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Öffentliche Widmung einer Ortsstraße - "Güterbahnhofstraße"

Angenommen12 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeVerwaltungsgemeinschaft Lohmen/Stadt Wehlen
Datum2026-07-02
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Beschlussvorschlag: Die im Zuge der Erschließung des Gewerbegebietes neu entstandene Straße „Güterbahnhofstraße“ wird öffentlich gewidmet. Die Straße hat eine Länge von 415 Metern und erhält den Status einer Ortsstraße. Die entsprechende Widmungsverfügung ist bekannt zu machen und die Straße anschließend in das Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen. Sachverhalt: Die Widmung ist die Allgemeinverfügung, durch welche die Straße lt. § 6 Abs. 1 S. 1 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) ihre Eigenschaft als öffentliche Straße erhält. Die Straße „Güterbahnhofstraße“ wird gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 b) SächsStrG als Ortsstraße gewidmet. Die Gemeinde Lohmen wird Träger der Straßenbaulast (§ 44 Abs. 1 S. 4 i. V. m. § 9 Abs. 1 SächsStrG). Das bereits vor der Erschließung vorhandene Teilstück, zwischen der Pirnaer Straße und der Zufahrt zu den Gärten auf FlSt. 508/8 der Gemarkung Lohmen, wurde im Jahr 2001 als Ortsstraße gewidmet und ist nicht Gegenstand dieses Beschlusses.

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