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Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Cochem-Zell e.V., über die Einrichtung und den Betrieb eines Ersthelfersystems in der Verbandsgemeinde Ulmen

Angenommen25 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Ulmen
Datum2026-06-24
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sitzungsvorlage 950/2041/2026 Fachbereich 3 Sachbearbeiter: Frau Tanja Schug Beratungsfolge Datum Status TOP Verbandsgemeinderat Ulmen 24.06.2026 Ö 15 TOP: Beratung und Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Cochem-Zell e.V., über die Einrichtung und den Betrieb eines Ersthelfersystems in der Verbandsgemeinde Ulmen Sachverhalt: Vor einigen Jahren wurde in der Verbandsgemeinde Ulmen erfolgreich ein System ehrenamtlicher Ersthelfer (sogenannte „First Responder“ / „Helfer vor Ort“) etabliert, um im medizinischen Notfall die kritische Zeit bis zum Eintreffen des regulären Rettungsdienstes zu überbrücken. Der Partner für den operativen Betrieb ist das Deutsche Rote Kreuz (DRK). Bisher war das System jedoch organisatorisch fragmentiert: Die Beauftragung erfolgte ausschließlich punktuell auf Ebene der einzelnen Ortsgemeinden. Jede lokale Einrichtung erforderte im Bedarfsfall einen gesonderten Ratsbeschluss des Verbandsgemeinderates. Dieses Verfahren verzögert den Einsatz neuer First Responder-Gruppen und schränkt den flexiblen, ortsübergreifenden Einsatz der ehrenamtlichen Kräfte ein. Um das Ersthelfersystem zukunftssicher und effizient aufzustellen, soll die bisherige Praxis zugunsten einer zentralen Vereinbarung für das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Ulmen abgelöst werden. Die Kernpunkte der neuen Vereinbarung sind:  Wegfall von Einzelbeauftragungen: Durch den Abschluss einer Gesamtvereinbarung entfallen künftige Beschlussfassungen für einzelne Ortsgemeinden. Der bürokratische Aufwand wird minimiert.  Flexiblerer Personaleinsatz: Die Einsatzkräfte werden nicht mehr strikt an Gemeindegrenzen gebunden. Das DRK kann die Ersthelfer nun dynamisch und flexibel dort alarmieren und einsetzen, wo die schnellste Hilfe benötigt wird.  Klare Aufgabenverteilung: o Ausbildung & Betrieb: Die fachliche Qualifikation (Sanitätsausbildung, Pflichtfortbildungen, usw.) sowie die Koordination der ehrenamtlichen Helfer verbleiben vollumfänglich in den Händen des DRK. Das DRK übernimmt ebenfalls die Wartung und Instandhaltung der Ausstattung, einschließlich notwendiger wiederkehrender Prüfungen sowie die Einsatzdokumentation. Seite 1 von 2 o Kostenübernahme: Die Verbandsgemeinde Ulmen übernimmt zentral die anfallenden Sachkosten, um einen einheitlichen Ausrüstungsstandard zu garantieren. Hierzu gehören auch die Kosten, die für die Wartung und Instandhaltung der Ausstattung durch das DRK anfallen. Diese werden durch das DRK der Verbandsgemeinde in Rechnung gestellt. Derzeit steht noch offen, ob die Ersthelfer von der Entrichtung eines Mitgliedsbeitrages befreit werden, wenn sie zuvor nicht bereits Mitglied des DRK gewesen sind. Eine Übernahme ggf. anfallender Mitgliedsbeiträge sollte ebenfalls durch die Verbandsgemeinde Ulmen erfolgen. Mit dieser Neuregelung professionalisiert die Verbandsgemeinde die Strukturen der Allgemeinen Hilfe gemäß dem Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG). Das Ziel ist eine lückenlose, schnelle und flexible Notfallversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger im gesamten VG-Gebiet. Haushaltsrechtliche Beurteilung: Im Haushalt 2026 wurden für die Einrichtung des Ersthelfersystems 10.000,00 € unter dem Produkt 12600 vorgesehen. Beschlussvorschlag: Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Abschluss der beigefügten Rahmenvereinbarung mit dem DRK über die Einrichtung und den Betrieb eines flächendeckenden Ersthelfersystems in der Verbandsgemeinde Ulmen zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen. Zudem wird die Verbandsgemeinde beauftragt, bei anfallenden Mitgliedsbeiträgen eine Erstattung der Beiträge durch die Verbandsgemeinde an die Ersthelfer zu prüfen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden durch die Verbandsgemeinde bereitgestellt. Abweichender Beschluss: Beschluss- abweichender Einstimmig Ja - Nein – Stimm- vorschlag Beschluss Stimmen Stimmen enthaltungen    An der Beratung und Abstimmung nahm/en nicht teil Anlage/n: Vereinbarung Firstresponder neu Seite 2 von 2

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