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Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 10.04.2023l; Balkon PV-Anlagen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verbandsgemeinde Rhein-Mosel |
| Datum | 2023-06-19 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
1)ABaRaUm 26.04.2023
2) HufA 12.06.2023
3) VGR 26.06.2023
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Verbandsgemeinderat Rhein-Mosel,
Jutta Wein, Fraktionsvorsitzende, Stephanusstrasse 47, 56332 Lehmen
Fraktion in der
Frau Verbandsbürgermeisterin
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel
Kathrin Laymann Dipl. Ing. (FH) Jutta Wein
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel Fraktionsvorsitzende
Stephanusstrasse 47
Bahnhofstrasse 44
56332 Lehmen
Tel: 02607 6493
56330 Kobern-Gondorf eMail: [email protected]
http: www.gruene-myk.de
Lehmen, 10.04.2023
Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in der VG Rhein-Mosel
hier: Förderprogramm für Privathaushalte zur Gewährung von Zuschüssen für
den Bau von steckerfertigen Balkon-PV-Anlagen
Sehr geehrte Frau Laymann,
die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt nachfolgenden Antrag, mit der
Bitte um Beratung und Beschlussfassung in der nächsten Haupt- und
Finanzausschuss bzw. VG-Ratssitzung.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung erarbeitet ein Förderprogramm für Privathaushalte zur Gewährung
von Zuschüssen für den Bau von steckerfertigen Balkon-PV-Anlagen
Die Mittel hierfür werden über das Förderprogramm KIPKI generiert.
Begründung:
mit Beschluss vom 13.02.2023 ist die VG Rhein-Mosel dem kommunalen Klimapakt
beigetreten.
Gleichzeitig werden den Kommunen über das Förderprogramm KIPKI Mittel zur
Verfügung gestellt, um Klimaschutz- und/oder Anpassungsmassnahmen
durchzuführen.
Für die VG Rhein-Mosel werden dies 784.028,19 EUR sein.
Weiterhin wurde beschlossen, von dieser Fördersumme 50 % an die VG Gemeinden
weiterzugeben. Diesen Beschluss haben wir mitgetragen und begrüßt, da damit die
Gemeinden beteiligt werden können.
Antrag BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Seite 1 von 2
Gleichzeitig ist es aber auch möglich, dass die BürgerInnen der VG direkt an dem
Förderprogramm partizipieren können. Nach der Positivliste der Landesregierung ist
dies z.B. über den Punkt „Maßnahmen zu Umsetzung kommunaler
Förderprogramme oder Förderprogramme kommunaler Gesellschaften für
Klimaschutz bei Privathaushalten für steckerfertige (Balkon)-PV-Anlagen“ möglich.
Wir möchten gerne diese Massnahme nutzen um mehr Menschen, die Möglichkeit zu
geben, aktiv am Klimaschutz teilzunehmen und gleichzeitig Energiekosten
einzusparen.
Gerade auch MieterInnen haben durch die Nutzung dieser Anlagen die Chance, Ihre
Nebenkosten zu senken und die hohen Stromkosten abzumildern.
Eine Anlage mit z.B. 600 W, kann einen Ertrag von 600 kWh pro Jahr erwirtschaften
und amortisiert sich z.Z. bereits nach 4-5 Jahren.
Bezüglich der Höhe der Gesamtfördersumme, schlagen wir 10 % des Anteils aus
dem Förderprogramm, der bei der VG verbleibt, vor. Als Einzelförderung erachten wir
einen Pauschalbetrag von 200,00 € pro Antrag als einmalige Förderung für sinnvoll.
Durch Recherche haben wir die Förderrichtlinie der Stadt Borgentreich entdeckt, die
als Basis für einen ersten Entwurf verwendet wurde.
Der Entwurf der Förderrichtlinie ist dem Antrag beigefügt und soll selbstverständlich
noch diskutiert und an die Bedürfnisse der VG Rhein-Mosel angepasst werden.
Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich
für die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Jutta Wein
Fraktionsvorsitzende
Antrag BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Seite 2 von 2
Entwurf
Richtlinie der VG Rhein-Mosel zum Förderprogramm „Stecke r-Solar- Geräte“
in der Fassung vom xx.xx.xxxx
Die Verbandsg emeinde Rhein-Mo sel fördert die A nsch affung von Stecker-So lar-Ge räten
durch einen Investitionszusc huss gemäß de n folgenden Bes timmungen.
