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Neugestaltung Marktplatz Stommeln und Begrünung Parkplatz Dorfanger Stommeln hier: Antrag der Fraktion Bürgerverein Pulheim vom 20.08.2025 und Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 24.09.2025
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Pulheim |
| Datum | 2026-07-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bürgerverein Pulheim beantragte am 20.08.2025 die Prüfung der Zukunft des Toilettenhäuschens und einer möglichen Neugestaltung des Marktplatzes Stommeln. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte am 24.09.2025 einen Antrag zur Begrünung des Parkplatzes Dorfanger. Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, Bepflanzungsmöglichkeiten mit Schutzmaßnahmen zu prüfen und durchzuführen. Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss beauftragt die Verwaltung, die Sanierung des Toilettenhäuschens zu prüfen und eine Kostenschätzung zu erstellen.
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Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.: 248/2026
Aktenzeichen: IV/61/67, III/26
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin
Umwelt- und Planungsausschuss 10 X 08.07.2026
Ausschuss für Liegenschaften und Hochbau X 16.07.2026
Betreff
Neugestaltung Marktplatz Stommeln und Begrünung Parkplatz Dorfanger Stommeln
hier: Antrag der Fraktion Bürgerverein Pulheim vom 20.08.2025 und Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grü-
nen vom 24.09.2025
V eranlasser/in / Antragsteller/in
Antrag Bürgerverein Pulheim
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
€
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
— im Haushalt des laufenden Jahres €
— in den Haushalten der folgenden Jahre €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
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Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwal-
tung hinsichtlich der Begrünung am Parkplatz Dorfanger die Möglichkeiten der Bepflanzungen unter Berücksichtigung
geeigneter Schutzvorkehrungen eingehender zu prüfen und an geeigneten Stellen durchzuführen. Die Verwaltung wird
beauftragt den Erfolg der getroffenen Maßnahmen zu evaluieren und dem Umwelt- und Planungsausschuss im An-
schluss erneut zu berichten.
Der Liegenschafts- und Hochbauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung die Sanierung des Toilettenhäuschens zu prüfen und eine Kostenschätzung zu erstellen.
Erläuterungen
Am 20.08.2025 hat die Fraktion Bürgerverein die Prüfung der Zukunft des bestehenden Toilettenhäuschens auf dem
Marktplatz in Stommeln bzw. die Erforderlichkeit einer Neugestaltung des Marktplatzes Stommeln beantragt. Der Lie-
genschafts- und Hochbauausschuss und der Planungsausschuss haben die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden
Prüfungen vorzunehmen und zur Beratung und Beschlussfassung vorzustellen.
Thematisch zugehörig hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen am 24.09.2025 einen Antrag zur Untersuchung der
Möglichkeiten zur Neugestaltung der Begrünung bzw. der Einfriedung des Parkplatzes am Dorfanger gestellt.
Der Stand der Prüfergebnisse wird aufgrund der räumlichen Zusammengehörigkeit gemeinsam vorgestellt.
1. Neugestaltung des Marktplatzes Stommeln
Der Dorfanger in Stommeln mit seiner Funktion als Grünraum, Begegnungsstätte und Park- und Veranstaltungsraum de-
finiert und prägt den Ortskern in Stommeln. Zusammen mit dem vor allem in der Hauptstraße befindlichen Einrichtungen
der Daseinsvorsorge (Kirche, Einzelhandel, Gastronomie) bildet der Dorfanger das Nahversorgungszentrum des Orts-
teils Stommeln ab.
Vorlage Nr.: 248/2026 . Seite 3 / 10
Abbildung 1: Luftbild, Quelle: Geobasis NRW
Die städtebauliche Platzabfolge des Dorfangers, mit dem Josef-Gladbach-Platz, dem Marktplatz, den öffentlichen Stell-
plätzen und den vorhandenen Grünflächen ist im Allgemeinen gelungen und den Nutzungsanforderungen entsprechend
gestaltet. Die vielfältigen Anforderungen an den öffentlichen Raum kann der Dorfanger in Stommeln daher grundsätzlich
wahrnehmen. Auch wenn punktuell Flächen aufwertungsbedürftig sind (vgl. Ausführungen zu Punkt 2), so ist die grund-
sätzliche städtebauliche Figur in Takt und bedarf keiner grundsätzlichen Neukonzeption.
