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Umbenennung der Gemeindestraße "Hinter dem Haaßeler Hofe" in "Haaßel" im Ortsteil Scholen

Angenommen7 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeSamtgemeinde Schwaförden
Datum2025-12-11
DatenstufeNur Ergebnisse
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Sachverhalt: Im Rahmen der Sitzung am 16.06.2025 wurde zunehmende Problematik der Auffindung von Hausadressen im Ortsteil Scholen, die unmittelbar am Ortsteil Anstedt – Haaßel angrenzen, durch Dritte bereits angesprochen. Während das Straßenbestandverzeichnis der Gemeinde Scholen im Ortsteil Scholen eingeführt worden ist, fehlt eine solche Einführung des Verzeichnisses in den Ortsteilen Anstedt sowie Blockwinkel nach wie vor, was ebenfalls zu den Problematiken eines Auffindens dortiger Hausgrundstücke des Ortsteiles Scholen im Bereich von Anstedt – Haaßel beigetragen hat. Aktuelle Recherchen haben ergeben, dass die dortige Straße im Ortsteil Scholen im Straßenbestandsverzeichnis unter der Bezeichnung „Hinter dem Haaßeler Hofe“ geführt wird. Die Anwohner wurden demnach im Zuge eines Anschreibens am 09.07.2025 über diese Straßenbezeichnung informiert. Allerdings wird die bestehende Bezeichnung von den Anwohnern abgelehnt und stattdessen der Vorschlag unterbreitet, diese Gemeindestraße in „Haaßel“ umzubenennen (vgl. hierzu auch beigefügtes Antragsschreiben vom 20.08.2025). Nach § 6 Absatz 1 des NStrG wird eine (Straßen-)Widmung und Umbenennung für den öffentlichen Verkehr durch den Träger der Straßenbaulast, der nach § 6 Absatz 2 NStrG auch Eigentümer des als Straße dienenden Grundstückes sein muss, ausgesprochen. Bei der Widmung, die nach § 6 Absatz 4 NStrG öffentlich bekannt zu machen ist, sind ferner die Straßengruppe (in den vorliegenden Fällen handelt es sich durchweg um „Gemeindestraßen“) sowie Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise festzulegen. Die Straße „Hinter dem Haaßeler Hofe“ steht im Eigentum der Gemeinde Scholen, die somit ebenfalls auch eine (Um-)Benennung dieser Straße vornehmen kann. Ebenfalls könnten generell Widmungsbeschränkungen (z.B. Begrenzung Tonnage, Anliegerstraße) ausgesprochen werden; dies sollte im vorliegenden Falle in Anbetracht der Lage und der Bedeutung der Straße in der Örtlichkeit allerdings vernachlässigt werden. Beschlussvorschlag: Nach § 6 Absatz 1 des Nieders. Straßengesetzes (NStrG) wird die Gemeindestraße „Hinter dem Haaßeler Hofe“ (Gemarkung Scholen, Flur 17, Flurstück 121) im Ortsteil in „Haaßel“ umbenannt und erhält zum nächstmöglichen Zeitpunkt diese Bezeichnung. Die (Um-)Benennung ist entsprechend § 6 Absatz 3 NStrG nach den Bestimmungen der Hauptsatzung in der Sulinger Kreiszeitung bekanntmachen. Abstimmungsergebnis: _______ Ja-Stimmen _______ Nein-Stimmen _______ Enthaltungen ____________________________________ Unterschriften

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