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Beteiligungskonzept zur Windenergieanlage am Standort Boizenburg (UKA) sowie Antrag auf Ausnahme nach § 1 Abs. 3 BüGemBeteilG M-V

Angenommen12 Ja · 4 Nein · 2 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeBoizenburg/Elbe
Datum2026-06-18
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Stadt Boizenburg/Elbe Beschlussvorlage Drucksachen Nr. : 065/26/30 Status: öffentlich Beratungsgegenstand: Beteiligungskonzept zur Windenergieanlage am Standort Boizenburg (UKA) sowie Antrag auf Ausnahme nach § 1 Abs. 3 BüGemBeteilG M-V FB 3 Stadtentwicklung, Bau und Wohnen Erstellungsdatum: 27.05.2026 Auskunft erteilt: Lehnardt, Andreas Beratungsfolge: Gremium Datum Sitzung Zuständigkeit Abstimmung TOP ( J / N / E ) Finanzausschuss 09.06.2026 Vorberatung Hauptausschuss 15.06.2026 Vorberatung Stadtvertretung 18.06.2026 Entscheidung Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe unterstützt das von der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG vorgeschlagene Beteiligungskonzept zur Windenergieanlage am Standort Boizenburg grundsätzlich. Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Abstimmung mit der Vorhabenträgerin durchzuführen sowie ein Verfahren zur späteren Vergabe der vorgesehenen Vereinsmittel vorzubereiten. Die Entscheidung bezieht sich ausschließlich auf das Beteiligungskonzept und hat keine Auswirkungen auf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung oder Umsetzung der Windenergieanlage. Bürgermeister 065/26/30 Sachdarstellung und Begründung: Die UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG hat der Stadt Boizenburg/Elbe mit Schreiben vom 19.03.2026 ein Beteiligungskonzept zur geplanten Windenergieanlage am Standort Boizenburg vorgestellt. Hintergrund ist ein Antrag auf Ausnahme nach § 1 Abs. 3 BüGemBeteilG M-V. Das Beteiligungskonzept umfasst zwei Bestandteile:  Gemeindebeteiligung nach § 6 EEG 2023 Für die Stadt Boizenburg/Elbe wird eine jährliche Zahlung in Höhe von ca. 15.000 € prognostiziert. Die Zahlung erfolgt abhängig vom tatsächlichen Stromertrag der Anlage und ohne Gegenleistungspflicht der Gemeinde.  Vereinsbeteiligung nach BüGemBeteilG M-V Zusätzlich sollen jährlich Mittel für gemeinnützige Vereine im 2,5 km-Umkreis bereitgestellt werden. Für die Stadt Boizenburg/Elbe ergibt sich nach derzeitiger Prognose ein Anteil von ca. 4.303 € jährlich. Der Stadt wurde durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg ein Bescheid im immissionsschutzrechtlichen Verfahren zur Kenntnis gegeben. Der Anlagenstandort befindet sich in der Gemarkung Schwartow, Flur 3, Flurstück 13. Vorgesehen ist eine Windkraftanlage des Typs VESTAS V162-5.6 MW. Der vorliegende Beschluss bezieht sich ausschließlich auf das Beteiligungskonzept sowie die Annahme der angebotenen finanziellen Beteiligung. Eine Entscheidung über die Genehmigung oder Umsetzung der Windenergieanlage selbst ist nicht Gegenstand dieses Beschlusses. Die konkrete Verteilung der Vereinsmittel soll zu einem späteren Zeitpunkt über ein gesondertes Verfahren bzw. eine Richtlinie geregelt werden. Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich um ein wirtschaftlich sinnvolles und risikoarmes Modell mit unmittelbaren finanziellen Vorteilen für die Stadt und die örtlichen Vereine. Auswirkungen auf das Klima: positive Auswirkungen negative Auswirkungen keine Auswirkungen Förderungsmöglichkeit: Prüfung erfolgt keine Relevanz Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Aufwendungen Einnahmen Folgekosten Betrag Ja Nein Ja Nein Ja Nein Monatlich: Jährlich: Mittel stehen bereit: Ja Nein Deckungsvorschlag: Produkt.: Sachkonto: HH-Ansatz: Verausgabt: Noch verfügbar: Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs- (Finanzen) beauftragte .……………………… Klimabüro ......................................... Personalrat ………………………. Mitzeichnungen: Anlagen:  Auszug aus dem Genehmigungsverfahren nach § 4 BImSchG des StALU Westmecklenburg vom 26.11.2025  Schreiben der UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG vom 19.03.2026

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