Der Marktplatz in Stommeln ist in seiner Lage und Funktion entsprechend ausreichend und zeitgemäß dimensioniert und
ansprechend gestaltet. Das zum Markplatz gehörende Toilettenhäuschen weißt in städtebaulicher Hinsicht keine Miss-
stände auf (vgl. nachfolgende Bilder). Die offene Gestaltung des Toilettenhäuschens verschafft ansprechende Blickbe-
ziehungen in der Ortsmitte und fördert die Einsehbarkeit und damit auch das subjektive Sicherheitsgefühl. Mit der äuße-
ren Gestaltung und den verwendeten Materialien fügt es sich gut in die bestehenden baulichen Strukturen im Bereich
des Ortskerns Stommeln ein. Die Gestaltung entspricht weitestgehend den Vorgaben der Ortskerngestaltungsatzung
Stommeln. Neben seiner eigentlichen Funktion als Unterstand und Toilettenanlage wird durch das „Häuschen“ auch der
Marktplatz gelungen zwischen Marktfläche und Grünfläche gegliedert.
Es ist fraglich ob ein etwaiger Neubau des Gebäudes dem städtebaulichen Status Quo gerecht wird oder eine Trennung
der vorhanden Blickbeziehungen durch einen zeitgemäßen Neubau abgeschnitten würde oder gar als Fremdkörper im
vorhandenen Platzensemble wirken würde. Weiter ist eine aufwändige Neubebauung aufgrund der vorhandenen Abwas-
serleitung und des verrohrten Baches mindestens herausfordernd.
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Baulicher Zustand der Toilettenanlage
Die Toilettenanlage auf dem Dorfanger in Stommeln ist keine öffentliche Toilettenanlage und ist grundsätzlich verschlos-
sen. Für Veranstaltungen und für Wochenmarkttage wird die Bereitstellung einer Toilettenanlage verlangt. Die Veranstal-
ter nutzen diese Toilettenanlage. Bei größeren Veranstaltungen sind zusätzliche Toiletten zur Verfügung zu stellen. An
Wochenmarkttagen ist eine Nutzung der Toilette durch die Marktbesucher und Bürger möglich.
Die Toilettenanlage kann nicht öffentlich nutzbar gemacht werden. Die Toilettenanlagen ist nicht vandalismussicher aus-
gestattet. In dem vorhandenen behindertengerechten WC sind zwar Elemente wie Haltegriffe über dem WC-Sitz und ne-
ben dem Waschtisch vorhanden, jedoch entsprechen die vorhandenen Raummaße nicht den Richtlinien der für Behin-
derten-WC relevanten DIN-Norm. Lediglich die lichte Breite der Eingangstür entspricht der DIN-Norm und ermöglicht die
Zufahrt mit einem Rollstuhl. Die Toilettenanlage kann nicht als Behinderten-WC gekennzeichnet werden
Eine öffentliche Toilettenanlage / ein Behinderten-WC befindet sich am Bahnhof in Stommeln.
Die bauliche Grundsubstanz des Toilettenhäuschens stellt sich dem Alter entsprechend dar. Die Türen der Toilettenan-
lage funktionieren. Sind aber optisch nicht ansprechend und haben schon einige rostige Stellen. Wände und die Toilet-
tenräume sollten gestrichen werden. Die Fliesen der Toilettenräume sind alt, aber in Ordnung.
Die sanitären Einrichtungen befinden sich insgesamt in einem guten Zustand. Lediglich ein Urinal und ein Wasserhahn
muss instandgesetzt werden. Aus optischen Gründen könnten zudem die Leuchten in den sanitären Anlagen ausge-
tauscht, sowie die Außenbeleuchtung auf LED umgerüstet werden.
Das Toilettenhäuschen in seiner Äußeren Gestaltung und Struktur löst keine negativen Auswirkungen auf das Ortsbild
und die Aufenthaltsqualität aus. Die negative Wahrnehmung aus der Bürgerschaft entsteht eher durch den allgemeinen
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Sanierungszustand des Toilettenhäuschens. Entsprechend wird die Verwaltung beauftragt für die dargelegten Maßnah-
men zur Sanierung des Häuschens eine Kostenschätzung zu erarbeiten und dem Liegenschafts- und Hochbauaus-
schuss in einer der künftigen Sitzungen vorzulegen.
