Startseite › Amt Trittau › Antrag
Kenntnisnahme/Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben
Abgelehnt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Amt Trittau |
| Datum | 2026-06-01 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Gemäß § 4 der Haushaltssatzung i.v.m. § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung ist der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich Bericht über die nicht zustimmungspflichtigen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu erstatten. Weiter ist für über- und außerplanmäßige Ausgaben, die über dem Höchstbetrag nach § 4 der Haushaltssatzung liegen, die Zustimmung der Gemeindevertretung einzuholen.
Beschlussvorschlag:
Die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden wie sie sich aus der Anlage ergeben zur Kenntnis genommen.
Die in der Anlage dargestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die über dem Höchstbetrag nach § 4 der Haushaltssatzung liegen und die bereits per Eilentscheidung durch den Bürgermeister freigeben worden sind, werden genehmigt.
Text aus PDF extrahiert