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Abberufung und Neuwahl der weiteren Mitglieder der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Trittau zum 01.08.2026 a) Abberufung der 11 weiteren Mitglieder und ihren Stellvertretungen aus der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Trittau b) Neuwahl der 5 weiteren Mitglieder und ihren Stellvertretungen in die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Trittau
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Trittau |
| Datum | 2026-06-04 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Die Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Trittau hat zum 01.08.2026 eine Neufassung der Satzung des Schulverbandes Trittau beschlossen. Danach werden künftig nur noch 5 weitere Mitglieder der Gemeinde Trittau in der Verbandsversammlung vertreten sein. Ziel war es, die Verbandsversammlung deutlich zu verkleinern. Dazu wurden den Mitgliedern auch sog. Stimmrechtsanteile zugewiesen, die rechnerisch nach den durchschnittlichen Schülerzahlen der letzen 3 Jahre zu ermitteln sind. Eine Beschlussfassung über die Verteilung der Stimmrechtsanteile der künftigen Mitglieder der Gemeinde Trittau einschließlich des Bürgermeisters erfolgte bereits in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 23.04.2026.
Auszug aus dem neuen Satzungstext des Schulverbandes Trittau (§ 5 Abs. 2 und 3):
(2) Die Mitglieder der Schulverbandsversammlung erhalten Stimmrechtsanteile. Die Stimmrechtsanteile richten sich nach der durchschnittlichen Schülerzahl der letzten drei Jahre zum Zeitpunkt der Wahl. Dabei werden je Mitgliedsgemeinde die entsprechenden prozentualen Stimmanteile auf- oder abgerundet auf eine runde Zahl. Die Bürgermeister erhalten einen Stimmanteil von mindestens 1. Hat ein Mitglied mehr als 10 % Schüleranteil, erhält es für je volle 10 % einen weiteren Vertreter. Kein Mitglied darf insgesamt mehr als 50 % der Stimmanteile erhalten. Für den Fall, dass die Stimmanteile über 50 % liegen, werden dem Mitglied so viele Stimmanteile entzogen, die nötig sind, um unter einen Stimmanteil von 50 % zu gelangen. Bei mehreren Vertretern werden die weiteren Vertreter gemäß § 9 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit i. V. m. § 46 Abs. 1 und § 40 der Gemeindeordnung durch Verhältniswahl von ihrer Vertretungskörperschaft bzw. Gemeindevertretung gewählt. Die Anzahl der verbleibenden, ggf. reduzierten gerundeten Stimmanteile werden auf die weiteren Vertreter entsprechend des Verhältnisses der Fraktionen der Gemeindevertretung des Mitgliedes und den Bürgermeister der Gemeinde verteilt. Die Festlegung erfolgt durch Beschlussfassung der jeweiligen Gemeindevertretung des Mitgliedes.
(3) Die Mitgliedsgemeinden können jeweils bis zu 3 Stellvertreter für die weiteren Vertreter in der Schulverbandsversammlung benennen, die der Gemeindevertretung des Mitgliedes angehören oder als wählbare Bürger angehören können. Ein stellvertretendes Mitglied wird tätig, wenn der weitere Vertreter in der Schulverbandsversammlung verhindert ist. Mehrere auf Vorschlag eines Mitgliedes gewählte stellvertretende Vertreter der Schulverbandsversammlung vertreten in der Reihenfolge, in der sie zur Wahl vorgeschlagen worden sind.
Zunächst sind die derzeit gewählten 11 weiteren Mitglieder und deren Stellvertretungen abzuberufen. Die durch die neue Satzung reduzierten 5 Mitglieder und deren Stellvertretungen sind neu zu wählen. Bezüglich der Stellvertretungen ist in der neuen Satzung des Schulverbandes die Regelung von sog. allgemeinen Vertreterinnen und Vertretern aufgenommen worden. D. h., hier sind dann jeweils max. 3 Stellvertretungen im Rahmen einer sog. „Poolvertretung“ zu wählen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beruft folgende Mitglieder und stellvertretende Mitglieder (persönliche Vertretungen) aus der Schulverbandsversammlung des Schulverbandes Trittau zum 01.08.2026 ab:
Pos.
Schulverband
persönliche Stellvertreterinnen/Stellvertreter
1
CDU
WB Wiedemann, Dr. Martin
CDU
GV Zingelmann, Ulf
2
CDU
WB Burmester, Stephan
CDU
GV Hoffmann, Jens
3
CDU
GV Zimmermann, Axel (Vorsitz)
CDU
WB Schmoll, Dieter
4
CDU
WB Gruhn, Robby
CDU
GV Brügmann, Sascha
5
BGT
WB Geercken, Elias
BGT
WB Wagner, Marko
6
BGT
GV Orlowski, Marius
BGT
GV Sierau, Peter
7
BGT
GV Schumann, Irene
BGT
WB Harder, Kolja
8
SPD
GV Grothe, Thies
SPD
GV Marzi, Bernd
9
SPD
GV Alber, Rowena
SPD
WB Schröder, Thomas
10
Grüne
WB Kuhlmann-Schultz, Kerstin
Grüne
GV Welge, Mathias
11
Grüne
GV Bortz, Wolfgang
Grüne
WB Fiesel, Anneke
Die Gemeinde wählt folgende Mitglieder und stellvertretende Mitglieder in die Schulverbandsversammlung ab 01.08.2026:
Pos.
Schulverband
allgem. Stellvertreterinnen/Stellvertreter
1
CDU
GV Axel Zimmermann
CDU
GV Ulf Zingelmann
CDU
GV Sascha Brügmann
CDU
WB Dieter Schmoll
2
CDU
WB Stephan Burmester
CDU
GV Jens Hoffmann
CDU
WB Martin Wiedemann
CDU
WB Robby Gruhn
3
BGT
WB Elias Geercken
BGT
WB Matthias Schulz
BGT
WB Martin Staudt
BGT
GV Marius Orlowski
4
SPD
GV Rowena Alber
SPD
GV Thies Grothe
SPD
WB Thomas Schröder
SPD
GV Bernd Marzi
5
Grüne
WB Kerstin Kuhlmann-Schultz
Grüne
GV Wolfgang Bortz
Grüne
GV Mathias Welge
Grüne
WB Anneke Fiesel
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