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Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der CDU-Fraktion in Bezug auf die Anschaffung einer oder mehrerer Drohnen für die Feuerwehren

Angenommen25 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Ulmen
Datum2026-06-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sitzungsvorlage 950/2045/2026 Fachbereich 3 Sachbearbeiter: Frau Tanja Schug Beratungsfolge Datum Status TOP Verbandsgemeinderat Ulmen 24.06.2026 Ö 16 TOP: Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der CDU-Fraktion in Bezug auf die Anschaffung einer oder mehrerer Drohnen für die Feuerwehren Sachverhalt: Die Bedrohungslage für die Feuerwehren hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Durch zunehmende Trockenperioden steigt das Risiko von Vegetations- und Waldbränden drastisch. Gleichzeitig fordern Personensuchen (z. B. von desorientierten Senioren oder verunfallten Personen in unwegsamem Gelände) die ehrenamtlichen Einsatzkräfte zeitlich und personell stark heraus. Die Anschaffung einer Feuerwehrdrohne (Unmanned Aerial Vehicle, UAV) stellt eine wesentliche Modernisierung dar und bietet entscheidende Vorteile: Mittels integrierter Wärmebildkameras (Infrarot) können bei der Vegetationsbrandbekämpfung z.B. versteckte Glutnester im Waldboden präzise lokalisiert werden. Dies schützt die Einsatzkräfte am Boden vor plötzlicher Brandausbreitung und kann zur effektiven Brandbekämpfung beitragen. Bei einer Personensuche können großflächige Areale, Felder und Waldgebiete in einem Bruchteil der Zeit abgeflogen werden, die eine Personenkette am Boden benötigen würde. Durch Thermografie ist der Einsatz auch bei absoluter Dunkelheit hochgradig effektiv. Trotz der klaren Vorteile gibt es klare Vorgaben, die im Aufbau einer Drohneneinheit zu beachten sind. Dies sind z.B. rechtliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Die Drohnenpiloten erhalten zudem eine umfassende, feuerwehrspezifische Ausbildung. Weiterhin sind entsprechende Genehmigungen für den Flugbetrieb einzuholen. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei einer solchen Drohne um ein Werkzeug zum Schutz und Sicherheit von Menschenleben handelt, ist es erforderlich, eine entsprechend hochwertig ausgestattete Technik zu beschaffen. Weiterhin entstehen neben der Hardware (Drohne mit Zubehör) Folgekosten für Zertifizierungen, Ausbildung und die Beschaffung weiterer kompatibler Infrastruktur. Grob überschlagen belaufen sich die Kosten für die einmalige Investition auf rd. 20.000,00 € pro Drohne. Hier kommen weiterhin rund 1.500,00 € an laufenden Kosten pro Jahr für Lizenzen, Versicherungen und jährliche Fortbildungen hinzu. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, gemeinsam mit der Wehrleitung eine entsprechende Markterkundung durchzuführen, hier sollen die in Frage kommenden Drohnentypen zusammengestellt werden. Weiterhin soll ein einsatztaktisches Nutzungskonzept erarbeitet werden. Die finale Entscheidung über das zu beschaffende Modell sowie das detaillierte Konzept Seite 1 von 2 wird auf den Feuerwehrausschuss übertragen. Die Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel kann je nach Höhe der Investition durch einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses erfolgen. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Im Haushaltsjahr 2026 stehen keine finanziellen Mittel für die Beschaffung von Drohnentechnologie zur Verfügung. Die entsprechenden Mittel für die Beschaffung eines Drohnensystems inclusive Zubehör, Ausbildung und Software/Lizenzen sind nach der Markterkundung im Haushalt 2027 einzustellen. Die Verwaltung und die Wehrleitung streben eine schnellstmögliche Umsetzung an. Sofern sich im aktuellen Haushaltsplan Einsparungen an anderer Stelle des Feuerwehrbudgets realisieren lassen oder unvorhergesehene Mehreinnahmen (z. B. durch Kostenersatzeinsätze oder zweckgebundene Spenden) anfallen, soll die Beschaffung des Drohnensystems priorisiert noch im laufenden Haushaltsjahr erfolgen. Beschlussvorschlag: Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion auf Beschaffung von Drohnentechnologie für die Freiwilligen Feuerwehren der Verbandsgemeinde Ulmen grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt in Abstimmung mit der Wehrleitung der Verbandsgemeinde Ulmen eine Markterkundung für geeignete Drohnenmodelle durchzuführen. Parallel ist ein Betriebskonzept zu erstellen, welches das weitere Vorgehen wie Standort(e), Ausbildung, Alarmierung und Datenschutz beinhaltet. Die abschließende Beratung und Beschlussfassung über die finale Modellauswahl und das ausgearbeitete Konzept wird dem Feuerwehrausschuss übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt, für das Haushaltsjahr 2027 entsprechende Haushaltsmittel für die Erstbeschaffung eines einsatzbereiten Drohnen-Systems inklusive Zubehör, Ausbildung und Software bereitzustellen. Abweichender Beschluss: Beschluss- abweichender Einstimmig Ja - Nein – Stimm- vorschlag Beschluss Stimmen Stimmen enthaltungen    An der Beratung und Abstimmung nahm/en nicht teil Anlage/n: Antrag der CDU-Fraktion auf Beschaffung von Drohnen für die Feuerwehren Seite 2 von 2

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