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Änderung der Satzung über die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Grafschaft Hoya
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Grafschaft Hoya |
| Datum | 2025-11-13 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Grafschaft Hoya beschließt die Neufassung der Satzung über die Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grafschaft Hoya rückwirkend zum 01. April 2025.
Sachverhalt:
Die Satzung über die Organisation der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Grafschaft Hoya wurde zuletzt durch Änderung vom 01.01.2023 angepasst. Aufgrund der Auflösung der Ortsfeuerwehr Hilgermissen sowie der Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) ist eine erneute Neufassung der Satzung erforderlich. Diese wird wie folgt begründet:
1. Auflösung der Ortsfeuerwehr Hilgermissen
Die Ortsfeuerwehr Hilgermissen hat sich zum 01.04.2025 aufgelöst. In § 1 Abs. 3 der o.g.
Satzung werden die Ortsfeuerwehren mit Grundausstattung aufgelistet. Hier ist die
Ortsfeuerwehr Hilgermissen ersatzlos zu streichen.
2. Änderung des Brandschutzgesetzes (NBrandSchG)
Das NBrandSchG wurde zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 06.01.2024 (Nds.
GVBl. 2024 Nr. 91) geändert. Maßgeblich für die Anpassung der Satzung über die
Freiwillige Feuerwehr ist die Änderung der Verleihung der Dienstgrade. In § 15 Abs. 2 S.3
der o.g. Satzung wurde festgelegt, dass die Verleihung der Dienstgrade ab „Löschmeister“
vom Gemeindebrandmeister/in zu vollziehen ist. Aufgrund der Änderung des § 12 Abs. 2
in Verbindung mit Anlage 5 Teil A-C NBrandSchG ist die Dienstgradbezeichnung
„Löschmeister“ entfallen. Kamerad/innen, die nach dem alten Recht diese
Dienstgradbezeichnung getragen haben, wird nun der Dienstgrad „Brandmeister/in“
verliehen. Diese Bezeichnung ist in § 15 entsprechend anzupassen.
3. Weitere Anpassungen aufgrund Aktualisierung der Gesetzestexte
3.1. Anpassung der letzten Änderung des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomG)
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29.01.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3)
3.2. Anpassung in § 4 Abs. 3 der Satzung über die Organisation der Freiwilligen
Feuerwehren. Hier muss die Änderung des §8 Abs. 7 NBrandSchG zu §10 Abs. 5
NBrandSchG erfolgen.
3.3. Der § 17 wird wie folgt geändert:
(1) Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. April 2025 in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der
Samtgemeinde Grafschaft Hoya vom 01.01.2023 außer Kraft.
Die erforderlichen Änderungen sind in der Anlage 1 (Entwurf) einsehbar.
Text aus PDF extrahiert