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Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Cochem-Zell e.V., über die Einrichtung und den Betrieb eines Ersthelfersystems in der Verbandsgemeinde Ulmen
Angenommen25 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Ulmen |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Sitzungsvorlage
950/2041/2026
Fachbereich 3 Sachbearbeiter:
Frau Tanja Schug
Beratungsfolge Datum Status TOP
Verbandsgemeinderat Ulmen 24.06.2026 Ö 15
TOP:
Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung mit dem
Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Cochem-Zell e.V., über die Einrichtung und
den Betrieb eines Ersthelfersystems in der Verbandsgemeinde Ulmen
Sachverhalt:
Vor einigen Jahren wurde in der Verbandsgemeinde Ulmen erfolgreich ein System
ehrenamtlicher Ersthelfer (sogenannte „First Responder“ / „Helfer vor Ort“) etabliert, um im
medizinischen Notfall die kritische Zeit bis zum Eintreffen des regulären Rettungsdienstes
zu überbrücken. Der Partner für den operativen Betrieb ist das Deutsche Rote Kreuz
(DRK).
Bisher war das System jedoch organisatorisch fragmentiert: Die Beauftragung erfolgte
ausschließlich punktuell auf Ebene der einzelnen Ortsgemeinden. Jede lokale Einrichtung
erforderte im Bedarfsfall einen gesonderten Ratsbeschluss des Verbandsgemeinderates.
Dieses Verfahren verzögert den Einsatz neuer First Responder-Gruppen und schränkt den
flexiblen, ortsübergreifenden Einsatz der ehrenamtlichen Kräfte ein.
Um das Ersthelfersystem zukunftssicher und effizient aufzustellen, soll die bisherige
Praxis zugunsten einer zentralen Vereinbarung für das gesamte Gebiet der
Verbandsgemeinde Ulmen abgelöst werden.
Die Kernpunkte der neuen Vereinbarung sind:
Wegfall von Einzelbeauftragungen: Durch den Abschluss einer
Gesamtvereinbarung entfallen künftige Beschlussfassungen für einzelne
Ortsgemeinden. Der bürokratische Aufwand wird minimiert.
Flexiblerer Personaleinsatz: Die Einsatzkräfte werden nicht mehr strikt an
Gemeindegrenzen gebunden. Das DRK kann die Ersthelfer nun dynamisch und
flexibel dort alarmieren und einsetzen, wo die schnellste Hilfe benötigt wird.
Klare Aufgabenverteilung:
o Ausbildung & Betrieb: Die fachliche Qualifikation (Sanitätsausbildung,
Pflichtfortbildungen, usw.) sowie die Koordination der ehrenamtlichen Helfer
verbleiben vollumfänglich in den Händen des DRK. Das DRK übernimmt
ebenfalls die Wartung und Instandhaltung der Ausstattung, einschließlich
notwendiger wiederkehrender Prüfungen sowie die Einsatzdokumentation.
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o Kostenübernahme: Die Verbandsgemeinde Ulmen übernimmt zentral die
anfallenden Sachkosten, um einen einheitlichen Ausrüstungsstandard zu
garantieren. Hierzu gehören auch die Kosten, die für die Wartung und
Instandhaltung der Ausstattung durch das DRK anfallen. Diese werden durch
das DRK der Verbandsgemeinde in Rechnung gestellt.
Derzeit steht noch offen, ob die Ersthelfer von der Entrichtung eines
Mitgliedsbeitrages befreit werden, wenn sie zuvor nicht bereits Mitglied des
DRK gewesen sind. Eine Übernahme ggf. anfallender Mitgliedsbeiträge
sollte ebenfalls durch die Verbandsgemeinde Ulmen erfolgen.
Mit dieser Neuregelung professionalisiert die Verbandsgemeinde die Strukturen der
Allgemeinen Hilfe gemäß dem Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe
und den Katastrophenschutz (LBKG). Das Ziel ist eine lückenlose, schnelle und flexible
Notfallversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger im gesamten VG-Gebiet.
Haushaltsrechtliche Beurteilung:
Im Haushalt 2026 wurden für die Einrichtung des Ersthelfersystems 10.000,00 € unter
dem Produkt 12600 vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Abschluss der beigefügten Rahmenvereinbarung
mit dem DRK über die Einrichtung und den Betrieb eines flächendeckenden
Ersthelfersystems in der Verbandsgemeinde Ulmen zu. Die Verwaltung wird ermächtigt,
den Vertrag zu unterzeichnen. Zudem wird die Verbandsgemeinde beauftragt, bei
anfallenden Mitgliedsbeiträgen eine Erstattung der Beiträge durch die Verbandsgemeinde
an die Ersthelfer zu prüfen.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden durch die Verbandsgemeinde bereitgestellt.
Abweichender Beschluss:
Beschluss- abweichender Einstimmig Ja - Nein – Stimm-
vorschlag Beschluss Stimmen Stimmen enthaltungen
An der Beratung und Abstimmung nahm/en nicht teil
Anlage/n:
Vereinbarung Firstresponder neu
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