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Beteiligungskonzept zur Windenergieanlage am Standort Boizenburg (UKA) sowie Antrag auf Ausnahme nach § 1 Abs. 3 BüGemBeteilG M-V
Angenommen12 Ja · 4 Nein · 2 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Boizenburg/Elbe |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Boizenburg/Elbe Beschlussvorlage Drucksachen Nr. :
065/26/30
Status: öffentlich
Beratungsgegenstand:
Beteiligungskonzept zur Windenergieanlage am Standort Boizenburg (UKA)
sowie Antrag auf Ausnahme nach § 1 Abs. 3 BüGemBeteilG M-V
FB 3 Stadtentwicklung, Bau und Wohnen Erstellungsdatum: 27.05.2026
Auskunft erteilt: Lehnardt, Andreas
Beratungsfolge:
Gremium Datum Sitzung Zuständigkeit Abstimmung TOP
( J / N / E )
Finanzausschuss 09.06.2026 Vorberatung
Hauptausschuss 15.06.2026 Vorberatung
Stadtvertretung 18.06.2026 Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe unterstützt das von der UKA Umweltgerechte
Kraftanlagen GmbH & Co. KG vorgeschlagene Beteiligungskonzept zur Windenergieanlage am
Standort Boizenburg grundsätzlich.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Abstimmung mit der Vorhabenträgerin
durchzuführen sowie ein Verfahren zur späteren Vergabe der vorgesehenen Vereinsmittel
vorzubereiten.
Die Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf das Beteiligungskonzept und hat keine
Auswirkungen auf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung oder Umsetzung der
Windenergieanlage.
Bürgermeister
065/26/30
Sachdarstellung und Begründung:
Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG hat der Stadt Boizenburg/Elbe mit
Schreiben vom 19.03.2026 ein Beteiligungskonzept zur geplanten Windenergieanlage am
Standort Boizenburg vorgestellt. Hintergrund ist ein Antrag auf Ausnahme nach § 1 Abs. 3
BüGemBeteilG M-V.
Das Beteiligungskonzept umfasst zwei Bestandteile:
Gemeindebeteiligung nach § 6 EEG 2023
Für die Stadt Boizenburg/Elbe wird eine jährliche Zahlung in Höhe von ca. 15.000 €
prognostiziert. Die Zahlung erfolgt abhängig vom tatsächlichen Stromertrag der Anlage
und ohne Gegenleistungspflicht der Gemeinde.
Vereinsbeteiligung nach BüGemBeteilG M-V
Zusätzlich sollen jährlich Mittel für gemeinnützige Vereine im 2,5 km-Umkreis
bereitgestellt werden. Für die Stadt Boizenburg/Elbe ergibt sich nach derzeitiger
Prognose ein Anteil von ca. 4.303 € jährlich.
Der Stadt wurde durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg ein
Bescheid im immissionsschutzrechtlichen Verfahren zur Kenntnis gegeben. Der Anlagenstandort
befindet sich in der Gemarkung Schwartow, Flur 3, Flurstück 13. Vorgesehen ist eine
Windkraftanlage des Typs VESTAS V162-5.6 MW.
Der vorliegende Beschluss bezieht sich ausschließlich auf das Beteiligungskonzept sowie die
Annahme der angebotenen finanziellen Beteiligung. Eine Entscheidung über die Genehmigung
oder Umsetzung der Windenergieanlage selbst ist nicht Gegenstand dieses Beschlusses.
Die konkrete Verteilung der Vereinsmittel soll zu einem späteren Zeitpunkt über ein gesondertes
Verfahren bzw. eine Richtlinie geregelt werden.
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich um ein wirtschaftlich sinnvolles und risikoarmes Modell
mit unmittelbaren finanziellen Vorteilen für die Stadt und die örtlichen Vereine.
Auswirkungen auf das Klima:
positive Auswirkungen
negative Auswirkungen
keine Auswirkungen
Förderungsmöglichkeit:
Prüfung erfolgt
keine Relevanz
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen Einnahmen Folgekosten Betrag
Ja Nein Ja Nein Ja Nein Monatlich:
Jährlich:
Mittel stehen bereit: Ja Nein Deckungsvorschlag:
Produkt.:
Sachkonto:
HH-Ansatz:
Verausgabt:
Noch verfügbar:
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen) beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Mitzeichnungen:
Anlagen:
Auszug aus dem Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG des StALU Westmecklenburg vom
26.11.2025
Schreiben der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG vom 19.03.2026
Text aus PDF extrahiert