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Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 10.04.2023l; Balkon PV-Anlagen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeVerbandsgemeinde Rhein-Mosel
Datum2023-06-19
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1)ABaRaUm 26.04.2023 2) HufA 12.06.2023 3) VGR 26.06.2023 Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Verbandsgemeinderat Rhein-Mosel, Jutta Wein, Fraktionsvorsitzende, Stephanusstrasse 47, 56332 Lehmen Fraktion in der Frau Verbandsbürgermeisterin Verbandsgemeinde Rhein-Mosel Kathrin Laymann Dipl. Ing. (FH) Jutta Wein Verbandsgemeinde Rhein-Mosel Fraktionsvorsitzende Stephanusstrasse 47 Bahnhofstrasse 44 56332 Lehmen Tel: 02607 6493 56330 Kobern-Gondorf eMail: [email protected] http: www.gruene-myk.de Lehmen, 10.04.2023 Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN in der VG Rhein-Mosel hier: Förderprogramm für Privathaushalte zur Gewährung von Zuschüssen für den Bau von steckerfertigen Balkon-PV-Anlagen Sehr geehrte Frau Laymann, die Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt nachfolgenden Antrag, mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung in der nächsten Haupt- und Finanzausschuss bzw. VG-Ratssitzung. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung erarbeitet ein Förderprogramm für Privathaushalte zur Gewährung von Zuschüssen für den Bau von steckerfertigen Balkon-PV-Anlagen Die Mittel hierfür werden über das Förderprogramm KIPKI generiert. Begründung: mit Beschluss vom 13.02.2023 ist die VG Rhein-Mosel dem kommunalen Klimapakt beigetreten. Gleichzeitig werden den Kommunen über das Förderprogramm KIPKI Mittel zur Verfügung gestellt, um Klimaschutz- und/oder Anpassungsmassnahmen durchzuführen. Für die VG Rhein-Mosel werden dies 784.028,19 EUR sein. Weiterhin wurde beschlossen, von dieser Fördersumme 50 % an die VG Gemeinden weiterzugeben. Diesen Beschluss haben wir mitgetragen und begrüßt, da damit die Gemeinden beteiligt werden können. Antrag BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Seite 1 von 2 Gleichzeitig ist es aber auch möglich, dass die BürgerInnen der VG direkt an dem Förderprogramm partizipieren können. Nach der Positivliste der Landesregierung ist dies z.B. über den Punkt „Maßnahmen zu Umsetzung kommunaler Förderprogramme oder Förderprogramme kommunaler Gesellschaften für Klimaschutz bei Privathaushalten für steckerfertige (Balkon)-PV-Anlagen“ möglich. Wir möchten gerne diese Massnahme nutzen um mehr Menschen, die Möglichkeit zu geben, aktiv am Klimaschutz teilzunehmen und gleichzeitig Energiekosten einzusparen. Gerade auch MieterInnen haben durch die Nutzung dieser Anlagen die Chance, Ihre Nebenkosten zu senken und die hohen Stromkosten abzumildern. Eine Anlage mit z.B. 600 W, kann einen Ertrag von 600 kWh pro Jahr erwirtschaften und amortisiert sich z.Z. bereits nach 4-5 Jahren. Bezüglich der Höhe der Gesamtfördersumme, schlagen wir 10 % des Anteils aus dem Förderprogramm, der bei der VG verbleibt, vor. Als Einzelförderung erachten wir einen Pauschalbetrag von 200,00 € pro Antrag als einmalige Förderung für sinnvoll. Durch Recherche haben wir die Förderrichtlinie der Stadt Borgentreich entdeckt, die als Basis für einen ersten Entwurf verwendet wurde. Der Entwurf der Förderrichtlinie ist dem Antrag beigefügt und soll selbstverständlich noch diskutiert und an die Bedürfnisse der VG Rhein-Mosel angepasst werden. Weitere Erläuterungen erfolgen mündlich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Jutta Wein Fraktionsvorsitzende Antrag BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Seite 2 von 2 Entwurf Richtlinie der VG Rhein-Mosel zum Förderprogramm „Stecke r-Solar- Geräte“ in der Fassung vom xx.xx.xxxx Die Verbandsg emeinde Rhein-Mo sel fördert die A nsch affung von Stecker-So lar-Ge räten durch einen Investitionszusc huss gemäß de n folgenden Bes timmungen. 