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Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der CDU-Fraktion in Bezug auf die Anschaffung einer oder mehrerer Drohnen für die Feuerwehren
Angenommen25 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Ulmen |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
950/2045/2026
Fachbereich 3 Sachbearbeiter:
Frau Tanja Schug
Beratungsfolge Datum Status TOP
Verbandsgemeinderat Ulmen 24.06.2026 Ö 16
TOP:
Beratung und Beschlussfassung über den Antrag der CDU-Fraktion in Bezug auf die
Anschaffung einer oder mehrerer Drohnen für die Feuerwehren
Sachverhalt:
Die Bedrohungslage für die Feuerwehren hat sich in den vergangenen Jahren verändert.
Durch zunehmende Trockenperioden steigt das Risiko von Vegetations- und Waldbränden
drastisch. Gleichzeitig fordern Personensuchen (z. B. von desorientierten Senioren oder
verunfallten Personen in unwegsamem Gelände) die ehrenamtlichen Einsatzkräfte zeitlich
und personell stark heraus.
Die Anschaffung einer Feuerwehrdrohne (Unmanned Aerial Vehicle, UAV) stellt eine
wesentliche Modernisierung dar und bietet entscheidende Vorteile:
Mittels integrierter Wärmebildkameras (Infrarot) können bei der
Vegetationsbrandbekämpfung z.B. versteckte Glutnester im Waldboden präzise lokalisiert
werden. Dies schützt die Einsatzkräfte am Boden vor plötzlicher Brandausbreitung und
kann zur effektiven Brandbekämpfung beitragen.
Bei einer Personensuche können großflächige Areale, Felder und Waldgebiete in einem
Bruchteil der Zeit abgeflogen werden, die eine Personenkette am Boden benötigen würde.
Durch Thermografie ist der Einsatz auch bei absoluter Dunkelheit hochgradig effektiv.
Trotz der klaren Vorteile gibt es klare Vorgaben, die im Aufbau einer Drohneneinheit zu
beachten sind. Dies sind z.B. rechtliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Die
Drohnenpiloten erhalten zudem eine umfassende, feuerwehrspezifische Ausbildung.
Weiterhin sind entsprechende Genehmigungen für den Flugbetrieb einzuholen.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei einer solchen Drohne um ein Werkzeug zum
Schutz und Sicherheit von Menschenleben handelt, ist es erforderlich, eine entsprechend
hochwertig ausgestattete Technik zu beschaffen. Weiterhin entstehen neben der
Hardware (Drohne mit Zubehör) Folgekosten für Zertifizierungen, Ausbildung und die
Beschaffung weiterer kompatibler Infrastruktur. Grob überschlagen belaufen sich die
Kosten für die einmalige Investition auf rd. 20.000,00 € pro Drohne. Hier kommen
weiterhin rund 1.500,00 € an laufenden Kosten pro Jahr für Lizenzen, Versicherungen und
jährliche Fortbildungen hinzu.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, gemeinsam mit der Wehrleitung eine
entsprechende Markterkundung durchzuführen, hier sollen die in Frage kommenden
Drohnentypen zusammengestellt werden. Weiterhin soll ein einsatztaktisches
Nutzungskonzept erarbeitet werden.
Die finale Entscheidung über das zu beschaffende Modell sowie das detaillierte Konzept
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wird auf den Feuerwehrausschuss übertragen. Die Freigabe der erforderlichen
Haushaltsmittel kann je nach Höhe der Investition durch einen Beschluss des Haupt- und
Finanzausschusses erfolgen.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushaltsjahr 2026 stehen keine finanziellen Mittel für die Beschaffung von
Drohnentechnologie zur Verfügung. Die entsprechenden Mittel für die Beschaffung eines
Drohnensystems inclusive Zubehör, Ausbildung und Software/Lizenzen sind nach der
Markterkundung im Haushalt 2027 einzustellen.
Die Verwaltung und die Wehrleitung streben eine schnellstmögliche Umsetzung an. Sofern
sich im aktuellen Haushaltsplan Einsparungen an anderer Stelle des Feuerwehrbudgets
realisieren lassen oder unvorhergesehene Mehreinnahmen (z. B. durch
Kostenersatzeinsätze oder zweckgebundene Spenden) anfallen, soll die Beschaffung des
Drohnensystems priorisiert noch im laufenden Haushaltsjahr erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion auf Beschaffung von
Drohnentechnologie für die Freiwilligen Feuerwehren der Verbandsgemeinde Ulmen
grundsätzlich zu.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt in Abstimmung mit der Wehrleitung der
Verbandsgemeinde Ulmen eine Markterkundung für geeignete Drohnenmodelle
durchzuführen. Parallel ist ein Betriebskonzept zu erstellen, welches das weitere
Vorgehen wie Standort(e), Ausbildung, Alarmierung und Datenschutz beinhaltet.
Die abschließende Beratung und Beschlussfassung über die finale Modellauswahl und
das ausgearbeitete Konzept wird dem Feuerwehrausschuss übertragen.
Die Verwaltung wird beauftragt, für das Haushaltsjahr 2027 entsprechende
Haushaltsmittel für die Erstbeschaffung eines einsatzbereiten Drohnen-Systems inklusive
Zubehör, Ausbildung und Software bereitzustellen.
Abweichender Beschluss:
Beschluss- abweichender Einstimmig Ja - Nein – Stimm-
vorschlag Beschluss Stimmen Stimmen enthaltungen
An der Beratung und Abstimmung nahm/en nicht teil
Anlage/n:
Antrag der CDU-Fraktion auf Beschaffung von Drohnen für die Feuerwehren
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