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Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.03.2022 bzgl. "Müllbehälter"
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Pirmasens |
| Datum | 2022-10-06 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Informationsvorlage
BV-Nummer Datum Aktenzeichen
0067/III/32/2022 06.10.2022 III/32 St
Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus
Stadtrat 14.11.2022 öffentlich
Beratungsgegenstand Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.03.2022 bzgl.
"Müllbehälter"
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Information
Begründung:
In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 28.03.2022 wurde der Antrag der SPD-
Stadtratsfraktion bezüglich „Müllbehältern“ behandelt. Ratsmitglied Tilly teilte mit,
nach den Ausführungen seitens des Beigeordneten würde der Antrag zurückgestellt,
wenn in einem halben Jahr nochmals darüber berichtet und die Erfahrungen
aufgezeigt würden. Unter Bezug auf diesen Antrag wird folgendes berichtet:
Abfallbehältnisse sind nach § 11 Abs. 3 der städtischen Abfallwirtschaftssatzung
nach Leerung unverzüglich von der öffentlichen Verkehrsfläche zu entfernen und zu
sichern. Gemäß § 11 Abs. 2 der Abfallwirtschaftssatzung dürfen die Behältnisse
frühestens am Vortag der Abfuhr ab 18 Uhr wieder im öffentlichen Verkehrsraum
bereitgestellt werden. Wenn Abfallbehältnisse entgegen diesen Vorschriften
dauerhaft auf dem Gehweg im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind,
verschandelt dies nicht nur das Stadtbild, oftmals zieht dieser Zustand auch
Verschmutzungen und Gefahren nach sich.
Die Verwaltung nimmt sich dieser Problematik seit Ende letzten Jahres verstärkt an.
Federführend ist dabei das Ordnungsamt. In enger Abstimmung mit dem Wirtschafts-
und Servicebetrieb – Abfall – wurde folgendes, abgestuftes Handlungskonzept
entwickelt:
Bei entsprechenden Feststellungen werden die verantwortlichen
Grundstückseigentümer in einem ersten Schritt vom Ordnungsamt
angeschrieben, auf die Rechtslage hingewiesen und gebeten, die Abfallgefäße
aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen. Weiterhin wird den Betroffenen
eine Beratung bei Fragen hinsichtlich alternativer Abstellmöglichkeiten oder
Behältergrößen angeboten.
Soweit ein Grundstückseigentümer daraufhin mitteilt, er habe auf seinem
Grundstück Probleme mit der Unterbringung der Abfallbehältnisse, wird ein
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Ortstermin vereinbart, um mögliche Alternativen abzuklären. Dabei werden
folgende Möglichkeiten in der genannten Reihenfolge geprüft:
o Zuteilung kleinerer Abfallbehälter
Falls große Abfallbehältnisse zu schwer oder zu sperrig sind, kann die
Zuteilung kleinerer Abfallbehälter eine wirksame Alternative darstellen.
o Zumutbare bauliche Veränderungen auf dem Grundstück
Nach § 10 Abs. 3 der Landesbauordnung (LBauO) sollen bei der
Errichtung und Änderung baulicher Anlagen auf einem Grundstück
befestigte Plätze für Abfall- und Wertstoffbehälter hergestellt werden. Bei
der Ortsbesichtigung wird geprüft, ob Maßnahmen zumutbar sind, die ein
Abstellen der Abfallbehältnisse im Außenbereich des Grundstückes im
Sinne dieser Verpflichtung ermöglicht.
o Zumutbare Abstellmöglichkeiten im Gebäude
Aufgrund der Vorgabe des § 10 Abs. 3 LBauO wird auch die Möglichkeit
geprüft, Abfalltonnen im Gebäude selbst unterzubringen. Dies ist
grundsätzlich nur möglich, wenn die Abfallbehältnisse keine Rettungswege
versperren und im Gebäude selbst noch einmal brandsicher eingehaust
werden. Geruchsbelästigungen sowie der Befall durch Maden und
sonstiges Ungeziefer können durch entsprechende Verpackung des
Abfalls wirksam verhindert werden.
o Einhausen im öffentlichen Verkehrsraum:
Soweit keine der vorgenannten Alternativen in Betracht kommt, wird ganz
ausnahmsweise auch die Einhausung von Abfallbehältern im öffentlichen
Verkehrsraum in Betracht gezogen. Dabei muss eine Mindestgehwegbreite
von 120 cm (bei wenig befahrenen Nebenstraßen ausnahmsweise auch
100 cm) verbleiben. Die Einhausung muss weiterhin aus stabilem,
wetterfesten Material bestehen, an allen Seiten geschlossen und
abschließbar und optisch ansprechend sein.
o Zusätzlich wird insbesondere im Rahmen von Straßenbauprojekten über
Möglichkeiten, wie zentrale Sammelstellen, nachgedacht.
Aufgrund der hohen Fallzahlen erfolgt die Fallbearbeitung sukzessive nach
Dringlichkeit. Stark befahrene Straßen oder Stellen, an denen die Mülltonnen
besonders hinderlich sind, werden vordringlich bearbeitet. Bisher wurden 245
Vorgänge erfasst, 85 davon sind abgeschlossen. Es wurden 38 Beratungsgespräche
geführt. Dabei wurden andere Tonnengrößen zugeteilt oder auch zumutbare
Abstellmöglichkeiten im oder um das Gebäude auf dem Privatgelände gefunden. Die
Verwaltung setzt bei der Sachbearbeitung auf Kooperation und Beratung. Bisher
wurde lediglich in einem Fall, bei dem der Grundstückseigentümer überhaupt keine
Gesprächsbereitschaft gezeigt hat, ein Bußgeldverfahren eingeleitet und parallel ein
Zwangsgeld festgesetzt. In einem Fall wurde Widerspruch erhoben, später aber
wieder zurückgenommen.
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Datum / Oberbürgermeister
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