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Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung der Kindertagesstätten der Samtgemeinde Schwaförden
Angenommen13 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Samtgemeinde Schwaförden |
| Datum | 2026-06-24 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Extrahierter Text
Sachverhalt:
Die Änderung/Anpassung der Satzung betrifft die Erhöhung der Pauschale für die Mittagsverpflegung ab dem 01.08.2026 auf mtl. 80,00 € (bei Inanspruchnahme des Mittagessens an 5 Tagen/Woche).
Aktuell wird eine monatliche Pauschale für das Verpflegungsgeld in Höhe von 60,00 € (bei Inanspruchnahme des Mittagessens an 5 Tagen/Woche) erhoben. Die letzte Erhöhung der Pauschale war am 01.08.2017.
Nunmehr erhöht die Delme erneut die Preise des Mittagessens ab dem 01.08.2026 (sh. anl. Schreiben).
Ab dem 01.08.2026 fallen folgende Preise pro Mahlzeit pro Kind an:
Hauptmahlzeit 3,30 € (inkl. Anlieferung)
+ Gemüse-/ Salatbeilage 1,10 €
Gesamt 4,40 € netto
+ 7% MwSt. 4,70 € brutto
Bei 20 Betreuungstagen ergibt das eine monatliche Pauschale in Höhe von 94,00 €.
Hauptmahlzeit 3,30 € (inkl. Anlieferung)
+ Rohkost Knabberbox/Dessert 0,80 €
Gesamt 4,10 € netto
+ 7% MwSt. 4,39 € brutto
Bei 20 Betreuungstagen ergibt das eine monatliche Pauschale in Höhe von 87,80 €.
Um den Kindern etwas Abwechslung zu bieten, wird bei den Beilagen zwischen Gemüse-/ Salatbeilage und Rohkost Knabberbox/Dessert variiert.
Eine Preissteigerung von mtl. 60,00 € auf mtl. 87,80 € bzw. 94,00 € würde für die Eltern eine enorme Belastung bedeuten. Die Preise sollten daher ab dem 01.08.2026 wie folgt angepasst werden:
bei Inanspruchnahme des Mittagessens an 5 Tagen/Woche 80,00 €
bei Inanspruchnahme des Mittagessens an 4 Tagen/Woche 64,00 €
bei Inanspruchnahme des Mittagessens an 3 Tagen/Woche 48,00 €
bei Inanspruchnahme des Mittagessens an 2 Tagen/Woche 32,00 €
bei Inanspruchnahme des Mittagessens an 1 Tag/Woche 16,00 €
Desweiteren hat die Delme mit Schreiben vom 15.04.2026 mitgeteilt, dass sie ab dem 01.05.2026 eine Logistikpauschale in Höhe von 1,00 € pro Anlieferung einführen wird. Das bedeutet, dass pro Kindertageseinrichtung zusätzliche Kosten in Höhe von mtl. 20,00 € bis 25,00 € anfallen werden.
In den umliegenden Kommunen verhält es sich mit dem Verpflegungsgeld wie folgt:
Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen: mtl. 86,00 € im Kindergarten und 73,00 € in der Krippe
Stadt Sulingen: mtl. 60,00 € - jede Einrichtung hat eine eigene Köchin/einen eigenen Koch
Samtgemeinde Siedenburg: keine Pauschale - jedes Elternteil zahlt die Kosten direkt an den Essenslieferanten (ca. 100,00 €/Monat)
Samtgemeinde Kirchdorf: in den evang. Kitas: mtl. 62,50 €, in den DRK Kitas: mtl. 76,20 €
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung der Kindertagesstätten der Samtgemeinde Schwaförden wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
_______ Ja-Stimmen _______ Nein-Stimmen _______ Enthaltungen
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Unterschriften
Text aus PDF extrahiert