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Ermächtigung der Bürgermeisterin zur Wahrnehmung dringender Geschäfte während der Sommerpause 2026
Angenommen12 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Verwaltungsgemeinschaft Lohmen/Stadt Wehlen |
| Datum | 2026-07-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Beschlussvorschlag:
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, während der Sommerpause vom 03.07. bis 14.09.2026 in dringenden Angelegenheiten, die einen Aufschub nicht dulden, Entscheidungen im Namen des Gemeinderates zu treffen. Dies umfasst insbesondere:
Haushaltsbewirtschaftung: Freigaben von Mitteln, sofern diese im Haushaltsplan 2026 bereits geplant sind, sowie durch Haushaltsermächtigungen und Rückstellungen aus dem Haushaltsjahr 2025 vorhanden sind
Verwaltungsakte: Erlass von Verfügungen, die zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs der Gemeindeverwaltung oder zur Abwendung von Schäden erforderlich sind.
Vertretung nach außen: Unterzeichnung von Verträgen oder Vereinbarungen mit Dritten, sofern diese zur Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge notwendig sind.
Personalangelegenheiten: Dringende personelle Maßnahmen
Die Bürgermeisterin informiert den Gemeinderat unverzüglich nach Ende der Sommerpause in der nächsten Sitzung (15.09.2026) über alle getroffenen Entscheidungen. Die Unterlagen sind den Gemeinderäten mit der Einladung zu übersenden.
Sachverhalt:
Während der Sommerpause 2026 (03.07. bis 14.09.2026) finden keine regulären Gemeinderatssitzungen statt. In diesem Zeitraum können jedoch dringende Angelegenheiten auftreten, die eine sofortige Entscheidung erfordern, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung sicherzustellen.
Text aus PDF extrahiert