnahme in die Sitzungsniederschrift
VI. Zum Vorgang
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