Startseite › Unna › Antrag
Fassadenanstrich im Schulzentrum Nord (SZN) der Kreisstadt Unna
Angenommen21 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Unna |
| Datum | 2026-06-18 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Vorlage Nr. 0177/26
öffentlich
Betreff
Fassadenanstrich im Schulzentrum Nord (SZN) der Kreisstadt Unna
Beratungsfolge
Haupt-, Finanz- und Liegenschaftsausschuss
Rat der Kreisstadt Unna
Beschlussvorschriften
§ 90 Abs. 2 GO NRW
§ 75 Abs. 1 GO NRW
DIN 31051
Verfasser/in(nen) Amt
Fröhlink, Markus 23
Schulze, Larissa
Federführende/r Beteiligte
Stadtkämmerer Strecker Erster Beigeordneter Wiggerich
Endzeichner/in Datum
gez. Bürgermeister Wigant 10.06.2026
Beschlussvorschlag
Der Rat der Kreisstadt Unna beschließt,
1. den notwendigen Fassadenanstrich im Schulzentrum Nord (SZN) im Zuge der
Dachflächenerneuerung im SZN durchzuführen, um die aus den erforderlichen
Gerüststandzeiten entstehenden Synergieeffekte wirtschaftlich zu nutzen,
2. die Maßnahme bis zu einer Kostengrenze von 320.000 € (brutto) umzusetzen.
3. Die für das Haushaltsjahr 2026 entstehenden überplanmäßigen Mehraufwendungen
in Höhe von 160.000 € werden im Budget der schulischen Bauunterhaltung
bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus angesparten Mitteln der Bildungspauschale.
Die für die Ausführung im Haushaltsjahr 2027 erforderlichen Mittel werden im
Rahmen der Haushaltsplanungen 2027 in der baulichen Schulunterhaltung
veranschlagt. Die Deckung erfolgt hier im Rahmen der im Jahresabschluss 2027
ertragswirksam aufzulösenden Schulpauschale. Eine Belastung des Haushaltes
erfolgt dadurch nicht.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: Siehe Sachverhalt
Seite 1 | 2
Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes: Nein
Klimarelevante Auswirkungen:
Klimarelevante Auswirkungen Nein
Sachverhalt
Im Schulzentrum Nord (SZN) werden die Dachflächen einschließlich der Entwässerung
erneuert. Der Baubeginn ist ab den Sommerferien 2026 vorgesehen, die Fertigstellung ist für
August 2027 geplant. Die Umsetzung erfolgt nacheinander in insgesamt neun
Teilabschnitten, wofür jeweils Arbeitsgerüste aufgebaut und vorgehalten werden müssen.
Diese Gerüststandzeiten eröffnen einen deutlichen Wirtschaftlichkeits- und Synergieeffekt.
Die Dachsanierung ist nach aktueller Planung für die nächsten Jahre die letzte Maßnahme
im SZN, die ein Fassadengerüst erfordert. Wird das ohnehin notwendige Gerüst für den
Dachbau mitgenutzt, kann ein Fassadenanstrich ohne zusätzlichen separaten Gerüstaufbau
durchgeführt werden.
Die Fassaden haben - abgesehen vom Erdgeschoss - seit Fertigstellung des Schulgebäudes
1974 keinen Anstrich erhalten. Ein solcher Anstrich dient der Substanzerhaltung und wertet
das Gebäude sichtbar auf.
Bei Mitnutzung des Gerüstes werden die Kosten auf ca. 320.000 € (brutto) kalkuliert; die
Umsetzung würde voraussichtlich je zur Hälfte in 2026 und 2027 erfolgen. Bei einer
späteren, getrennten Durchführung wäre aufgrund dann separat erforderlicher Gerüstbau-
und Malerarbeiten mit ca. 500.000 € (brutto) zu rechnen. Durch eine Entscheidung, einen
Fassadenanstrich zeitgleich durchzuführen, werden somit Mehraufwendungen vermieden
und Mittel wirtschaftlich eingesetzt. Zugleich stärkt die gekoppelte Ausführung den
geordneten Bauablauf (ein abgestimmtes Gerüst- und Bauzeitenmanagement über die
Teilabschnitte) und reduziert zusätzliche Baustelleneinrichtungen. Das ist auch mit Blick auf
den laufenden Schulbetrieb relevant, da durch die Bündelung von Dach- und
Fassadenarbeiten in einem abgestimmten Ablauf zusätzliche Baustellenphasen außerhalb
der ohnehin erforderlichen Bauzeit vermieden und Beeinträchtigungen zeitlich gebündelt
werden.
Finanzielle Auswirkungen
Die für das Haushaltsjahr 2026 entstehenden überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe
von 160.000 € werden im Budget der schulischen Bauunterhaltung bereitgestellt. Die
Deckung erfolgt aus angesparten Mitteln der Bildungspauschale.
Die für die Ausführung im Haushaltsjahr 2027 erforderlichen Mittel, werden im Rahmen der
Haushaltsplanungen 2027 in der baulichen Schulunterhaltung veranschlagt.
Seite 2 | 2
Text aus PDF extrahiert