1. Zweck der Förderung Mit den sog. Stecker-Solar-Geräten können auch Mieter:innen bzw. Eigentümer:innen von Wohnungen, denen kein eigenes Dach zur Verfügung steht, auf einfache Weise Strom erzeugen. 2. Gegenstand der Förderung a) Gefördert werden steckbare Stromerzeugungsgeräte (Stecker-Solar-Geräte, Balkonmodule), wenn die Module und die Wechselrichter den Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenergie (DGS 0001:2019-10) entsprechen und durch das entsprechende Logo gekennzeichnet sind. Ein steckbares Stromerzeugungsgerät muss demnach alle anzuwenden Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllen. Bei PV-Stromerzeugungsgeräten müssen die Wechselrichter den Anforderungen der DIN VDE 0100-712, VDE 0126- 14-1, VDE 0126-14-2 sowie VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4100 entsprechen. Dies sind unter anderem die Geräte, die in der Marktübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie „grün“ gelistet sind (https://www.pvplug.de/marktuebersicht/). b) Der Kauf eines gebrauchten Gerätes wird nicht gefördert. c) Gefördert wird die Anschaffung von Solar-Stecker-Anlagen ab d em xx.xx .xxxx 3. Antragsberechtigt Antragsberechtigt sind volljährige Privatpersonen, die zum Zeitpunkt der Beantragung Haus bzw. Wohnungseigentümer:innen oder Mieter:innen mit Wohnsitz in der VG Rh ein-M ose l sind . Der Kauf eines Stecker-S olar- Ger ätes w i rd nur ein mal inn erhalb von 2 4 Monaten je ant rag sbe rech tigte r Pers o n a us M i tteln der VG Rhein-M osel gefördert. Beim gleichz eitigen Kauf mehrerer g rundsätzlich förd erfä higer Gegenstä nde w ird pr o Antrags teller :in nur ein Ger ät geförder t. E ine För derung von Pe r sone n, di e mit der An tra gstelle rin bzw. dem A ntragstel l er in e i nem gemei nsam en Haus halt leben, wir d dieser bzw. diesem zugerechnet. 4. Art, Umfang und Höhe der Förderung a) Die Förderung wird in Form eines einmaligen Zuschusses gewährt. Die Bewilligungsstelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Anträge werden nach dem Datum des Antragseingangs bearbeitet. Bei Ausschöpfung der Gesamtfördersumme von xx.xxx € ist ke ine Fö rderung mehr mö glich. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht. b) Die Förderhöhe beträgt 200,00 € pro Anlage. Entwurf 5. Informationen zum Förderantrag Der Antrag auf Förderung wird nach der Anschaffung einer Anlage gestellt und ist nur online möglich. Als Nachweis sind eine Rechnung und ein Zahlungsnachweis einzureichen. Die Auszahlung der Fördersumme von 200,00 € erfolgt dann ca. 10 Wochen nach Antragstellung. 6. Verfahren a) Der Antrag auf Förderung wird nach der Anschaffung einer Anlage gestellt und ist nur online möglich (Link wird nachgereicht nach Beschlussfassung). b) Als Nachweis einzureichen sind: 1. Die Rechnung, ausgestellt auf die antragstellende Person, 2. Kopie einer Quittung oder Kontoauszug über die Kaufpreiszahlung, 3. Nachweis über die Information an den Netzbetreiber, 4. Nachweis über die Anmeldung im Marktstammdatenregister. c) Die Zahlung des Zuschusses erfolgt nach anstandsloser Prüfung der eingereichten Zahlungsbelege durch die VG Rhein- Mosel auf da s im An trag genannte Konto. 7. Zweckbindung und Widerruf a) Die Solar-Stecker-Anlage muss im Gebiet der V G Rhein-Mosel betrieb en werde n. b) Die Zweckbindungsfrist für die Eigennutzung des Fördergegenstandes beträgt 2 Jahre. Die VG Rhein- Mosel behält sich ein e Rü ckfo rderung bei Zuw ide rhandlung vor. 8. Datenschutz Die im Rahmen der Antragstellung zu verarbeitenden Daten werden auf Grundlage von § 3 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung NRW erhoben, verarbeitet und gespeichert und dienen ausschließlich der Bearbeitung im Sinne dieser Richtlinie. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. 9. Inkrafttreten Diese Richtlinie tri tt zum xx.xx.xx xx in Kraft und g i lt für a lle Maß n ah men, die ab Besch luss fas sung des Verband gem einderates über diese Förderrichtlinie beantragt werden.

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