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Jugendbeiratssatzung

Angenommen7 Ja · 6 Nein
TypAntrag
GemeindeAmt Trittau
Datum2026-07-02
DatenstufeNur Ergebnisse
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Extrahierter Text

Sachverhalt: Die Gemeinde Großensee benötigt für die Aufstellung des Jugendbeirates eine zugehörige Satzung. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Kommunalpolitik ist nach § 47 der GO vorgeschrieben. Ein erstes Muster einer möglichen Jugendbeiratssatzung wurde seitens der Politik der Sitzung zur Verfügung gestellt. Insbesondere sollten folgende Punkte ergänzt/diskutiert/ näher definiert werden: Datenschutzempfehlung seitens der Datenschutzbeauftragten für das Amt Trittau für eine Jugendbeiratssatzung (siehe Anhang), Alterseinschränkung des Jugendbeirates (JuFöG SH sieht hier Angebote bis zum 27. Lebensjahr vor), Wahldurchführung (nähe Definition auch im Hinblick auf Erreichbarkeit der Jugendlichen und die entstehenden Kosten und Zeitraumplanungen), Voraussetzungen einer/eines Jugendbeauftragten (gesetzliche Auflagen, Vorkenntnisse). Beschlussvorschlag: Der Sozialausschuss der Gemeinde Großensee empfiehlt die Neufassung einer Jugendbeiratssatzung mit folgenden Änderungen/ Ergänzungen… zu beschließen.

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