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Querungssituation Venloer Straße / Höhe Narzissenweg; Antrag der Fraktion BVP

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Pulheim
Datum2026-06-24
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Vorlage Nr.: 237/2026 Aktenzeichen: IV/66-660- Venloer Straße Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X 24.06.2026 Betreff Querungssituation Venloer Straße / Höhe Narzissenweg; Antrag der Fraktion BVP V eranlasser/in / Antragsteller/in Fraktion Bürgerverein Pulheim Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: € (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Vorlage Nr.: 237/2026 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr beschließt, den Antrag der Fraktion BVP auf Beauftragung der Verwaltung mit der Prüfung weitergehender verkehrlicher Maßnahmen an der Querungsstelle „Venloer Straße (L183) / Höhe Narzissen- weg“ abzulehnen. Erläuterungen Die Fraktion BVP beantragt, dass die Verwaltung beauftragt werden möge, gemeinsam mit dem zuständigen Straßenbau- lastträger zu prüfen, welche weitergehenden Maßnahmen über die bereits veranlassten Verbesserungen der Beleuchtung und Beschilderung sowie die beantragte Geschwindigkeitsüberwachung hinaus im Bereich der Querungsstelle Narzissen- weg umgesetzt werden können. Angesichts des nahezu gleichen Antragsinhalts der Petition zum „Überweg Venloer Straße / Narzissenweg“ (Vorlage 218/2026) wird auf die dortigen Erläuterungen verwiesen, wonach weitergehende verkehrliche Maßnahmen aus fachlicher und rechtlicher Sicht nicht in Betracht kommen. Der anzuhörende Straßenbaulastträger unterliegt den gleichen rechtlichen Vorgaben und Bewertungskriterien wie die Stadt Pulheim als anordnende Behörde. Die novellierte Straßenverkehrsordnung gibt im Übrigen entgegen der Darstellung im vorliegenden Antrag keine erweiter- ten Anordnungsmöglichkeiten von Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie Einrichtung von bevorrech- tigenden Querungsstellen im außerörtlichen Bereich her.

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