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Kenntnisnahme/Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben

Abgelehnt
TypAntrag
GemeindeAmt Trittau
Datum2026-06-01
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Sachverhalt: Gemäß § 4 der Haushaltssatzung i.v.m. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung ist der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich Bericht über die nicht zustimmungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu erstatten. Weiter ist für über- und außerplanmäßige Ausgaben, die über dem Höchstbetrag nach § 4 der Haushaltssatzung liegen, die Zustimmung der Gemeindevertretung einzuholen. Beschlussvorschlag: Die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden wie sie sich aus der Anlage ergeben zur Kenntnis genommen. Die in der Anlage dargestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die über dem Höchstbetrag nach § 4 der Haushaltssatzung liegen und die bereits per Eilentscheidung durch den Bürgermeister freigeben worden sind, werden genehmigt.

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