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Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.03.2022 bzgl. "Müllbehälter"

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Pirmasens
Datum2022-10-06
DatenstufeNur Dokumente
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Informationsvorlage BV-Nummer Datum Aktenzeichen 0067/III/32/2022 06.10.2022 III/32 St Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Stadtrat 14.11.2022 öffentlich Beratungsgegenstand Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.03.2022 bzgl. "Müllbehälter" Beschlussvorschlag: Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Information Begründung: In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 28.03.2022 wurde der Antrag der SPD- Stadtratsfraktion bezüglich „Müllbehältern“ behandelt. Ratsmitglied Tilly teilte mit, nach den Ausführungen seitens des Beigeordneten würde der Antrag zurückgestellt, wenn in einem halben Jahr nochmals darüber berichtet und die Erfahrungen aufgezeigt würden. Unter Bezug auf diesen Antrag wird folgendes berichtet: Abfallbehältnisse sind nach § 11 Abs. 3 der städtischen Abfallwirtschaftssatzung nach Leerung unverzüglich von der öffentlichen Verkehrsfläche zu entfernen und zu sichern. Gemäß § 11 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung dürfen die Behältnisse frühestens am Vortag der Abfuhr ab 18 Uhr wieder im öffentlichen Verkehrsraum bereitgestellt werden. Wenn Abfallbehältnisse entgegen diesen Vorschriften dauerhaft auf dem Gehweg im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind, verschandelt dies nicht nur das Stadtbild, oftmals zieht dieser Zustand auch Verschmutzungen und Gefahren nach sich. Die Verwaltung nimmt sich dieser Problematik seit Ende letzten Jahres verstärkt an. Federführend ist dabei das Ordnungsamt. In enger Abstimmung mit dem Wirtschafts- und Servicebetrieb – Abfall – wurde folgendes, abgestuftes Handlungskonzept entwickelt:  Bei entsprechenden Feststellungen werden die verantwortlichen Grundstückseigentümer in einem ersten Schritt vom Ordnungsamt angeschrieben, auf die Rechtslage hingewiesen und gebeten, die Abfallgefäße aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Weiterhin wird den Betroffenen eine Beratung bei Fragen hinsichtlich alternativer Abstellmöglichkeiten oder Behältergrößen angeboten.  Soweit ein Grundstückseigentümer daraufhin mitteilt, er habe auf seinem Grundstück Probleme mit der Unterbringung der Abfallbehältnisse, wird ein 0067/III/32/2022 Seite 1 von 2 Ortstermin vereinbart, um mögliche Alternativen abzuklären. Dabei werden folgende Möglichkeiten in der genannten Reihenfolge geprüft: o Zuteilung kleinerer Abfallbehälter Falls große Abfallbehältnisse zu schwer oder zu sperrig sind, kann die Zuteilung kleinerer Abfallbehälter eine wirksame Alternative darstellen. o Zumutbare bauliche Veränderungen auf dem Grundstück Nach § 10 Abs. 3 der Landesbauordnung (LBauO) sollen bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen auf einem Grundstück befestigte Plätze für Abfall- und Wertstoffbehälter hergestellt werden. Bei der Ortsbesichtigung wird geprüft, ob Maßnahmen zumutbar sind, die ein Abstellen der Abfallbehältnisse im Außenbereich des Grundstückes im Sinne dieser Verpflichtung ermöglicht. o Zumutbare Abstellmöglichkeiten im Gebäude Aufgrund der Vorgabe des § 10 Abs. 3 LBauO wird auch die Möglichkeit geprüft, Abfalltonnen im Gebäude selbst unterzubringen. Dies ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Abfallbehältnisse keine Rettungswege versperren und im Gebäude selbst noch einmal brandsicher eingehaust werden. Geruchsbelästigungen sowie der Befall durch Maden und sonstiges Ungeziefer können durch entsprechende Verpackung des Abfalls wirksam verhindert werden. o Einhausen im öffentlichen Verkehrsraum: Soweit keine der vorgenannten Alternativen in Betracht kommt, wird ganz ausnahmsweise auch die Einhausung von Abfallbehältern im öffentlichen Verkehrsraum in Betracht gezogen. Dabei muss eine Mindestgehwegbreite von 120 cm (bei wenig befahrenen Nebenstraßen ausnahmsweise auch 100 cm) verbleiben. Die Einhausung muss weiterhin aus stabilem, wetterfesten Material bestehen, an allen Seiten geschlossen und abschließbar und optisch ansprechend sein. o Zusätzlich wird insbesondere im Rahmen von Straßenbauprojekten über Möglichkeiten, wie zentrale Sammelstellen, nachgedacht. Aufgrund der hohen Fallzahlen erfolgt die Fallbearbeitung sukzessive nach Dringlichkeit. Stark befahrene Straßen oder Stellen, an denen die Mülltonnen besonders hinderlich sind, werden vordringlich bearbeitet. Bisher wurden 245 Vorgänge erfasst, 85 davon sind abgeschlossen. Es wurden 38 Beratungsgespräche geführt. Dabei wurden andere Tonnengrößen zugeteilt oder auch zumutbare Abstellmöglichkeiten im oder um das Gebäude auf dem Privatgelände gefunden. Die Verwaltung setzt bei der Sachbearbeitung auf Kooperation und Beratung. Bisher wurde lediglich in einem Fall, bei dem der Grundstückseigentümer überhaupt keine Gesprächsbereitschaft gezeigt hat, ein Bußgeldverfahren eingeleitet und parallel ein Zwangsgeld festgesetzt. In einem Fall wurde Widerspruch erhoben, später aber wieder zurückgenommen. ____________________________ Datum / Oberbürgermeister 0067/III/32/2022 Seite 2 von 2

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