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1. Änderung der Hebesatzsatzung
Angenommen8 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Schwaförden |
| Datum | 2025-12-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Vor dem Hintergrund der anstehenden Investitionen auf Samtgemeindeebene (u. a. in den Bereichen Grundschulen und Feuerwehren) wird der Umlagehebesatz für die Samtgemeindeumlage für das Jahr 2026 voraussichtlich auf 55% angehoben. In den Jahren 2027 bis 2029 wird auf Samtgemeindeebene mit einem Umlagehebesatz in Höhe von 62-65% kalkuliert.
Der Umlagehebesatz für die Kreisumlage wird im Jahr 2026 voraussichtlich auf 42,5% angehoben (Vorjahr 41,5%).
Die Anhebung der Kreis- und Samtgemeindeumlage führt zwangsläufig zu Mehraufwendungen bei den Mitgliedsgemeinden. Außerdem verbleibt mit jeder Anhebung der Umlagehebesätze weniger Nettosteueraufkommen bei den Mitgliedsgemeinden.
Ohne eine Anpassung der Hebesätze bei den Grundsteuern (derzeit: Grundsteuer A = 340%, Grundsteuer B = 220%) würden die zu leistenden Umlagen bereits im Jahr 2026 rd. 12.000 € höher ausfallen als die Einnahmen aus der Grundsteuer. Dieser Fehlbetrag würde sich bei einer weiteren Anhebung der Samtgemeindeumlage erhöhen.
Gleiches gilt für die Gewerbesteuer: aufgrund der Anhebung der Umlagehebesätze und der aktuell gültigen Nivellierungshebesätze (zur Ermittlung eines fiktiven Steueraufkommens), übersteigen die Umlageverpflichtungen (Kreis-, Samtgemeinde- und Gewerbesteuerumlage) die geplanten Einnahmen aus der Gewerbsteuer um rd. 3.800 € (-4,2%).
Es wird deutlich, dass (ohne die Anhebung der Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer) bereits in 2026 die Umlagezahlungen die Steuereinnahmen übersteigen.
Für die Haushaltsplanung ab 2026 wurde aufgrund der vorgenannten Umstände mit folgenden Hebesätzen kalkuliert:
Grundsteuer A: 420% (bisher 340%)
Grundsteuer B: 270% (bisher 220%)
Gewerbesteuer: 420% (bisher 340%)
Die planmäßigen Ansätze bei Berücksichtigung dieser Hebesätze erhöhen sich bei der Grundsteuer A von 17.000 € auf 21.000 € (rd.+24%) und bei der Grundsteuer B von 119.000 € auf 146.000 € (rd. +23%).
Bei Festsetzung dieser Hebesätze verbleiben bei der Gewerbesteuer 15,6% (rd. 17.200 €) der geplanten Steuereinnahmen bei der Gemeinde. Bei den Grundsteuern verbleiben rd. 19.000 € der Grundsteuerreinnahmen.
Trotz der vorgeschlagenen Hebesatzerhöhung weisen die Haushalte der Gemeinde Affinghausen in der Planung bis 2029 Fehlbeträge aus. Die Deckung kann nur durch die vorhandene Überschussrücklage erfolgen.
Der Gewerbesteuerhebesatz wurde zuletzt im Jahr 1999 erhöht. Die Grundsteuerhebesätze wurden (vor der Grundsteuerreform) ebenfalls zuletzt im Jahr 1999 angehoben.
Info: der geplante Ansatz für die Grundsteuern im Jahr 2025 wird, nach aktuellem Stand, nicht vollständig erreicht. Es liegen jedoch noch nicht alle Grundsteuermessbescheide vor, zudem gehen noch laufend Änderungen ein.
Beschlussvorschlag:
Die Hebesätze werden ab dem Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) auf 420 v. H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 270 v. H.
für die Gewerbesteuer auf 420 v. H.
Die Hebesatzsatzung ist entsprechend zu ändern.
Abstimmungsergebnis:
_______ Ja-Stimmen _______ Nein-Stimmen _______ Enthaltungen
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Unterschriften
Text aus PDF extrahiert