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Montabaur-Eschelbach - Sanierung Wirtschaftsweg nach Dernbach Einleitung Vergabeverfahren - Antrag der BfM-Fraktion vom 8.4.2019
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Montabaur |
| Datum | 2019-10-02 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
MONTABAUR
Drucksache-Nr. 153/01Sta/2019
Nachtrag zu Drucksache-Nr. 067/01Sta/2019
☒ öffentlich ☐ nichtöffentlich
Fachbereich/Az.: Datum
SG 1.2 02.10.2019
Beratungsfolge: Sitzungstermin
Stadtrat der Stadt Montabaur 17.10.2019
Betreff:
Montabaur-Eschelbach - Sanierung Wirtschaftsweg nach Dernbach
Einleitung Vergabeverfahren
- Antrag der BfM-Fraktion vom 8.4.2019
Sachverhalt / Begründung:
Reinhard Lorenz, Bürger für Montabaur, hat u.a. bei der Kommunalaufsicht Beschwerde gegen
Stadtbürgermeisterin Wieland eingereicht. Nach seiner Aussage sei in der Sitzung des Stadtrates
vom 17.04.2019 der von der Fraktion „Bürger für Montabaur“ beantragte Tagesordnungspunkt
„Montabaur-Eschelbach – Sanierung Wirtschaftsweg nach Dernbach – Einleitung
Vergabeverfahren“ nicht konform der Gemeindeordnung abgearbeitet worden.
Der Antrag war nach der Bekanntmachung der Tagesordnung im Rathaus eingegangen. Deshalb
war vereinbart worden, ihn zu Beginn der Sitzung auf der Tagesordnung zu ergänzen. Die
Stadtbürgermeisterin hatte dies zu Beginn der Sitzung versäumt, allerdings im Laufe der Sitzung
vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt noch zu ergänzen. Die Ratsmitglieder stimmten dem zu.
Herr Lorenz lehnte es aber ab mit der Begründung, der Punkt hätte vor Eintritt in die Tagesordnung
aufgenommen werden müssen. Da eine Beschlussfassung nun nicht rechtmäßig sei, lehne er die
Befassung ab.
Die Kommunalaufsicht hat nun erläutert: „Allerdings ist es zulässig, dass der Stadtrat von der
Geschäftsordnung abweichen kann, wenn sich eine Regelung im Einzelfall – so wie hier – als
unpraktikabel oder unzweckmäßig erweist. Da die Geschäftsordnung mit der Mehrheit von zwei
Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrates zu beschließen ist, hätte der Stadtrat mit
einer solchen Mehrheit von der Geschäftsordnung abweichen können. (…) Insofern hätte der Antrag
der Fraktion Bürger für Montabaur durchaus auch während der Sitzung in die Tagesordnung
aufgenommen, beraten und beschlossen werden können.“
Am 23.05. wurde der Punkt dann in die Tagesordnung der Stadtratssitzung aufgenommen. Die
Stadtbürgermeisterin hat informiert, dass es keinen neuen Sachverhalt gäbe und damit die
Entscheidung der Ausschüsse vom 04.04.2019 gelte. Der Weg werde keineswegs nur für 5 Schüler
gebaut. Außerdem sei der Auftrag zur Einleitung des Vergabeverfahrens erteilt.
Diese letzte Aussage war falsch. Auf Rückfrage hatte der zuständige Sachbearbeiter mitgeteilt, das
Verfahren laufe. Er hatte damit das Verfahren zur Einleitung des Vergabeverfahrens gemeint, die
Stadtbürgermeisterin hatte es auf das Vergabeverfahren bezogen.
Deshalb hält die Kommunalaufsicht es für erforderlich, aus Gründen der Rechtsklarheit und
Rechtssicherheit die Angelegenheit vom Stadtrat erneut beschließen zu lassen.
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Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat hält ausdrücklich an den Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses und
des Bauausschusses vom 04.04.2019 fest:
Die Ausschüsse stimmen der Sanierung des Wirtschaftsweges zu.
Die Deckung erfolgt aus ungenutzten Mitteln aus der Treppenanlage „Hinterer Rebstock“.
Die Ausschüsse beschließen das Vergabeverfahren gemeinsam mit dem Sportplatzbau an
der Waldschule einzuleiten sobald der Förderbescheid vorliegt.
Die Stadtbürgermeisterin wird ermächtigt nach der Submission den Auftrag an den Bieter mit
dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.
Die Vergabeentscheidung wird in der auf die Vergabe nachfolgenden Sitzung mitgeteilt.
Finanzielle Auswirkungen Ja Nein
Ergebnis haushalt Finanzh aushalt
Buchungsstelle: 51135-0013
Projekt-Nr.:
Ansatz zzgl. Haushaltsreste und außer-/
€ 700.000,00 €
überplanmäßigen Bewilligungen:
bereits verausgabt: € €
durch Aufträge gebunden: € €
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