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Windenergie hier: Beschluss über weiteres Vorgehen

Angenommen13 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeAmt Trittau
Datum2026-07-02
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: In seiner Sitzung am 25.09.2025 befasste sich der Planungs- und Bauausschuss mit der Teilaufstellung des Regionalplanes des Planungsraum III in Schleswig-Holstein zum Thema Windenergie an Land. Die Gemeinde Großensee hat hierzu eine formelle Stellungnahme abgegeben (siehe Anlage 1). Darin wurde dargelegt, dass das neu ausgewiesene Vorranggebiet PR3_STO_004 größtenteils ungeeignet ist, da es die geplante Siedlungsentwicklung der Gemeinde erheblich einschränkt. Es wurde die vollständige Herausnahme dieser Flächen aus dem Vorranggebiet sowie die Einhaltung ausreichender, anlagenhöhenabhängiger Abstände zu schutzwürdigen Wohngebieten gefordert. Zudem wurde eine Verkleinerung des Gebietes oder ein gemeindliches Mitspracherecht bei der Höhenentwicklung der Anlagen gefordert. Am 27.11.2025 erfolgte im Ausschuss eine Präsentation zum Thema Windenergie durch SH-Energie. Die dort vorgestellte Planungsfläche für Windenergieanlagen übersteigt das im Entwurf des Regionalplanes ausgewiesene Vorranggebiet quantitativ deutlich (siehe Anlage 2). Der Tagesordnungspunkt wurde zur weiteren Beratung auf den nächsten Planungs- und Bauausschuss verwiesen und vertagt. In der Sitzung am 17.02.2026 wurde die Beratung wieder aufgenommen. Schwerpunkt war die rechtliche Prüfung der sogenannten Gemeindeöffnungsklausel nach § 245e Abs. 5 BauGB. Diese gesetzliche Regelung ermöglicht es Kommunen, eigenständig und selbstbestimmt Flächen für die Windenergie auszuweisen – auch wenn dies den Zielen der übergeordneten Regionalplanung widerspricht. Ein langwieriges Zielabweichungsverfahren ist hierfür im Regelfall nicht mehr erforderlich. Eine Abweichung ist lediglich dann ausgeschlossen, wenn die Regionalplanung an besagter Stelle bereits unvereinbare Nutzungen (wie z. B. rechtsverbindliche Naturschutzgebiete oder Rohstoffabbauflächen) festlegt. Dem Ausschuss wurde dargelegt, dass die Gemeinde über diese Klausel die Planungshoheit zurückgewinnen kann. Mittels Darstellung von Sondergebieten im Flächennutzungsplan oder durch die Aufstellung konkreter Bebauungspläne können Anzahl, Standorte und die maximale Höhenentwicklung von Windkraftanlagen gesteuert werden. Zudem erlaubt die eigene Flächenausweisung die gezielte Auswahl von Windparkbetreibern (z. B. Bürgerenergiegesellschaften, lokale Betreiber), wodurch Pachteinnahmen und Gewerbesteuern direkt der Gemeinde Großensee zugutekommen. Der Ausschuss stellte fest, dass vorab eine Grundsatzentscheidung darüber herbeizuführen ist, ob die Gemeinde Großensee die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf ihrem Gemeindegebiet überhaupt mittragen möchte. Der Punkt wurde für diese finale Abwägung erneut vertagt. Die Gemeinde steht nun vor der Richtungsentscheidung, wie sie mit dem Thema Windenergie umgehen will. Die Neuregelung des § 245e Abs. 5 BauGB bietet dafür zwei Wege: Vorteil bei Anwendung der Klausel (Variante A): Die Gemeinde bestimmt selbst über Sondergebiete und Bebauungspläne, wo Windräder stehen, wie hoch sie werden und wie viele gebaut werden. Zudem können Windparkbetreiber gezielt ausgewählt werden, um Einnahmen (Pacht, Gewerbesteuer) und Bürgerbeteiligungen direkt in Großensee zu halten. Konsequenz bei Nichtanwendung (Variante B): Die Gemeinde verzichtet auf die zusätzliche kommunale Steuerung. Es bleibt bei der im September 2025 formulierten, kritischen Haltung zum Regionalplan. Das Risiko besteht hierbei, dass die übergeordnete Regionalplanung Flächen final festsetzt, auf deren genaue Ausgestaltung (z. B. Höhen und Betreiber) die Gemeinde dann kaum noch Einfluss hat In der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 09.06.2026 wurde eine Tischvorlage eingebracht. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag entsprach nicht der Vorgehensweise, die zuvor in der Fraktionsvorsitzendenrunde mit dem Bürgermeister sowie in den Fraktionssitzungen abgestimmt worden war. Mit dieser Vorlage empfiehlt der Ausschuss der Gemeindevertretung, sich für die neue Variante C zu entscheiden. Beschlussvorschlag: Planungs- und Bauausschuss: Der Planungs- und Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung zu beschließen: Alternativ-Variante A (Zustimmung & aktive Steuerung): Die Gemeinde Großensee kann sich grundsätzlich vorstellen, weitere Flächen für Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet zuzulassen. Um den Ausbau auf gemeindeeigenen Flächen aktiv, selbstbestimmt und im Sinne der Bürger zu steuern, macht die Gemeinde von der Gemeindeöffnungsklausel gemäß § 245e Abs. 5 BauGB Gebrauch. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für die kommunale Bauleitplanung einzuleiten. Alternativ-Variante B (Ablehnung & Abwarten des Regionalplans): Die Gemeinde Großensee lehnt die Ausweisung weiterer, über den aktuellen Entwurf des Regionalplans hinausgehender Flächen für Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet grundsätzlich ab. Von der Gemeindeöffnungsklausel gemäß § 245e Abs. 5 BauGB wird kein Gebrauch gemacht. Die planungsrechtliche Entwicklung wird weiterhin ausschließlich dem übergeordneten Regionalplanverfahren des Planungsraums III überlassen. Gemeindevertretung: Alternativ-Variante A (Zustimmung & aktive Steuerung): 1 Die Gemeinde Großensee kann sich grundsätzlich vorstellen, weitere Flächen für Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet zuzulassen. 2 Um den Ausbau auf gemeindeeigenen Flächen aktiv, selbstbestimmt und im Sinne der Bürger zu steuern, macht die Gemeinde von der Gemeindeöffnungsklausel gemäß § 245e Abs. 5 BauGB Gebrauch. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte für die kommunale Bauleitplanung einzuleiten. Alternativ-Variante B (Ablehnung & Abwarten des Regionalplans): 1 Die Gemeinde Großensee lehnt die Ausweisung weiterer, über den aktuellen Entwurf des Regionalplans hinausgehender Flächen für Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet grundsätzlich ab. 2 Von der Gemeindeöffnungsklausel gemäß § 245e Abs. 5 BauGB wird kein Gebrauch gemacht. Die planungsrechtliche Entwicklung wird weiterhin ausschließlich dem übergeordneten Regionalplanverfahren des Planungsraums III überlassen. Alternativ-Variante C (Zustimmung nur bei Mehrwert für Gemeinde und Bürger) 1. Die Gemeinde Großensee steht der Ausweisung weiterer, über den aktuellen Entwurf des Regionalplans hinausgehender Flächen für Windkraftanlagen auf dem Gemeindegebiet positiv gegenüber. Voraussetzung ist jedoch, dass ein nachweisbarer finanzieller und struktureller Mehrwert für die Gemeinde bzw. der Bürger gewährleistet ist. Hierzu zählen insbesondere: Eine angemessene finanzielle Beteiligung der Gemeinde bzw. direkt der Bürger Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger Regionale Wertschöpfung Mögliche Entlastung bei den Energiekosten der Haushalte Zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der örtlichen Infrastruktur und des Gemeinwohls 2. Solange dieser direkte Mehrwert aus 1. nicht gewährleistet ist, wird von der Gemeindeöffnungsklausel gemäß § 245e Abs. 5 BauGB kein Gebrauch gemacht. Die planungsrechtliche Entwicklung wird weiterhin ausschließlich dem übergeordneten Regionalplanverfahren des Planungsraums Ill überlassen. 3. Die Verwaltung wird parallel beauftragt, mögliche Modelle zur kommunalen und bürgerlichen Beteiligung sowie potenzielle wirtschaftliche Vorteile für die Gemeinde bzw. der Bürger zur prüfen und der Gemeindevertretung vorzustellen.

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