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2. Neugestaltung der Begrünung des Parkplatzes am Dorfanger
Eine ökologische und optische Aufwertung der Begrünung im Bereich der Stellplatzanlage wird seitens der Verwaltung
auch im Sinne einer Verbesserung des Mikroklimas in dem betroffenen Bereich grundsätzlich befürwortet. Einzig die
Umsetzung einer dauerhaften Begrünung gestaltet sich in den vorhandenen Beeten aus den nachfolgend näher ausge-
führten Gründen sehr schwierig.
Einer der Hauptgründe dafür, dass in den betroffenen Beetabschnitten in der Vergangenheit keine Bepflanzung dauer-
haft etabliert werden konnte liegt in dem enormen Druck, dem die Beete durch ständiges Überlaufen ausgesetzt sind.
Sei es durch die alltägliche Nutzung der Stellplatzanlage und den üblichen Fußverkehr in diesem Bereich oder aber
durch die Nutzung bei (Groß-)Veranstaltungen. Einen weiteren Grund, weshalb eine Neubepflanzung der Beete in den
betroffenen Bereichen aus fachlicher Sicht nachträglich nur sehr schwer umsetzbar ist, stellen die vorhandenen Be-
standsbäume dar, die eine Vorbereitung des völlig verdichteten Bodens durch eine intensive Durchwurzelung in den Be-
reichen unterhalb der Baumkronen zusätzlich erschweren bzw. durch den Ausschluss einer maschinellen Bearbeitung
des Bodens (Schutz der Baumwurzeln vor Verletzungen) nahezu unmöglich erscheinen lassen.
Wie auch dem nachfolgenden Luftbild zu entnehmen ist, befinden sich die in dem Antrag von der Fraktion B90/Die Grü-
nen dokumentierten vegetationsfreien Beetabschnitte nahezu ausschließlich auf der Südseite des Parkplatzes am Dorf-
anger Stommeln. Lediglich ein Beet befindet sich auf der Nordseite im Bereich der Zufahrt zum Parkplatz. Zur besseren
Übersicht wurden die Fotos aus dem Antrag von B90/Die Grünen nachfolgend nochmals in diese Vorlage kopiert.
Abbildung 1 Luftbild Parkplatz Dorfanger Stommeln
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Abbildung 2 Fotos Antrag B90/Die Grünen vom 24.09.2025
Auf der Nordseite ist es in der weiter zurückliegenden Vergangenheit gelungen, zwischen der Hauptstraße und der Stell-
platzanlage eine niedrige Heckenbepflanzung mit dornenbewährten Sträuchern (Berberitze) zu etablieren (vergl. auch
nachfolgende Abbildungen 3 u. 4). Es gibt auf der Nodseite einige Unterschiede zur Südseite, die auf der Nordseite bei
der Bepflanzung mit zum Erfolg geführt haben sind So befindet sich zwischen dem Grünstreifen und den Senkrechtstell-
plätzen ein gepflasterter Gehweg, der den Fußverkehr sicher und geordnet zu den vorhandenen Querungen führt. Die-
ser ist auf der Südseite nicht vorhanden. Auch wurde im Bereich der Stellplätze parallel zur Hauptstraße in dem Grün-
streifen ein schmaler Pflasterstreifen angelegt, der es, anders als auf der Südseite, ermöglicht aus dem Auto auszustei-
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gen, ohne in der Pflanzung zu stehen. Auf der Südseite wäre es aus Sicht der Verwaltung allerdings aufgrund des gerin-
geren Verkehrsaufkommens auch sicher möglich, den Beifahrer vor dem Einparken bereits aussteigen zu lassen, so
dass ein Begehen des Pflanzstreifens nicht erforderlich wäre beim vorgesehenen Parken in Fahrtrichtung. Die Neube-
pflanzung konnte auf der Nordseite durch temporäre in den Beeten gesetzte Querriegel aus Holz und eine zusätzliche
kleine gepflasterte Querung im Beet vor dem Zertrampeln geschützt werden, bis sie sich etabliert hatte. Ein geeigneter
temporärer oder dauerhafter Schutz des Pflanzstreifens wäre grundsätzlich auch auf der Südseite denkbar. Ein ent-
scheidender Unterschied zur Südseite ist, dass sich zum Zeitpunkt der Bepflanzung auf der Nordseite keine älteren Be-
standsbäume in den Grünstreifen befanden, die eine tiefgründige Lockerung des Bodens erschwert oder verhindert hät-
ten.
