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Querungssituation Venloer Straße / Höhe Narzissenweg; Antrag der Fraktion BVP
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Pulheim |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage Nr.: 237/2026
Aktenzeichen: IV/66-660-
Venloer
Straße
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 24.06.2026
Betreff
Querungssituation Venloer Straße / Höhe Narzissenweg;
Antrag der Fraktion BVP
V eranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktion Bürgerverein Pulheim
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
€
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
— im Haushalt des laufenden Jahres €
— in den Haushalten der folgenden Jahre €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Vorlage Nr.: 237/2026 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beschließt, den Antrag der Fraktion BVP auf Beauftragung der Verwaltung mit
der Prüfung weitergehender verkehrlicher Maßnahmen an der Querungsstelle „Venloer Straße (L183) / Höhe Narzissen-
weg“ abzulehnen.
Erläuterungen
Die Fraktion BVP beantragt, dass die Verwaltung beauftragt werden möge, gemeinsam mit dem zuständigen Straßenbau-
lastträger zu prüfen, welche weitergehenden Maßnahmen über die bereits veranlassten Verbesserungen der Beleuchtung
und Beschilderung sowie die beantragte Geschwindigkeitsüberwachung hinaus im Bereich der Querungsstelle Narzissen-
weg umgesetzt werden können.
Angesichts des nahezu gleichen Antragsinhalts der Petition zum „Überweg Venloer Straße / Narzissenweg“ (Vorlage
218/2026) wird auf die dortigen Erläuterungen verwiesen, wonach weitergehende verkehrliche Maßnahmen aus fachlicher
und rechtlicher Sicht nicht in Betracht kommen. Der anzuhörende Straßenbaulastträger unterliegt den gleichen rechtlichen
Vorgaben und Bewertungskriterien wie die Stadt Pulheim als anordnende Behörde.
Die novellierte Straßenverkehrsordnung gibt im Übrigen entgegen der Darstellung im vorliegenden Antrag keine erweiter-
ten Anordnungsmöglichkeiten von Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie Einrichtung von bevorrech-
tigenden Querungsstellen im außerörtlichen Bereich her.
Text aus PDF extrahiert