1. Zweck der Förderung
Mit den sog. Stecker-Solar-Geräten können auch Mieter:innen bzw. Eigentümer:innen von
Wohnungen, denen kein eigenes Dach zur Verfügung steht, auf einfache Weise Strom
erzeugen.
2. Gegenstand der Förderung
a) Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Stecker-Solar-Geräte,
Balkonmodule), wenn die Module und die Wechselrichter den Sicherheitsstandards
der Deutschen Gesellschaft für Sonnenergie (DGS 0001:2019-10) entsprechen
und durch das entsprechende Logo gekennzeichnet sind. Ein steckbares
Stromerzeugungsgerät muss demnach alle anzuwenden Normen für fest
installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllen. Bei PV-Stromerzeugungsgeräten
müssen die Wechselrichter den Anforderungen der DIN VDE 0100-712, VDE 0126-
14-1, VDE 0126-14-2 sowie VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4100 entsprechen.
Dies sind unter anderem die Geräte, die in der Marktübersicht der Deutschen
Gesellschaft für Sonnenenergie „grün“ gelistet sind
(https://www.pvplug.de/marktuebersicht/).
b) Der Kauf eines gebrauchten Gerätes wird nicht gefördert.
c) Gefördert wird die Anschaffung von Solar-Stecker-Anlagen ab d em xx.xx .xxxx
3. Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen, die zum Zeitpunkt der Beantragung
Haus bzw. Wohnungseigentümer:innen oder Mieter:innen mit Wohnsitz in
der VG Rh ein-M ose l sind . Der Kauf eines Stecker-S olar- Ger ätes w i rd nur ein mal
inn erhalb von 2 4 Monaten je ant rag sbe rech tigte r Pers o n a us M i tteln der VG
Rhein-M osel gefördert. Beim gleichz eitigen Kauf mehrerer g rundsätzlich
förd erfä higer Gegenstä nde w ird pr o Antrags teller :in nur ein Ger ät geförder t. E ine
För derung von Pe r sone n, di e mit der An tra gstelle rin bzw. dem A ntragstel l er in e i nem
gemei nsam en Haus halt leben, wir d dieser bzw. diesem zugerechnet.
4. Art, Umfang und Höhe der Förderung
a) Die Förderung wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt. Die
Bewilligungsstelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Anträge
werden nach dem Datum des Antragseingangs bearbeitet. Bei Ausschöpfung der
Gesamtfördersumme von xx.xxx € ist ke ine Fö rderung mehr mö glich. Ein
Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht.
b) Die Förderhöhe beträgt 200,00 € pro Anlage.
Entwurf
5. Informationen zum Förderantrag
Der Antrag auf Förderung wird nach der Anschaffung einer Anlage gestellt und ist nur
online möglich. Als Nachweis sind eine Rechnung und ein Zahlungsnachweis
einzureichen. Die Auszahlung der Fördersumme von 200,00 € erfolgt dann ca. 10
Wochen nach Antragstellung.
6. Verfahren
a) Der Antrag auf Förderung wird nach der Anschaffung einer Anlage gestellt und ist
nur online möglich (Link wird nachgereicht nach Beschlussfassung).
b) Als Nachweis einzureichen sind:
1. Die Rechnung, ausgestellt auf die antragstellende Person,
2. Kopie einer Quittung oder Kontoauszug über die Kaufpreiszahlung,
3. Nachweis über die Information an den Netzbetreiber,
4. Nachweis über die Anmeldung im Marktstammdatenregister.
c) Die Zahlung des Zuschusses erfolgt nach anstandsloser Prüfung der eingereichten
Zahlungsbelege durch die VG Rhein- Mosel auf da s im An trag genannte
Konto.
7. Zweckbindung und Widerruf
a) Die Solar-Stecker-Anlage muss im Gebiet der V G Rhein-Mosel betrieb en werde n.
b) Die Zweckbindungsfrist für die Eigennutzung des Fördergegenstandes beträgt 2
Jahre.
Die VG Rhein- Mosel behält sich ein e Rü ckfo rderung bei Zuw ide rhandlung vor.
8. Datenschutz
Die im Rahmen der Antragstellung zu verarbeitenden Daten werden auf Grundlage von
§ 3 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung NRW erhoben, verarbeitet und
gespeichert und dienen ausschließlich der Bearbeitung im Sinne dieser Richtlinie. Die
Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
9. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tri tt zum xx.xx.xx xx in Kraft und g i lt für a lle Maß n ah men,
die ab Besch luss fas sung des Verband gem einderates über diese Förderrichtlinie
beantragt werden.
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