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54. Änderung des Flächennutzungsplans Gebiet: Technologiepark, südlich der Großenseer Straße, nördlich Oberer Ziegelbergweg und westlich Bürgerstraße hier: Aufstellungsbeschluss
Angenommen14 Ja · 1 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Trittau |
| Datum | 2026-06-04 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Die Eigentümer der im B-Plan befindlichen Flächen planen auf der zentralen Deponiefläche die Aufstellung einer Solarfreiflächenanlage. Die Deponiefläche befindet sich derzeit im Übergang zur Stilllegungsphase. Die bisher temporär genutzte Lagerfläche soll ich Zuge der B-Plan Änderung dauerhaft als Lagerfläche für Gewerbe ausgewiesen werden.
Des Weiteren ist geplant die bisher ausgewiesene Ausgleichsfläche an der Großenseer Straße zukünftig als Gewerbegebiet auszuweisen. Eine tatsächliche Bebaubarkeit, es handelt sich hier um ein sehr schmales und teilweise bewachsenes Grundstück, ist in den nächsten Schritten zu prüfen.
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans wird die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 63 der Gemeinde Trittau aufgestellt.
Weitere Details zu den geplanten Vorhaben entnehmen Sie der Anlage 1.
Der Geltungsbereich ist in der Anlage 2 dargestellt.
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet Technologiepark, südlich der Großenseer Straße, nördlich Oberer Ziegelbergweg und westlich Bürgerstraße wird die 54. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Darstellung von Gewerbeflächen sowie Flächen zur Nutzung und Speicherung von regenerativen Energien.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll ein Planungsbüro beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer digitalen Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden.
6. Der Bürgermeister wird beauftragt einen Kostenübernahmevertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.
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