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Sondervermögen der Gemeinde Witzhave -Kameradschaftskasse der FF Witzhave Einnahme und Ausgaberechnung 2025 und Planung 2026
Angenommen5 Ja · 0 Nein · 2 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Trittau |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
(2/204) Gemäß § 2a Abs. 2 und 3 des Brandschutzgesetztes (BrSchG) in Verbindung mit § 4 der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Witzhave für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr ist für das Haushaltsjahr durch den Wehrvorstand ein Einnahme- und Ausgabenplan aufzustellen. Er enthält den voraussichtlichen Bestand der Rücklagen zu Beginn und zum Ende des Haushaltsjahres, sowie alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgabe der Kameradschaftskasse voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben. Der Einnahme- und Ausgabeplan wird von der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr beschlossenen und tritt nach der Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft. Die Einnahme- und Ausgaberechnung ist gemäß § 10 Abs. 2 der obigen Satzung innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen. Über die vom Wehrvorstand vorzulegende Einnahme- und Ausgaberechnung beschließt die Mitgliederversammlung der Feuerwehr. Die Einnahme- und Ausgaberechnung ist gemäß § 10 Abs. 5 der Satzung der Gemeindevertretung vorzulegen. Anlässlich der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr haben die Mitglieder am 02.01.2026 die Planung der Kameradschaftskasse für das Jahr 2026 beschlossen.
Beschlussvorschlag:
1. Dem von der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am 02.01.2026 beschlossenen Einnahmen- und Ausgabenplan für die Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr für das Haushaltsjahr 2026 wird, wie er sich aus der Anlage ergibt, zugestimmt. 2. Die von der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr am 02.01.2026 in der Jahreshauptversammlung beschlossene Einnahme- und Ausgaberechnung für das Haushaltsjahr 2025 wird, wie sie sich aus der Anlage ergibt, zur Kenntnis genommen
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