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Fassadenanstrich im Schulzentrum Nord (SZN) der Kreisstadt Unna

Angenommen21 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeUnna
Datum2026-06-18
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Beschlussvorlage Vorlage Nr. 0177/26 öffentlich Betreff Fassadenanstrich im Schulzentrum Nord (SZN) der Kreisstadt Unna Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Liegenschaftsausschuss Rat der Kreisstadt Unna Beschlussvorschriften § 90 Abs. 2 GO NRW § 75 Abs. 1 GO NRW DIN 31051 Verfasser/in(nen) Amt Fröhlink, Markus 23 Schulze, Larissa Federführende/r Beteiligte Stadtkämmerer Strecker Erster Beigeordneter Wiggerich Endzeichner/in Datum gez. Bürgermeister Wigant 10.06.2026 Beschlussvorschlag Der Rat der Kreisstadt Unna beschließt, 1. den notwendigen Fassadenanstrich im Schulzentrum Nord (SZN) im Zuge der Dachflächenerneuerung im SZN durchzuführen, um die aus den erforderlichen Gerüststandzeiten entstehenden Synergieeffekte wirtschaftlich zu nutzen, 2. die Maßnahme bis zu einer Kostengrenze von 320.000 € (brutto) umzusetzen. 3. Die für das Haushaltsjahr 2026 entstehenden überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 160.000 € werden im Budget der schulischen Bauunterhaltung bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus angesparten Mitteln der Bildungspauschale. Die für die Ausführung im Haushaltsjahr 2027 erforderlichen Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanungen 2027 in der baulichen Schulunterhaltung veranschlagt. Die Deckung erfolgt hier im Rahmen der im Jahresabschluss 2027 ertragswirksam aufzulösenden Schulpauschale. Eine Belastung des Haushaltes erfolgt dadurch nicht. Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen: Siehe Sachverhalt Seite 1 | 2 Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes: Nein Klimarelevante Auswirkungen: Klimarelevante Auswirkungen Nein Sachverhalt Im Schulzentrum Nord (SZN) werden die Dachflächen einschließlich der Entwässerung erneuert. Der Baubeginn ist ab den Sommerferien 2026 vorgesehen, die Fertigstellung ist für August 2027 geplant. Die Umsetzung erfolgt nacheinander in insgesamt neun Teilabschnitten, wofür jeweils Arbeitsgerüste aufgebaut und vorgehalten werden müssen. Diese Gerüststandzeiten eröffnen einen deutlichen Wirtschaftlichkeits- und Synergieeffekt. Die Dachsanierung ist nach aktueller Planung für die nächsten Jahre die letzte Maßnahme im SZN, die ein Fassadengerüst erfordert. Wird das ohnehin notwendige Gerüst für den Dachbau mitgenutzt, kann ein Fassadenanstrich ohne zusätzlichen separaten Gerüstaufbau durchgeführt werden. Die Fassaden haben - abgesehen vom Erdgeschoss - seit Fertigstellung des Schulgebäudes 1974 keinen Anstrich erhalten. Ein solcher Anstrich dient der Substanzerhaltung und wertet das Gebäude sichtbar auf. Bei Mitnutzung des Gerüstes werden die Kosten auf ca. 320.000 € (brutto) kalkuliert; die Umsetzung würde voraussichtlich je zur Hälfte in 2026 und 2027 erfolgen. Bei einer späteren, getrennten Durchführung wäre aufgrund dann separat erforderlicher Gerüstbau- und Malerarbeiten mit ca. 500.000 € (brutto) zu rechnen. Durch eine Entscheidung, einen Fassadenanstrich zeitgleich durchzuführen, werden somit Mehraufwendungen vermieden und Mittel wirtschaftlich eingesetzt. Zugleich stärkt die gekoppelte Ausführung den geordneten Bauablauf (ein abgestimmtes Gerüst- und Bauzeitenmanagement über die Teilabschnitte) und reduziert zusätzliche Baustelleneinrichtungen. Das ist auch mit Blick auf den laufenden Schulbetrieb relevant, da durch die Bündelung von Dach- und Fassadenarbeiten in einem abgestimmten Ablauf zusätzliche Baustellenphasen außerhalb der ohnehin erforderlichen Bauzeit vermieden und Beeinträchtigungen zeitlich gebündelt werden. Finanzielle Auswirkungen Die für das Haushaltsjahr 2026 entstehenden überplanmäßigen Mehraufwendungen in Höhe von 160.000 € werden im Budget der schulischen Bauunterhaltung bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus angesparten Mitteln der Bildungspauschale. Die für die Ausführung im Haushaltsjahr 2027 erforderlichen Mittel, werden im Rahmen der Haushaltsplanungen 2027 in der baulichen Schulunterhaltung veranschlagt. Seite 2 | 2

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