Abbildung 3 Bepflanzung Nordseite
Abbildung 4 Bepflanzung mit Querung und Pflasterstreifen Nordseite
Zusätzlich zu den genannten Unterschieden dürften die vorhandenen offiziellen Querungshilfen auf der Hauptstraße auf-
grund des hier höheren Verkehrsaufkommens aus Sicherheitsgründen intensiver genutzt werden, als die offiziellen We-
geverbindungen im Bereich der verkehrsärmeren Straße südlich der Stellplatzanlage, was hier ebenfalls zu einem er-
höhten Druck auf den dortigen Grünstreifen führt, da hier ein „ungeordnetes“ Queren der Straße noch wahrscheinlicher
ist.
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Aus vorstehenden Gründen erscheint eine nachträgliche Begrünung der im Süden von großen Lücken betroffenen Grün-
streifen im Bereich der Stellplatzanlage am Dorfanger in Stommeln nicht möglich, ohne die betroffenen Abschnitte der
Grünstreifen dauerhaft vor dem Überlaufen durch Fußgänger zu schützen. Die Verwaltung prüft derzeit bereits unter-
schiedliche Möglichkeiten erfolgte Neupflanzungen im Stadtgebiet durch temporäre Lösungen, wie Absperrungen mit
Holzpfählen und Seilen oder aber dauerhafte Lösungen wie Rabattengeländer aus Metall, zu schützen, da das Problem
des Zertrampelns von Neupflanzungen in stark frequentierten Bereichen ein weit verbreitetes ist.
Sollte sich im Rahmen der geplanten Pilotversuche eine auch für die Grünstreifen in Stommeln geeignete Lösung her-
auskristallisieren, die auch unter Berücksichtigung der vorhandenen Baumwurzeln Anwendung finden kann, erfolgt hier
seitens der Verwaltung eine weitergehende Prüfung zur Neubepflanzung der vorhandenen Lücken. Hier wäre zunächst
ein temporärer Schutz anzuwenden, um den Erfolg der Pflanzung und auch die Akzeptanz in der Bevölkerung zu mes-
sen. Zudem ist eine dauerhafte Lösung aus Metall mit höheren Kosten verbunden, weshalb hier zunächst getestet wer-
den sollte, ob die Maßnahmen greifen.
Unabhängig hiervon bleibt die Problematik bestehen, dass eine nachträgliche Lockerung des Bodens, die für jedwede
Art der Pflanzung erforderlich ist, durch die vorhandenen Baumwurzeln erheblich erschwert wird. Eine optisch einheitli-
che Heckenbepflanzung wie auf der Nordseite und in den übrigen Bereichen scheidet daher voraussichtlich aus. Unter
Umständen gelingt es den verdichteten und durchwurzelten Boden für eine Einsaat mit Blühpflanzen vorzubereiten.
Das vorhandene Beet an der Zufahrt von der Hauptstraße auf die Stellplatzanlage und auch die Grünfläche im Bereich
des Brunnens können aus Sicht der Verwaltung unter Berücksichtigung der wiederkehrenden Veranstaltungen in diesem
Bereich und der erforderlichen Sichtbeziehungen im Zufahrtsbereich einer eingehenderen Prüfung einer Neubepflan-
zung bzw. Ergänzung der vorhandenen Bepflanzung unterzogen und nach Möglichkeit neu bzw. ergänzend bepflanzt
werden. Zumindest an dem Beet an der Zufahrt bedürfte es aus Sicht der Verwaltung aber auch eines Schutzes vor dem
Überlaufen.
Text aus PDF extrahiert