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Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Witzhave

Angenommen7 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeAmt Trittau
Datum2026-06-30
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: In der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.04.2026 hat sich die Gemeindevertretung mit der Anpassung der Hauptsatzung befasst. Seitens der Verwaltung wurde zuvor im Wesentlichen auf den Anpassungsbedarf in den nachstehenden Regelungsbereichen hingewiesen (siehe auch Vorlage Nr. 2026/10/009): § 2 – Entscheidungsrahmen des Bürgermeisters – Konkretisierung über das gemeindliche Einvernehmen – Stichwort „Bau-Turbo“ § 2 – Entscheidungsrahmen des Bürgermeisters – Wertgrenze im Bezug auf die Annahme von Spenden § 8 – Entschädigung – Entfällt – neue Regelung durch Entschädigungssatzung Die unter den Ziffern II und III aufgeführten Änderungen wurden ohne weitere Anpassungen beraten und beschlossen. Hinsichtlich der unter Ziffer I aufgeführten Änderung wurde beschlossen, dass die Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a BauGB unter Beteiligung des Bau- und Umweltausschusses erfolgen soll. In Umsetzung dieses Beschlusses wurde § 5 Absatz 1 des beigefügten Satzungsentwurfs hinsichtlich des Aufgabengebiets des Bau- und Umweltausschusses entsprechend angepasst. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung zur 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Witzhave gemäß Anlage.

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