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Abberufung eines Mitgliedes und seiner Stellvertretung aus der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Trittau zum 01.08.2026

Angenommen6 Ja · 0 Nein · 1 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeAmt Trittau
Datum2026-06-30
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Trittau hat zum 01.08.2026 eine Neufassung der Satzung des Schulverbandes Trittau beschlossen. Danach wird künftig kein weiteres Mitglied der Gemeinde Witzhave in der Verbandsversammlung vertreten sein. Ziel war es, die Verbandsversammlung deutlich zu verkleinern. Dazu wurden den Mitgliedern auch sog. Stimmrechtsanteile zugewiesen, die rechnerisch nach den durchschnittlichen Schülerzahlen der letzen 3 Jahre zu ermitteln sind. Auszug aus dem neuen Satzungstext des Schulverbandes Trittau (§ 5 Abs. 2 und 3): (2) Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung erhalten Stimmrechtsanteile. Die Stimmrechtsanteile richten sich nach der durchschnittlichen Schülerzahl der letzten drei Jahre zum Zeitpunkt der Wahl. Dabei werden je Mitgliedsgemeinde die entsprechenden prozentualen Stimmanteile auf- oder abgerundet auf eine runde Zahl. Die Bürgermeister erhalten einen Stimmanteil von mindestens 1. Hat ein Mitglied mehr als 10 % Schüleranteil, erhält es für je volle 10 % einen weiteren Vertreter. Kein Mitglied darf insgesamt mehr als 50 % der Stimmanteile erhalten. Für den Fall, dass die Stimmanteile über 50 % liegen, werden dem Mitglied so viele Stimmanteile entzogen, die nötig sind, um unter einen Stimmanteil von 50 % zu gelangen. Bei mehreren Vertretern werden die weiteren Vertreter gemäß § 9 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit i. V. m. § 46 Abs. 1 und § 40 der Gemeindeordnung durch Verhältniswahl von ihrer Vertretungskörperschaft bzw. Gemeindevertretung gewählt. Die Anzahl der verbleibenden, ggf. reduzierten gerundeten Stimmanteile werden auf die weiteren Vertreter entsprechend des Verhältnisses der Fraktionen der Gemeindevertretung des Mitgliedes und den Bürgermeister der Gemeinde verteilt. Die Festlegung erfolgt durch Beschlussfassung der jeweiligen Gemeindevertretung des Mitgliedes. (3) Die Mitgliedsgemeinden können jeweils bis zu 3 Stellvertreter für die weiteren Vertreter in der Schulverbandsversammlung benennen, die der Gemeindevertretung des Mitgliedes angehören oder als wählbare Bürger angehören können. Ein stellvertretendes Mitglied wird tätig, wenn der weitere Vertreter in der Schulverbandsversammlung verhindert ist. Mehrere auf Vorschlag eines Mitgliedes gewählte stellvertretende Vertreter der Schulverbandsversammlung vertreten in der Reihenfolge, in der sie zur Wahl vorgeschlagen worden sind. Die Gemeinde Witzhave erhält von insgesamt 93 Stimmanteilen nach Berechnung gerundet 8 Stimmanteile und damit keinen weiteren Vertreter. Daher ist das derzeitige Mitglied und seine Stellvertretung von der Gemeindevertretung abzuberufen. Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beruft folgendes Mitglied und seine Stellvertretung (persönliche Vertretung) aus der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Trittau zum 01.08.2026 ab: Mitglied: Birgit Kuhling Stellvertretendes Mitglied: Meike Wagner

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